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René Domke

FDP 26.01.2023 Sitzungen 8/43

Ich möchte eine Nachfrage stellen, wobei, zum Teil hat er das schon beantwortet. Wenn alle vorliegen, muss man keine Nachfrist setzen oder eine Fristverlängerung geben. Das wollte ich ausschließen, dass da die öffentliche Hand anders behandelt wird als die Privathaushalte. Dennoch die Frage: Es wird immer nicht bis zur Abgabe, so habe ich es jedenfalls herausgehört, werden nicht alle Fakten auf dem Tisch sein. Es gibt viele Bereinigungsverfahren noch und was weiß ich was. Ist es angedacht seitens der Landesregierung, das auch an Privathaushalte zu kommunizieren? Auch dort wird es unter Umständen ja eine entsprechende Nachbereitung geben. Man kann ja auch die Erklärung abgeben, sie kann zu dem Zeitpunkt vielleicht auch nicht 100 Prozent vollständig sein und sie wird ja auch nicht gleich morgen in den Finanzämtern bearbeitet. Wäre nicht auch das eine Kommunikation, wo man sagt, dann reicht doch bitte das wenigstens ein, was ihr schon habt, damit wir damit arbeiten können, und das andere kann im Verwaltungsverfahren dann nachbereitet werden, um einfach keine Fristversäumnisse in Kauf zu nehmen oder zu riskieren? Das ist ja auch eine Kommunikationsfrage.

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