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Dr. Sylva Rahm-Präger

SPD 11.11.2022 Sitzungen 8/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wieder mal letzter TOP, letzte Rednerin. (Heiterkeit und Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Nein! – Thore Stein, AfD: Na gut, Rednerin!) Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie wurde der Grundsatz für die Deckung der Kosten für Wasserdienstleistungen eingeführt. Wasserdienstleistungen sind in diesem Kontext alle Dienstleistungen für die Haushalte, öffentliche Einrichtungen oder wirtschaftliche Tätigkeiten jeder Art, Folgendes zur Verfügung zu stellen, und hierzu zählt auch die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser. Vielleicht zur Einordnung: Von 16 Bundesländern haben 13 Bundesländer eigene Gesetze zur Erhebung eines Wasserentnahmeentgeltes erlassen. Die Höhen der Abgabensätze differieren stark zwischen dem Grundwasser und dem Oberflächenwasser und dann noch einmal zwischen den einzelnen Bundesländern. Die Bandbreite liegt in der Bemessung für das Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung im Durchschnitt bei 10 Cent je Kubikmeter Trinkwasser. Sachsen reißt nach unten aus mit 1,5 Cent und Berlin nach oben mit 31 Cent. Wir in M-V liegen bei 10 Cent, das wurde schon genannt, 0,01 Cent je Liter Trinkwasser genau im Durchschnitt. Auch für die Entnahme des Oberflächenwassers liegt Mecklenburg-Vorpommern mit 2 Cent je Kubikmeter im Durchschnitt der Bundesländer. Die Kosten für die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser für die Wirtschaft differieren ebenfalls stark zwischen den Bundesländern. Die Landwirtschaft, der Bergbau und die Kühlung sind momentan die größten Abnehmer für gebührenpflichtiges Wasser, acht Bundesländer haben bereits die Landwirtschaft eingepreist. Die Kubikmeterpreise für die landwirtschaftliche Nutzung des Wassers liegen zwischen 0,7 und 3 Cent je Kubikmeter beim Grundwasser für die landwirtschaftlich geprägten Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Mecklenburg-Vorpommern erhebt bisher keine Gebühr. Weiterhin haben wir in Mecklenburg-Vorpommern Ausnahmetatbestände für die Industrie und die Wasserkraft. Wasserkraft spielt bei uns keine Rolle, aber die Industrie schon. Wenn wir in die Zukunft schauen, dann wird die Liste der großen Wasserverbraucher – ich nannte bereits Landwirtschaft, Bergbau und Kühlung – in Zukunft eine wesentliche Erweiterung erfahren. Wasserstoff- und Ammoniakproduktionen, also die Herstellung von Speichermedien für die erneuerbaren Energien, benötigen viel Wasser: neun Liter Wasser für einen Kilo Wasserstoff. Und dies benötigt eine Anpassung der neuen Gesetzlichkeiten. Und das muss auch Berücksichtigung finden. Schon aus diesem Grund muss dieses Gesetz in unserem Land zwingend angepasst werden. Das Landeswassergesetz ist in der Überarbeitung durch das Landwirtschaftsministerium, und es ist richtig, dass dieses wertvolle Gut Wasser von allen Nutzern bezahlt werden muss, vor allem auch im Hinblick auf künftige Industrie mit hohem Wasserverbrauch. Wissen Sie, dass wir im Land Mecklenburg-Vorpommern nur circa drei Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Beregnung haben? Es wurde hier schon genannt, das sind vorrangig Gemüse und Kartoffeln. Aber die anderen beiden Bundesländer, welche gerade in diesem Segment bedeutenden Anbau realisieren, haben bereits ein Wasserentgelt erhoben. Zumindest mache ich mir dann in diesem Punkt keine Sorgen um die Zukunft der landwirtschaftlichen Betriebe. Eine vielleicht noch wichtige Ergänzung für unsere landwirtschaftlichen Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern – auch das wurde hier schon genannt –: Moderne und nachhaltige Bewässerungssysteme werden durch das Landwirtschaftsministerium mit einem Fördersatz von 25 Prozent als Investitionsförderung gefördert. An dieser Stelle lohnt ein Blick in unsere südlichen Nachbarn in Europa. Sparsamkeit und Effizienz sind zukünftig gefragt, auch für solche Beregnungsanlagen. Sie können moderner aufgestellt werden. Hier können wir noch lernen. Eines der wichtigen Themen ist die Rückhaltung von Wasser in der Fläche. Dazu zwingen uns die mit den Klimaveränderungen großen Schwankungen zwischen langen Trockenperioden und Starkregenereignissen. Die konzeptionellen Arbeiten zu diesem wichtigen Thema sind bereits begonnen, sodass es auch an dieser Stelle Ihres Antrags nicht bedarf. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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