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Michael Noetzel

Die Linke 26.01.2023 Sitzungen 8/43

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gezielte Angriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte sind zu verurteilen. Das tun wir hier im Landtag in aller Regelmäßigkeit, auch die heutige Debatte gibt noch einmal die Gelegenheit, Respekt gegenüber der Arbeit von Einsatzkräften zum Ausdruck zu bringen. Politisch ist das eine Selbstverständlichkeit. Und trotz aller Unkenrufe kenne ich keine Landes- oder Bundesregierung und kein Parlament in Deutschland, das den Respekt nicht eindeutig und wiederholt zum Ausdruck gebracht hat. Wer dann behauptet, dass der Rückhalt in der Politik nicht oder nicht ausreichend gegeben sei, spielt ein gefährliches Spiel. Was Angriffe auf Einsatzkräfte anbelangt – und das ist ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats –, ist es unter Abwägung der Gesamtumstände den Gerichten überlassen, die Vorfälle in der Silvesternacht juristisch zu ahnden und die Täter gegebenenfalls zu verurteilen. Wir können feststellen – und da sind sich alle demokratischen Fraktionen hier im Hause einig –, ein Wurf mit einem Feuerlöscher in die Windschutzscheibe eines RTW, wie wir ihn in Berlin sehen mussten, ist durch nichts zu rechtfertigen und darf sich nicht wiederholen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genauso, wie die Linksfraktion in der Rostocker Bürgerschaft dies in der letzten Woche getan hat, verurteilen auch wir Gewalt gegen Retterinnen und Retter. Es kann keinen Grund geben, Rettungskräfte zu behindern, sie anzufeinden oder sogar tätlich anzugehen. Wir sind alle froh, dass es sie gibt, und schlussendlich unendlich dankbar, wenn wir oder Angehörige und Freunde auf ihre Hilfe angewiesen sind. Insofern gilt auch mein Dank den Einsatzkräften hier im Land. Meine Damen und Herren, sowohl für die CDU- als auch die FDP-Fraktion scheinen Fernsehbilder aus der Silvesternacht aus Berlin Anlass für diese Aussprache gewesen zu sein, so haben wir es hier auch gehört. An dieser Stelle würde ich gerne einen nüchternen Blick auf den Jahreswechsel in Mecklenburg-Vorpommern richten, der uns hier im Landtag in erster Linie beschäftigen sollte. Ja, auch hier gab es um die 500 Einsätze, und ja, auch hier gibt es einzelne Berichte über Anfeindungen von Rettungs- und Einsatzkräften. Der Minister hat dazu ausgeführt. Aber wir können doch insgesamt eine positive Bilanz ziehen, zumindest laut Berichten aus den Polizeirevieren dieses Landes. So sei die Silvesternacht in der Müritzregion „weitgehend ohne Probleme verlaufen“, das ist ein Zitat, obwohl wir dort eine verletzte Kollegin zu beklagen haben, wohingegen die Abende in Güstrow und auf Rügen eher ruhig verlaufen seien, in Neubrandenburg habe es typische Einsatzlagen gegeben. In Schwerin sei eine arbeitsreiche, aber insgesamt friedliche Nacht zu verzeichnen gewesen, und in Rostock bilanziert die Polizei eine ruhige Silvesternacht. Das sollten wir in der aktuellen Debatte ganz unaufgeregt zur Kenntnis nehmen, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja.) und ich bin da auch den Beamtinnen und Beamten dankbar, die nicht einzelne Fälle in den Vordergrund stellen, die es sicher gab, wie wir gehört haben, aber das öffentliche Bild über die Gesamtlage verzerren könnten. Zur Versachlichung der Debatte gehört auch die Feststellung, dass derzeit noch viel Unklarheit zu den 282 Angriffen auf Polizei und Feuerwehren herrscht, die von den Innenministerien der Länder gemeldet wurden. Auch wenn diese im Einzelfall nicht zu rechtfertigen sind, dürfte es sich bei vielen dieser Vorfälle um ein polizeiliches Alltagsgeschäft handeln, also einfache Widerstandshandlungen und keine