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Katy Hoffmeister

CDU 09.12.2022 Sitzungen 8/41

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich mag in dieser Debatte den Begriff „Symbolik“ nicht. (Horst Förster, AfD: Genau.) Ich mag auch den Begriff „Wie-lange-noch“ nicht, und ich mag auch nicht über Vernunft an dieser Stelle diskutieren, sondern ich will darauf hinweisen, welche Verpflichtungen wir haben, und zwar die Landesregierung, aber wir auch als Abgeordnete. Es geht hier um einen Grundrechtseingriff, (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP) und das heißt, wir müssen uns fragen, und zwar allein aus Sach- und aus Rechtsgründen und dann nachher im Rahmen der Ermessensentscheidungen: Ist dieser Eingriff noch verhältnismäßig, ja oder nein? Und das ist keine Frage, ich befreie mich von irgendetwas, sondern ich muss jetzt feststellen, ist diese Maßnahme verhältnismäßig, ja oder nein. Und das alleine, meine Damen und Herren, (Beifall Horst Förster, AfD: Genau.) kann aus meiner Sicht der Maßstab sein. Und weil das alleine der Maßstab ist, gucke ich natürlich auf die Frage der 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierung, gucke ich natürlich auf die 7-Tage-Neuinfektionsinzidenz und habe natürlich auch mit einem Blick auf die Vorausschau zu sehen, wie sich möglicherweise die Situation entwickeln wird. Und weil ich das habe, nehme ich auch gerne Ihre Argumentation, Frau Ministerin, noch mal auf. Ich weiß, dass die Mitarbeiter/-innen in den Uniklinika nicht nur sehr belastet sind, ich weiß, dass da die Infektionssituation sich in den letzten Tagen erheblich erhöht hat, und natürlich ist mir auch bekannt, dass die Zahl der Corona-Infektionen der Mitarbeitenden in den Uniklinika gestiegen ist. Aber alleine das ist eben kein Gradmesser mehr der Prognoseentscheidung für ein Prä, sondern das kann immer noch nicht alleine der Faktor der Begründung sein, insbesondere dann nicht, wenn Sie einen Zusammenhang herstellen zu anderen Infektionserkrankungen, insbesondere zu anderen Influenzaerkrankungen, weil es natürlich, ich will nicht sagen, normal ist, dass zu dieser Zeit eine Steigerung der Infektionserkrankungen vorauszusehen ist. Und wenn Sie sagen, wir sind schon in einer Infektionswinterwelle, was das Corona-Virus anbelangt, dann muss ich sagen, ich gucke immer ab und zu auf den Corona-Bericht des LAGuS und da sieht die Entwicklung aus meiner Sicht eben anders aus. Sie zeigt sich eben derzeit stabil und insbesondere die ITS-Auslastung ist nicht so parallel gestiegen, selbst bei Berücksichtigung von 5- oder 10-Tage-Infektionen, dass es mir derzeit Sorge machen muss. Und weil das so ist, komme ich in meiner rechtlichen Erwägung zu einem anderen Ergebnis als Sie und halte es für durchaus verantwortlich, das Tragen der Maske infrage zu stellen, aber viel, viel mehr die Isolationspflicht. Und ich kann Ihre Argumentation, Herr Koplin, irgendwie noch nicht ganz nachverfolgen. Sie sagen, die Todesfälle sind nach wie vor hoch. Das ist eine Katastrophe, jeder Todesfall ist einer zu viel. Nichtsdestotrotz erlaube ich mir jetzt doch den Vergleich, also zur Grippe beispielsweise. Und da sehen wir, dass sogar im Januar 2022 – die Zahlen habe ich mir noch mal vergleichsweise angesehen, weil ich glaube, dass das … –, obwohl da auch Corona herrschte und obwohl da besondere Pflichten auferlegt worden sind, auch da allein 1.200 Todesfälle allein an Grippe pro Woche zu verzeichnen waren, also ein eklatant hoher Fall. Deshalb erlaube ich mir, dieses Argument zu sagen, es sterben immer noch 1.000 Personen an Corona jede Woche, nicht als hinreichenden Grund heranzuziehen, um eine Isolationspflicht nach wie vor aufrechtzuerhalten. Und das Aushandeln – das haben beide vorgetragen, Sie, Frau Klingohr, und auch Sie, Herr Koplin –, das Aushandeln mit dem Arbeitgeber, (René Domke, FDP: Ja, ja.) ich würde mal sagen, wann bin ich krank oder wann bin ich nicht krank, kann ich überhaupt gar nicht akzeptieren, weil es gibt da nichts auszuhandeln aus meiner Sicht. Wenn ich feststelle, ich bin krank, und ich zum Arzt gehe und mich dann krankschreiben lasse oder aber die Karenzzeit von möglicherweise drei Tagen in Anspruch nehme, dann halte ich das für vertretbar, und zwar egal, ob es sich dabei um ein Corona-Virus handelt oder um eine andere Erkrankung. Diesen Sachverhalt alleine jedenfalls heranzuziehen, um zu einer Begründung einer Fortführung der Isolationspflicht zu kommen, halte ich für nicht sachgerecht. Und der AfD will ich zu ihrem Antrag nur sagen, weil ich noch eine halbe Sekunde oder eine halbe Minute habe, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Halbe Sekunde.) wir lehnen Ihren Antrag ab, (Nikolaus Kramer, AfD: Weil er von uns ist.) weil Isolationspflicht ohne jede Art von Schutzmaßnahmen, und zwar insbesondere für die vulnerablen Gruppen in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, wir für völlig untragbar halten. Und deshalb sehen wir keine Möglichkeit, Ihrem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Horst Förster, AfD: Das steht aber nicht in unserem Antrag.)

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