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Katy Hoffmeister

CDU 26.01.2023 Sitzungen 8/43

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, die Empfehlungen der Regierungskommission für eine Reform der Krankenhausversorgung liegen auf dem Tisch. Die Rahmenbedingungen sind gesetzt. Ich will es nicht noch mal wiederholen, aber drei Kernelemente will ich ganz kurz noch mal in den Blickpunkt rücken, nämlich zum einen die Empfehlung zur Vergütung von Vorhalteleistungen, die Definition der Krankenhausversorgungsstufen und die Einführung von definierten Leistungsgruppen. Der Rahmen ist gesteckt, meine sehr geehrten Damen und Herren, und jetzt ist auch klar, wie zeitlich gearbeitet werden soll, nämlich die Bund-Länder-Beratungen sollen bis zum Sommer abgeschlossen sein und ein abgestimmter Vorschlag soll auf dem Tisch liegen, bis Ende des Jahres der entsprechende Gesetzentwurf gar verabschiedet sein. Tempo also! Das ist bislang bekannt, unklar ist die konkrete Ausgestaltung des Rahmens, insbesondere mit Blick auf die unterschiedlichen strukturellen Gegebenheiten in den einzelnen Bundesländern. Aus gutem Grund – und darauf haben Sie hingewiesen, Frau Ministerin, dafür bin ich Ihnen ausdrücklich noch mal an dieser Stelle dankbar – obliegt die Krankenhausplanung den Ländern, und das sollte auch künftig so bleiben und nicht verzerrt werden. Und wir erwarten und unterstützen deshalb die Landesregierung dabei, dieses auch gegenüber dem Bund klarzustellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir aber nun zum vorliegenden Antrag der Regierungsfraktionen. Dieser ist zwar in seiner grundsätzlichen Ausrichtung absolut richtig, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, ist doch gut.) indem er auf eine Berücksichtigung der ländlich geprägten Struktur Mecklenburg-Vorpommerns bei der Krankenhausreform dringt. Der Antrag allerdings bleibt jedoch ähnlich im Unkonkreten – und das darf an dieser Stelle gesagt werden – wie das Sozialministerium bei seiner Berichterstattung im Ausschuss. Vielmehr stellt er keinen Auftrag an die Landesregierung dar. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das war eindeutig.) Warum ein solcher Antrag, wenn Bundesregierung und Landesregierung auch noch dieselbe Farbe haben, bleibt wahrscheinlich ein Geheimnis, das nur Sie lüften können. Selbst bei Streitfragen tragen Sie ja oft vor, dass es reicht, einen kleinen Brief zu schreiben. Bereits in der Pressemitteilung von Ministerin Drese im Nachgang an die Bund-Länder-Beratung findet sich der Inhalt des Antrages eins zu eins wieder. Ein Rückenwindantrag, nicht ungewöhnlich, doch ein bisschen mehr Input, meine sehr geehrten Damen und Herren, hätten wir uns da schon gewünscht, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) gerade in dieser elementaren Frage, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) gerade in dieser elementaren Frage, wie die gesundheitliche und medizinische Versorgung im Land aufgestellt wird. Und zudem befürchte ich, dass das Land mit Blick auf unsere Regierungskommission und der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission der Musik hinterherlaufen könnte. Und da sehe ich andere Bundesländer weit im Vorteil, denn wir warten auf die Kommissionsergebnisse ja schon eine Weile und wir warten jetzt alle auf die Aprilsitzung des Sozialausschusses. Dort soll ja ein erster Bericht zur Kinder- und Jugendmedizin und Geburtshilfe kommen, nur, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn also die Regierungskommission die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe parallel begleiten will, die bis zum Sommer fertig sein soll, ja, dann bedarf es wohl ein bisschen mehr Tempo in der Sache. Parallel bedeutet das aus meiner Sicht, die Sache zur Chefsache zu machen, (Zuruf aus dem Plenum: Sieht so aus.) sehr geehrte Frau Ministerin. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ich will deshalb mal darauf hinweisen, dass im Vergleich die Regierungskommission im Bund – und Sie verstehen, dass ich nicht gerne lobe, aber an dieser Stelle schon – innerhalb weniger Wochen drei wegweisende Papiere auf den Weg gebracht hat und damit tatsächlich ein Statement gesetzt hat. Ich sehe also meine Befürchtung teilweise bestätigt, dass wir in der zukünftigen Ausrichtung der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung in M-V wertvolle Zeit verloren haben und verlieren. Ich habe zudem den Eindruck, dass die Landesregierung bei dieser Thematik eher auf Zeit spielt, um möglicherweise unangenehme Entscheidungen an den Bund abschieben zu können. Dass die Landesregierung Verantwortung an den Bund abgeben möchte, scheint ein neues Schema zu sein, insbesondere, wenn es um finanzielle Verpflichtungen geht. Deshalb sehe ich ganz besonders kritisch den Punkt II.6, so zuversichtlich er auch stimmen könnte. Die Zuständigkeit der Investitionsfinanzierung ist primär Aufgabe der Länder, und ich frage mich, ob an dieser Stelle das Prinzip der dualen Krankenhausfinanzierung infrage gestellt werden soll. Sollte das tatsächlich der Fall sein, muss man sich auch – und da bitte ich, ganz kurz Ihr Augenmerk drauf zu richten – der Konsequenzen bewusst sein, gerade in dieser tiefgreifenden Reform. In einer Phase, in der der Bund augenscheinlich mehr Einfluss als bisher auf die Struktur der Krankenhauslandschaft nehmen möchte, fordert man an dieser Stelle die finanzielle Beteiligung des Bundes ein. So muss man sich bewusst sein, dass der Bund im Gegenzug auch Mitsprache- und Entscheidungsrechte einfordern wird. Wie sagte mein Kollege Glawe neulich so wunderbar: „Das bedeutet: der goldene Zügel.“ Und ich halte das deshalb für ein gefährliches Spiel, insbesondere, da die Krankenhausplanung auch zukünftig in Verantwortung des Landes bleiben muss, um die richtigen Entscheidungen – denn darum geht es – für die Krankenhausstruktur im ländlich geprägten Mecklenburg-Vorpommern treffen zu können. Und dieser Verantwortung müssen sich Landesregierung und wir hier auch im Parlament bewusst sein, auch wenn es manchmal unbequem wird. Und, sehr geehrte Landesregierung, lassen Sie sich an Ihrem Koalitionsvertrag messen! Keine Krankenhausstandorte schließen! Was ein Krankenhaus ist, das wissen Sie – Paragraf 2 Nummer 1 KHG. Die Definition von Versorgungsstufen innerhalb der Organisation der Krankenhauslandschaft, das will ich deutlich sagen, das, was die Regierungskommission dazu vorgetragen hat, ist sinnvoll, die Anwendung auf das Land allerdings unter gleichzeitiger Beachtung der Mindestmengenregelung des G-BA eine absolute und echte Herausforderung für das Land. Und ich zögere ein wenig bei der Akzeptanz des Levels 1i, ob man da wirklich noch ein Krankenhaus hat oder nicht ein Pflegeheim mit zeitweiser ärztlicher Betreuung. Und ist es das, was wir als unterste Versorgungsstruktur in unserem ländlich geprägten Land wirklich brauchen? Auf den Gesetzentwurf bin ich insoweit gespannt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen mit den eben angesprochenen Annahmen durchaus richtige Ansätze im vorliegenden Antrag, leider eben aber auch nicht mehr, und wir werden uns deshalb enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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