hinterhältigen Böllerattacken. Wir dürfen an dieser Stelle nicht vergessen, dass es zum essenziellen Aufgabenbereich der Polizei gehört, dort zu sein, wo sogenanntes normabweichendes Verhalten registriert wird, um unmittelbar genau mit diesen Normabweichlern, Regel- und Normabweichlern in Kontakt zu treten. In solchen Situationen steigt erfahrungsgemäß die Wahrscheinlichkeit, dass es da auch zu Unstimmigkeiten und im Extremfall zu verbalen sowie körperlichen Auseinandersetzungen mit dem Gegenüber kommt. Das ist im Einzelfall nicht schön, gehört aber im Grunde zur Arbeitsplatzbeschreibung des Berufsstandes. Umso mehr verdienen diese Kolleginnen und Kollegen auch den Respekt, wenn sie sich in solche brenzligen Situationen begeben. Dass es in der Silvesternacht wiederum zu einem erhöhten Aufkommen solcher Situationen kommt, ist leider auch nicht verwunderlich in einem Land, in dem der Jahreswechsel traditionell von Millionen Menschen mit Alkohol begossen wird und für die das neue Jahr quasi mit einem Exzess beginnt. Eine signifikante Steigerung solcher Vorfälle zu Silvester folgt da lediglich dem gängigen Tätertypus: jung, männlich und häufig alkoholisiert oder unter dem Einfluss anderer Substanzen. Und genau aus diesem Grund muss ich der CDU widersprechen – zum Glück, muss ich sagen –, denn zum Glück ist nicht jeder Angriff auf Polizei und Rettungskräfte auch gleichzeitig ein Angriff auf unsere Demokratie. Sie sind abzulehnen und zu verurteilen, aber in erster Linie wohl das unschöne Ergebnis, wenn männliche Sozialisierung und junge Renitenz auf einen gesteigerten Alkoholkonsum treffen. Dazu hat auch der Innenminister im Innenausschuss Stellung genommen und auch hier gerade noch dazu ausgeführt und aus den Revieren hier im Land nämlich genau das berichtet. Und zusätzlich, das ist auch nicht uninteressant, oft handelt es sich um bereits polizeibekannte Personen, also polizeibekannte Kundschaft, so nennen die das wohl. Meine Damen und Herren, ich danke der FDP für den ausgewogenen Titel ihrer Aussprache. Ich denke, es ist das Anliegen aller demokratischen Fraktionen hier im Haus, den Rechtsstaat zu verteidigen, also einen Staat, in dem laut Definition der Bundeszentrale für politische Bildung Regierung und Verwaltung nur im Rahmen der bestehenden Gesetze handeln dürfen, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger garantiert sein müssen und staatliche Entscheidungen von unabhängigen Gerichten überprüft werden können. Den Rechtsstaat zu verteidigen, bedeutet eben nicht, staatlichem Handeln blind zu vertrauen, sondern dieses im Zweifel auch kritisch zu hinterfragen. Umso mehr müssen sich nach der Silvesternacht verschiedene Akteure fragen lassen, wie aus einer Debatte über Krawalle und Angriffe auf Rettungskräfte eine unsägliche rassistische Debatte über vermeintlich gescheiterte Integration werden konnte. Es wäre in diesem Zusammenhang zumindest wünschenswert gewesen, wenn die Berliner Polizei frühzeitig richtiggestellt hätte, dass nicht 145 Menschen aus 18 Nationen wegen Böllerattacken auf Einsatzkräfte in Neukölln festgenommen wurden. Dies hatten Medien bundesweit so kolportiert und sich dabei auf Informationen der Polizei berufen. Es war dann später keine große Schlagzeile mehr wert, dass in ganz Berlin 145 Personen wegen aller möglichen Delikte in der Silvesternacht festgenommen wurden und die meisten Widerstands- und Angriffshandlungen nicht in Neukölln, sondern in Berlin-Mitte, genauer gesagt am Brandenburger Tor, stattgefunden haben. Da passte es aber der CDU deutlich besser ins politische Kalkül, einen ganzen Stadtteil samt seiner Bewohner/-innen als Symbol einer gescheiterten Einwanderungsgesellschaft zu verunglimpfen, nach den Vornamen von deutschen Tatverdächtigen zu fragen (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) oder über „kleine Paschas“ zu fabulieren. Der AfD hätte nichts Besseres einfallen können, um rassistische Stereotype weiter aufzublasen. