Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wichtig ist, dass zunächst nach bestem Wissen und Gewissen Angaben erteilt werden und abgegeben werden, fristgerecht bis zum 31.01. Der Finanz- und Steuerverwaltung ist wohl bewusst, dass es vor allen Dingen bei Grundstücken im landwirtschaftlichen Bereich offene Zuordnungsfragen et cetera pp., da Nachfragen geben kann. Aber insofern ist es wichtig, dass zunächst der 31.01. nach Möglichkeit von allen eingehalten wird. Nachfragen werden dann sicherlich im weiteren Verfahren geklärt.
