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Katy Hoffmeister

CDU 09.12.2022 Sitzungen 8/41

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Schönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Drei Anträge, die auf den ersten Blick sehr ähnlich sein könnten – sind sie aber nicht, es gibt durchaus Unterschiede. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und lassen Sie mich vorwegstellen, dass es sicherlich auch nach wie vor Gründe geben kann, die Isolationspflicht nicht oder noch nicht aufzuheben. Es gibt aber aus unserer Sicht gute Gründe für eine Aufhebung, und die überwiegen nach unserer Ansicht auch. Da ist ein stabiles Niveau bei der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen in Mecklenburg-Vorpommern. Wichtiger jedoch: deutlicher Rückgang bei der 7-Tage-Inzidenz, der Hospitalisierung und bei der ITS-Auslastung in Mecklenburg-Vorpommern. Mit den neuen, auf die Omikron-Varianten angepassten Impfstoffen gibt es noch einmal eine bessere Schutzwirkung. Durch die vorherrschende BA.5-Variante gibt es auch symptomatische, aber in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe. Durch Impfungen und/oder einer Infektion liegt in der Bevölkerung inzwischen eine hohe Basisimmunität von etwa 90 Prozent vor. Mit Paxlovid gibt es ein antivirales Medikament, das vor schweren Krankheitsverläufen schützt. Zudem lohnt ein Blick auf andere EU-Länder, in denen die Isolationspflicht aufgehoben wurde, wie zum Beispiel Österreich. Aufhebung hat dort bereits Ende August stattgefunden, bislang gibt es keine negativen Erfahrungen. Es greifen also andere Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Maskenpflicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dieser Argumentation bewegen wir uns auf den Empfehlungen der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein. Sie haben bereits ein Ende der Isolationspflicht beschlossen, inzwischen auch Rheinland-Pfalz. Hervorzuheben ist, dass anstelle der Isolationspflicht andere Schutzmaßnahmen greifen und aus unserer Sicht auch greifen sollten, in erster Linie eine FFP2- Maskenpflicht in Innenräumen, ausgenommen eigene Wohnungen natürlich, Tätigkeits- und Betretungsverbote in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Es bleibt also aus unserer Sicht weiterhin die Zielstellung bestehen, vulnerable Personengruppen zu schützen. Zudem gilt weiterhin der Grundsatz, dass, wer sich krank fühlt, auch zu Hause bleibt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Aufhebung der Isolationspflicht würde aus unserer Sicht die Eigenverantwortung der Bevölkerung weiter gestärkt werden. Aber für uns noch wichtiger ist, wir sind verpflichtet, verfassungsgemäß zu handeln, und das bedeutet, die Verhältnismäßigkeit bei Grundrechtseingriffen stets zu überprüfen, und zwar an jeder Stelle. (Beifall Sandy van Baal, FDP) Und diese Verhältnismäßigkeit ist angesichts der eingangs geführten Gründe für die Aufrechterhaltung der Isolationspflicht aus unserer Sicht nicht mehr gegeben. Und nur, weil die Isolationspflicht aufgehoben wird, bedeutet das eben nicht gleich, dass die Situation, insbesondere in den Krankenhäusern, mit Blick auf das Corona-Virus weiter steigen wird. Wir müssen das natürlich weiter beobachten. Es bestünde natürlich zu jeder Zeit auch die Möglichkeit, wieder entsprechend gegenzusteuern, sofern sich die Situation verändern und zuspitzen sollte. Und auch aus der Medizin gibt es durchaus prominente Vertreter inzwischen, die die Aufhebung der Isolationspflicht für vertretbar halten. Da ist nicht zuletzt der Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt. Er verweist zu Recht etwa auf die vorhandenen Schutz- und Hygienekonzepte in Krankenhäusern oder aber eben auch auf die Unverhältnismäßigkeit der Isolationspflicht. Ich bitte Sie daher aus den vorgenannten Gründen um eine Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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