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) Herzlichen Glückwunsch, liebe CDU, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) aber auf dieses Niveau haben Sie sich ganz allein begeben! (Sebastian Ehlers, CDU: Lieber kaschieren, ne, kaschieren Sie die Probleme?! – Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Daniel Peters, CDU) Meine Damen und Herren, ein Rechtsstaat muss seinen Bürgerinnen und Bürgern auch immer verhältnismäßig gegenübertreten. Insofern sollten wir von weiteren Strafschärfungen und der Ausweitung polizeilicher Befugnisse, wie sie derzeit wider besseres Wissen gefordert werden, dringend absehen. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass neue Straftatbestände oder immer härtere Strafen die Einsatzkräfte vor Angriffen bewahren. Bisher ist jede Verschärfung der letzten 150 Jahre mit der tatsächlichen oder vermeintlichen Zunahme von Angriffen begründet worden, ohne dass sich der behauptete oder erwünschte Effekt eingestellt hat. Dies zeigt zum Beispiel die Einführung des Paragrafen 114 StGB im Jahr 2017 sehr deutlich. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Wir beklagen seit und wohl auch durch die Einführung des tätlichen Angriffs eine stetige Steigerung der Fallzahlen, und das ist ja auch nachvollziehbar, zum einen, weil die Strafbarkeit teilweise erheblich ausgeweitet wurde, und zum anderen, weil es bei den Einsatzkräften eine viel höhere Sensibilität bei diesem Thema gibt. Der renommierte Professor für Kriminologie und Strafrecht Tobias Singelnstein hält fest, ich zitiere: „Der viel geforderte Respekt für die Polizei entsteht nicht durch Drohungen“. Neue und härtere Strafen können ganz im Gegenteil dazu führen, dass sich Bürger und Polizei immer weiter voneinander entfernen. Dem sollten wir dringend vorbeugen. Der derzeitige Strafrahmen ist vollkommen ausreichend, um Angriffe auf Rettungskräfte zu ahnden. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Den nachhaltigsten Effekt, insbesondere, wenn die mutmaßlichen Täter noch jung sind, hätte vor allem eine schnelle Justiz, weil diese schnellen Urteile gleichzeitig ein wichtiges Signal an die Einsatz- und Rettungskräfte sind, dass wir Angriffe nicht dulden und ihnen den Respekt entgegenbringen, den sie verdienen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Was nicht hilft, ist zum Beispiel Folgendes: Ein 22-jähriger Student wehrt sich betrunken gegen Rettungskräfte und beleidigt diese, weil er nach Hause und nicht in den RTW will. Diese holen dann zu Recht die Polizei. Der junge Mann ist aber in den vergehenden zehn Minuten keinen Deut einsichtiger geworden, löst seinen Arm aus dem polizeiüblichen Festhaltegriff mit einem Ruck. Diesem Menschen ist jetzt, obwohl er später einsichtig und reuig ist und sich entschuldigt, mindestens der Anfang seines Berufslebens versaut, weil er mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen oder gar mit einer Bewährungsstrafe vorbestraft und damit für viele Arbeitgeber nicht tragbar ist. Das ruckartige Lösen seines Armes aus dem Festhaltegriff geht ein in die Statistik als Gewalttat, auf die sich dann wieder alle möglichen Leute stürzen, und am Ende der Eindruck verfestigt wird, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) dass der Beruf des Polizisten alles ist, aber nicht erstrebenswert. Ich sehe das sehr skeptisch. (Zurufe von Ann Christin von Allwörden, CDU, und Daniel Peters, CDU) Ich plädiere für eine größere Sachlichkeit …

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