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Anne Shepley

GRÜNE 09.12.2022 Sitzungen 8/41

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz Ihre Aufmerksamkeit noch auf einen Änderungsantrag richten, den wir eingereicht haben, zum Betreuungsrecht und zur Finanzierung der Betreuungsvereine. Wir haben ja, Sie erinnern sich, es wirkt jetzt für uns schon sehr weit weg, aber am Mittwoch, also vor zwei Tagen, wurde in diesem Parlament beschlossen, dass die Betreuungsvereine im neuen Ausführungsgesetz bedarfsgerecht finanziert werden sollen, nach Maßgabe des Haushaltes. Nach aktuellem Stand haben wir im Haushalt dafür 200.000 Euro jährlich vorgesehen. Nach allem, was wir in den Anhörungen von Expert/- innen, von den Vereinen selber und so weiter gehört haben, wird diese Summe nicht ausreichen. Wir haben dafür als Land von der Bundesebene eine entsprechende Gesetzgebung vorliegen. Es gibt sozusagen für uns keine Möglichkeit, nicht bedarfsgerecht zu finanzieren, wenn ich die rechtliche Lage richtig sozusagen einschätze. Und insofern finde ich, dass unser Änderungsantrag, die Vereine mit 700.000 Euro im Jahr zu finanzieren, hier Berücksichtigung finden sollte. Wir sind dabei so vorgegangen, da es im Moment im Land sozusagen keine bedarfsgerechte Planung gibt – es gibt einfach keine Grundlage dafür, zu schauen, wie ist jetzt eigentlich eine bedarfsgerechte Finanzierung –, haben wir uns an der Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher Sozialhilfeträger orientiert, die also vorschlagen, eine Querschnittsmitarbeiter/-innenstelle für 100.000 Einwohner/-innen zu schaffen. Das würde für Mecklenburg-Vorpommern, ich sage jetzt mal, um und bei 16 Vollzeitstellen bedeuten, die dann bedarfsgerecht finanziert in einer Höhe von circa 700.000 Euro liegen dürften. Aus unserer Sicht ist das eine realistische Einschätzung des finanziellen Bedarfes. Und ich möchte Sie noch mal darum bitten, dass wir auch mit Blick auf sozusagen die Tatsache, dass wir natürlich wissen, dass die Aufgaben ab 1. Januar für die Betreuungsvereine noch größer werden – auch das eine Vorschrift oder eine neue Regelung, die auf Bundesebene in Kraft tritt –, dass wir dort dem vorbeugen, dass die Betreuungsvereine in sozusagen, ja, in schwierige Situationen kommen, sich nicht mehr finanzieren können. Und diese Hilfestellung, die sie für eine breite, breite Bevölkerungsschicht hier anbieten, nämlich Menschen, die körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage sind, selber Entscheidungen zu treffen, denen sozusagen Hilfen anzubieten, bei Gerichtsterminen, bei Behördengängen, im Medizinischen sozusagen zu unterstützen, das ist eine sehr wichtige Aufgabe, die von sehr vielen Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern mit sehr viel Hingabe erfüllt wird, und ich denke doch, dass es nicht erst dazu kommen sollte, dass hier im Januar oder im Februar die Betreuungsvereine wieder auf der Matte stehen und sagen, Leute, wir können es nicht mehr leisten. Dem können wir vorbeugen. Ich habe auch die große Befürchtung, dass es in diesem Sinne auch Gerichtsverfahren geben könnte. Das haben einige Träger auch schon angekündigt. Ich hoffe wirklich nicht, dass es dazu kommt. Wir können das heute verhindern, indem wir uns einen Ruck geben. Und ich möchte Sie deshalb bitten, unserem Änderungsantrag auf Drucksache 8/1663 zuzustimmen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oder unserem!) Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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