Franz-Robert Liskow
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Haushaltsgesetzgebung stellt eine Besonderheit dar. Das einzige Gesetz, auf das die Landesregierung eine Art Monopol hat, ist das Haushaltsgesetz. Die Fraktionen dürfen ein solches Gesetz nicht von sich aus vorlegen, einzig der Landesregierung ist dies gestattet. In Artikel 61 unserer Landesverfassung heißt es daher: „Der Gesetzentwurf nach Absatz 2“ – also das Haushaltsgesetz – „sowie Vorlagen zur Änderung des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans werden von der Landesregierung in den Landtag eingebracht.“ Das Haushaltsgesetz berührt also den Kern der Exekutive. Deswegen sieht unsere Verfassung an dieser Stelle eine Besonderheit vor. Dieses besondere Recht geht natürlich auch mit besonderen Pflichten einher. Die Landesregierung muss zum Beispiel für Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sorgen und sie muss genau aufschreiben, für was das Geld verwendet wird. Sie muss dem Landtag ausreichend Zeit geben und Gelegenheit, um über den Entwurf zu beraten. Und im Normalfall wird der Opposition auch das Recht zugestanden, den an dieser Stelle federführenden Ausschuss zu leiten. Und das ist der Haushaltsausschuss. Es gehörte bekanntermaßen zu den ersten Amtshandlungen von Rot-Rot, diese wichtige und gut begründbare parlamentarische Tradition auszuhebeln und ein Mitglied der Koalition an der Spitze des Haushaltsausschusses zu installieren. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das ist der erste Punkt, an dem sich die Koalition auf einen Sonderweg begeben hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Der zweite Punkt, das ist die Zeitschiene für die Beratung dieses Nachtragshaushaltes. Vorgestern haben wir den Entwurf bekommen, heute findet die Erste Lesung statt, kommende Woche geht der Entwurf durch die Ausschüsse, übernächste Woche soll die Zweite Lesung sein. Einen Nachtragshaushalt in so kurzer Zeit im Parlament zu behandeln, ist, sage ich mal, gelinde gesagt, äußerst ambitioniert. Anhörungen zum Haushalt müssen aus meiner Sicht zwingend erfolgen, und zwar nicht nur schriftlich, sondern mündlich. (Beifall Torsten Renz, CDU) Ich bin froh, dass nach langem Zögern dies jetzt auch im Einvernehmen umgesetzt werden kann. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Torsten Renz, CDU) Na ja, Herr Ausschussvorsitzender, es war ein sehr langes Zögern bis kurz vor der Sitzung, aber gut. (Unruhe bei Tilo Gundlack, SPD, und Torsten Renz, CDU) Und auch bei meinem dritten Punkt werden meine Erwartungen erfüllt, und das ist natürlich beim Thema Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit. Der vorliegende Entwurf ist nämlich fast ein Paradebeispiel dafür, wie man es eben nicht macht. Nur ein Beispiel: Der Kern des Nachtragshaushaltes ist die zweite Säule des sogenannten MV-Energiefonds. Hier stellt die Landesregierung 100 Millionen Euro bereit zur Abfederung krisenbedingter Härten. Satte 15 Prozent davon werden aber haushaltstechnisch gar nicht abgebildet. Es handelt sich hier um Liquiditätshilfen, die im Rahmen der Mittelbewirtschaftung bereitgestellt werden, aber eben nicht im Haushalt abgebildet sind. Doch damit nicht genug, die Bewirtschaftung des Fonds bleibt selbstverständlich im Unklaren. Sie stellen 100 Millionen Euro bereit, vom genauen Verwendungszweck oder gar von Fördergrundsätzen ist dabei weit und breit nichts zu sehen. Zwar gibt es im Haushaltsplan, Einzelplan 11, eine knappe Aufzählung, wofür Sie dieses Geld gerne ausgeben möchten, besonders aussagekräftig ist diese Aufzählung aber nicht. Dafür verfahren Sie frei nach dem Motto: Brauche ich für jeden Suppe, gründe ich eine Lenkungsgruppe. (Heiterkeit und Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Es