Constanze Oehlrich
Ja, Thema Nummer 1. Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Paragraf 4 Absatz 2 Nummer 2 des Stiftungsgesetzes haben Stiftungen innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Jahresabrechnung mit einer Vermögensübersicht und einem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks zur Prüfung vorzulegen. Und für die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ wurde diese Frist bis zum 9. Dezember 2022 verlängert. Seit diesem Tag liegt Ihnen, Frau Ministerin, die Jahresabrechnung der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ vor. Dennoch sahen Sie sich in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses am 11. Januar 2023 außerstande, den Ausschuss über den Inhalt der Jahresabrechnung zu unterrichten. Sie verwiesen darauf, dass die Prüfung des Jahresberichts noch nicht abgeschlossen sei. Ich meine jedoch, dass einer schlichten Berichterstattung über den Inhalt der gelieferten Dokumente das nicht entgegenstehen sollte. Mit Schreiben vom 17. Januar 2023 habe ich Sie dann im Wege eines Auskunftsersuchens einer Abgeordneten nach Artikel 40 Absatz 2 der Landesverfassung ersucht, mir Auskunft zu erteilen über den gesamten Inhalt der Jahresabrechnung, der Vermögensübersicht und des Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks und mir zu diesem Zweck Fotokopien eben dieser genannten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dieses Ersuchen hat Ihr Büroleiter mit Schreiben vom gestrigen Tage abgelehnt, mit dem Hinweis, dass Sie selbstverständlich dazu bereit seien, im Ausschuss Auskunft zu geben, wenn Sie aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses darum ersucht werden. Dabei haben Sie jedoch aus meiner Sicht versäumt zu berücksichtigen, dass jede Bürgerin nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes das Recht zur Akteneinsicht geltend machen kann. Es würde zu einem Wertungswiderspruch führen, wenn die einzelne Bürgerin unter den Voraussetzungen des IFG Akteneinsicht verlangen könnte, einer Abgeordneten genau das jedoch aufgrund ihrer Organstellung verwehrt würde. Und einer Abgeordneten sollten daher zumindest die Akteneinsichtsrechte zustehen, die ihr auch als Bürgerin zustehen würden, ohne dass es dazu eben eines Beschlusses des Landtages oder einer Ausschussmehrheit bedarf. Frau Ministerin, ich frage Sie: Aus welchen Rechtsgründen und aus welchen politischen Erwägungen haben Sie mir als Abgeordnete keinerlei Auskünfte erteilt über den Inhalt der Jahresabrechnung, der Vermögensübersicht und des Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“?
