Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion dazu aufgefordert werden, ein Parlamentsinformationsgesetz vorzulegen, welches die Informationspflichten der Landesregierung gegenüber dem Landtag aus Artikel 39 der Landesverfassung näher ausgestaltet. Nach Artikel 39 unserer Landesverfassung – ist hier, glaube ich, auch schon zitiert worden – ist die Landesregierung dazu verpflichtet, „den Landtag über die Vorbereitung von Gesetzen sowie über Grundsatzfragen der Landesplanung, der Standortplanung und Durchführung von Großvorhaben frühzeitig und vollständig zu unterrichten. Das Gleiche gilt für die Vorbereitung von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften“ sowie eine Reihe weiterer Vorhaben. Diese Informationspflichten finden nach Absatz 2 der Vorschrift „ihre Grenzen in der Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung“. Das Nähere ist nach Absatz 3 der Vorschrift durch Gesetz zu regeln. Nur, ein solches Gesetz gibt es bislang nicht. Neben den in Artikel 39 geregelten Informationspflichten stehen dem Landtag gegenüber der Landesregierung noch eine Reihe weiterer Informationsrechte zu. Doch warum sind diese Informationsrechte des Landtags eigentlich so wichtig? Der Landtag hat nach Artikel 20 unserer Landesverfassung die Aufgabe, die Landesregierung und die Landesverwaltung zu kontrollieren. Und zu dieser Kontrolle bedarf es weitgehender Informationsrechte, damit der Informationsvorsprung der Regierung gegenüber dem Parlament – und hier insbesondere gegenüber der parlamentarischen Opposition – kompensiert werden kann. Die Landesregierung verfügt als Spitze der Landesverwaltung über geeignete Mittel für eine umfassende Sammlung, Sichtung und Aufbereitung der für die Bewältigung der Staatsaufgaben erforderlichen Informationen, und ohne Beteiligung am Wissen der Landesregierung kann der Landtag seine Kontrollrechte gegenüber der Landesregierung nicht ausüben. Das hat der Kollege Zapfe, der jetzt ja gerade nicht da ist, in dem Kommentar zur Landesverfassung so trefflich für uns alle aufgeschrieben. Die Informationsrechte des Landtags finden nach unserer Verfassung ihre Grenze im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Das hat der Kollege da Cunha auch schon ausgeführt. Und es ist ja genau bei dieser Entscheidung, ob eine Information an den Landtag herausgegeben werden muss oder von der Landesregierung zurückgehalten werden kann, dass in der Praxis eben die größten Probleme entstehen. Und deswegen ist es eben auch nach Auffassung meiner Fraktion erforderlich, die abstrakte Vorschrift der Landesverfassung durch eine konkrete Regelung in einem Parlamentsinformationsgesetz zu konkretisieren. (Beifall René Domke, FDP) Ich habe zu dem Antrag der FDP-Fraktion nur so ein paar Kleinigkeiten, sozusagen im Detail. (René Domke, FDP: Sehr gut!) Da ist von einer, also da ist von einer „frühzeitigen und umfassenden“ Information des Landtags durch die Regierung die Rede. In der Verfassung steht „vollständige“ Information. Das ist, glaube ich, ein wichtiger Unterschied, da sollten wir drauf beharren. Und mir wäre es wichtig, meiner Fraktion wäre es wichtig, nicht nur über die Vorbereitung von Gesetzen anlässlich der Verbandsanhörung informiert zu werden, sondern dann eben auch diese Referentenentwürfe auch gleich vorgelegt zu bekommen, weil wenn die nach draußen gehen, dann können die natürlich auch an den Landtag und die darin vertretenen Fraktionen weitergereicht werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – René Domke, FDP: Genau.) Also insgesamt geht meine Fraktion bei dem Antrag der FDP-Fraktion gerne mit. Wir werden dem Antrag zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