steht mehr oder weniger unverblümt im Entwurf, dass Sie sich erst nach der Verabschiedung des Haushaltsplans darüber Gedanken machen wollen, wofür Sie dieses Geld eigentlich ausgeben möchten. Und damit nicht genug, diejenigen Bereiche, in denen Sie wenigstens etwas konkreter werden, sind feinstes politisches Blendwerk. Hier zu nennen ist vor allem die sogenannte erste Säule des gewaltigen Energiefonds. Hier finden sich zwar viele schöne Projekte, diese sind aber allesamt bereits ausfinanziert, sie wurden teilweise sogar schon begonnen. Alles, was irgendwie nach Zukunft aussah, haben Sie aus dem Haushalt zusammengesammelt, zusammengefasst und mit einer neuen Überschrift versehen. Das kann man zwar so machen, Sie dürfen sich dann aber auch nicht wundern, wenn der staunende Leser zu dem Ergebnis kommt, dass Sie hier stolz einen Obstkorb präsentieren, der fast nur aus Wachsfrüchten besteht: sieht hübsch aus, hat aber keinen Mehrwert. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entwurf des Nachtragshaushaltes ist an vielen Stellen auch deswegen so ungenau, weil Sie nach wie vor darauf vertrauen, dass der Bund Ihre Probleme löst und Sie kein Landesgeld lockermachen müssen. Nach wie vor warten Sie auf bundespolitische Regelungen und würden als Land höchstens ergänzend tätig werden. Solange der Bund aber noch nichts Handfestes vorgelegt hat, wagen Sie sich auch nicht so recht aus der Deckung und legen einen Nachtragshaushalt vor, der niemandem so richtig weiterhilft. Deswegen ist er aufgebläht mit Dingen, die schon lange ausfinanziert sind, und er präsentiert einen Härtefallfonds, von dem niemand weiß, was Sie damit genau vorhaben. Deswegen steht auch über dem Härtefallfonds, ich zitiere: „Die“ konkreten „Details hängen insbesondere von der Ausgestaltung der Härtefallregelungen des Bundes ab.“ (Torsten Koplin, DIE LINKE: Na klar! Das würden Sie auch nicht anders machen.) Auch sprachlich ist das nicht sehr gelungen. Details, also Einzelheiten sollten eigentlich generell konkret sein. Ein unkonkretes Detail kann ich mir persönlich nicht vorstellen, möglich aber, dass der Finanzminister das kann. Ich kann es nicht, mir fehlt da die Vorstellungskraft für. Aber ich habe sogar ein gewisses Verständnis. Dann seien Sie aber auch bitte so konsequent und verzichten Sie auf diese politische Showeinlage und verweisen Sie gleich an Herrn Lindner und Herrn Habeck! (Beifall Torsten Renz, CDU: So ist es.) Dann legen Sie bitte dem Landtag keinen Nachtragshaushalt vor, der niemandem weiterhilft, dann warten Sie einfach ab, bis im Bund alle Messen gesungen sind, und Sie melden sich dann wieder bei uns, wenn es darum geht, einem Haushaltsplan zuzustimmen, mit dem man wirklich etwas anfangen kann! Oder aber – und das wäre Möglichkeit zwei gewesen – Sie warten nicht auf Berlin und fangen selbst an zu arbeiten. In der Hochphase der Corona-Pandemie war das auch möglich, dann wurden auch Landesprogramme aufgelegt, die dann später in andere Programme überführt wurden beziehungsweise in Bundesprogramme integriert wurden. Die Dinge beherzt regeln zu wollen, von diesem Mut ist wirklich nichts mehr übrig. Dieser Nachtragshaushalt stellt einen Ausfluss dieser Mutlosigkeit dar. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin realistisch und ich glaube, gut einzuschätzen, dass sich während dieser Haushaltsberatungen nichts Wesentliches mehr am Haushaltsplan ändern wird. Trotzdem gebe ich persönlich die Hoffnung nicht auf, dass die Beratungen auch ihr Gutes haben werden. Eventuell lernen Sie aus diesem gesamten Vorgang und legen dem Landtag künftig einen Nachtragshaushalt vor, der nicht nur aus politischem Blendwerk besteht. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
