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Daniel Seiffert

Die Linke 11.11.2022 Sitzungen 8/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit Ihrer Erlaubnis möchte ich mit einem einführenden Zitat beginnen, entnommen aus dem Flyer des Landwirtschaftsministeriums mit dem Titel: „Wasserentnahmeentgelt – Fragen und Antworten“, vom Dezember 2015: „Wasser ist eine unentbehrliche Lebensgrundlage für alle Lebewesen. Es ist als natürliche Ressource ein Gut der Allgemeinheit. Der Staat ist berechtigt, demjenigen, der Wasser aus der Natur entnimmt, ein Entgelt zu berechnen. Das“ Wasserentnahmeentgelt „soll den sparsamen Umgang mit Wasser fördern und dazu verwendet werden, den Gewässerschutz zu verbessern.“ Zitatende. Viele Menschen in unserem Land machen sich keine Gedanken darüber, dass auch sie mit den normalen Wassergebühren ein Wasserentnahmeentgelt bezahlen. Es fällt für einen normalen Haushalt auch kaum ins Gewicht, da der Anteil des Entgeltes nur 0,01 Cent pro Liter beträgt. Viele Menschen dieses Landes machen sich vielmehr Gedanken darüber, wie sich bereits jetzt schon der Klimawandel auf unser alltägliches Leben auswirkt. Und wir haben leider ein wirkliches, durch den Klimawandel ausgelöstes und befördertes Problem, das sich in zurückgehenden Grundwasserreserven, sinkenden Fluss- und Seenpegeln und immer mehr Dürreperioden ausdrückt. Am 12. August teilte das Landwirtschaftsministerium mit, dass es seit dem 1. November 2021 im landesweiten Vergleich schon etwa zwei Drittel des Regens gegeben habe, der in den vergangenen 20 Jahren im Durchschnitt normalerweise fällt. Hinzu kämen die anhaltend hohen Temperaturen. Diese Entwicklungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Gewässer des Landes. Die Wasservorräte in den großen Speichern fallen stetig. Dem steht entgegen, so das Ministerium am 10. Oktober, dass die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser nach statistischen Erhebungen in den letzten Jahren in M-V um mehr als 30 Prozent zugenommen hat, von 127 Millionen Kubikmetern 2007 bis auf 178 Millionen Kubikmeter 2019. Die Trinkwasserentnahme habe den größten Anteil an der Wasserentnahme, dennoch sei der Anteil an der Gesamtentnahme seit 2007 von circa 73 Prozent auf circa 55 Prozent gesunken. Dagegen seien die Entnahmen für die landwirtschaftliche Bewässerung von circa 3 Prozent auf nunmehr fast 30 Prozent angestiegen. Bisher gab es für das Wasserentnahmegeld in Mecklenburg-Vorpommern Ausnahmetatbestände, insbesondere für die Landwirtschaft. Das war früher auch gut begründet. Erstens war die Wasserentnahme der Landwirtschaft verhältnismäßig gering und zudem wollten wir in Mecklenburg-Vorpommern gerade mehr Gemüseanbau, der ja bekanntermaßen wasserverbrauchsintensiv ist, und auch die landwirtschaftliche Tierhaltung, ebenso ein vergleichsweise großer Wasserverbraucher. Aufgrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt es die Verpflichtung, dass die Mitgliedsstaaten kostendeckende Wasserpreise erheben und dabei das Verursacherprinzip berücksichtigen. Somit widerspricht die Befreiung der Landwirtschaft vom Wasserentnahmeentgelt nach unserer Auffassung den Vorgaben des Artikel 9 der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Der Antrag der AfD zielt nun darauf ab, dass die Landesregierung bei ihrer Novelle des Landeswassergesetzes die Landwirtschaft weiter vom Entgelt befreit. Wir lehnen dieses Ansinnen ab und laden die Opposition ein, dieses Gesetz konstruktiv hier im Parlament zu begleiten und, wenn es dann eingebracht ist, entsprechende Änderungsvorschläge für den Gesetzentwurf vorzulegen. Eines kann ich den Antragstellern aber schon mit auf den Weg geben: Meine Fraktion sieht in der derzeitigen Entgeltbefreiung für die landwirtschaftliche und die erwerbsgärtnerische Beregnung eine nicht mehr zeitgemäße Bevorzugung an falscher Stelle. Zudem ist es aus unserer Sicht unbedingt notwendig, ... (Der Abgeordnete Thore Stein bittet um das Wort für eine Anfrage.) Nein. ... deutliche Anreize zum sparsamen Umgang mit unserer wichtigsten Ressource, dem Wasser, zu geben.

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