Michael Noetzel
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag möchte die FDFe-, FDP-Fraktion, Entschuldigung, die Landesregierung dazu auffordern, dem Landtag einen Gesetzentwurf zu einem Parlamentent…, Parlamentsinformationsgesetz vorzulegen. Meine Güte, es ist Freitag! (Heiterkeit bei Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) Hintergrund ist der, dass Sie es als nötig ansehen, die Informationspflichten der Landesregierung gemäß Artikel 39 der Landesverfassung näher auszugestalten. Ja, einige Bundesländer haben dieses Gesetz, etwa Bayern wurde schon angesprochen, Berlin, Sachsen-Anhalt und auch Schleswig-Holstein. Die überwiegende Mehrheit der Länder sieht aber gerade keine Notwendigkeit für eine solche Vorschrift. (Zuruf von René Domke, FDP) Der Begründung ist etwa zu entnehmen, dass Sie sich bei den Gesetzesvorhaben zu spät eingebunden fühlen. Da würde Ihnen aber auch ein entsprechendes Gesetz nicht weiterhelfen. Auch die Gesetze der anderen Länder sprechen allenfalls von „rechtzeitig“ oder „frühzeitig“, ohne das näher zu konkretisieren. Bei Gesetzgebungsverfahren wollen Sie bereits ab der Verbandsanhörung eingebunden werden. Das ist wesentlich früher als in allen Ländern, in denen es diese Gesetze gibt. Der Grund, warum auch andere Länder nicht derart früh ansetzen, ist der, dass es eben keine verfassungsmäßige Informationspflicht im Kernbereich exekutiven Handelns gibt. Der Kollege da Cunha hat schon darauf hingewiesen. Und zumindest in großen Teilen dürfte das in diesem Bereich, wenn wir uns sozusagen in der Verbandsanhörung befinden, noch der Fall sein. Natürlich werden bereits die Verbände mit eingebunden, aber zu diesem Zeitpunkt muss eine Regierung noch das Steuer in der Hand haben, weil zu diesem Zeitpunkt auch ihre eigene Positionierung in der Regel noch nicht final abgeschlossen ist. Es ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal sicher, ob ein solches Gesetz überhaupt jemals den Landtag erreicht oder von der Regierung sogar selbst beerdigt wird. Von den vorgesehenen Abläufen her muss man also fragen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD und Patrick Dahlemann, SPD – Glocke der Vizepräsidentin) ob eine so frühe Beteiligung zweckdienlich und sinnvoll ist. Am Ende beschäftigen wir uns dann viel zu oft mit ungelegten Eiern. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Ansonsten, muss ich sagen, lässt sich den anderen Parlamentsinformationsgesetzen nichts entnehmen, was bei uns nicht ohnehin üblich wäre. (Zuruf von Beate Schlupp, CDU) Es gibt also keinen Grund, ein solches Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen. (René Domke, FDP: Ja, wollte ich gerade sagen. Das ist das eigene Programm. – Zurufe von Ann Christin von Allwörden, CDU, und Sebastian Ehlers, CDU) Abschließend haben Sie ja schon gesagt, die Bemerkung kommt, Sie hätten natürlich das Gesetz vorlegen können, dann hätten wir darüber vielleicht etwas besser diskutieren können. (Zurufe vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP: Ah!) Wir als Opposition, (Zuruf von René Domke, FDP) wir als Opposition haben das oft genug getan, eigene Gesetzentwürfe vorgelegt. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das können Sie natürlich nicht wissen, weil Sie noch neu sind, (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) aber das ist nicht schlimm. (Zuruf von René Domke, FDP) Ich gebe Ihnen das sozusagen nur als Tipp mit. Meine Damen und Herren von der FDP, Sie fühlen sich manchmal zu spät mitgenommen und Sie haben nach einem Weg gesucht, diesen Unmut auch einmal abseits von Presseerklärungen zu artikulieren. Das ist okay. Die Regierung hat auch mehrfach betont, dass gerade diese kurzfristigen Vorlagen tatsächlich unglücklich sind und das auch nicht oft vorkommen soll. Ich sehe das nicht so, dass es hier bereits Einzug gehalten hat als ständiger und sozusagen als neuer Weg sozusagen. Nein, es soll wie gehabt anständige und ordnungsgemäße Gesetzgebungsverfahren geben, und deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
