Sebastian Ehlers
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass wir heute auf Antrag der FDP-Fraktion über ein Parlamentsinformationsgesetz beraten, hat einen ganz einfachen Grund: Diese Landesregierung muss mit einem Gesetz an ihre Pflichten aus der Verfassung erinnert werden, und von daher bin ich euch sehr dankbar, lieber René Domke, für den vorliegenden Entwurf. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Dabei lassen sich ihre Informationspflichten ganz einfach zusammenfassen: Wenn sie ein Gesetz vorbereiten, sind sie verpflichtet, den Landtag frühzeitig und vollständig zu informieren. Wenn sie von Abgeordneten befragt werden, haben sie unverzüglich und vollständig zu antworten. Grenzen findet ihre Informationspflicht – der Kollege da Cunha ist darauf eingegangen – erst in der Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung. Nachlesen kann das jeder in den Artikeln 39 und 40 unserer Landesverfassung. Umso befremdlicher, finde ich, ist, dass diese einfachen, aber wichtigen Spielregeln einer Demokratie hier immer häufiger missachtet werden. Die Antragsbegründung weist zu Recht darauf hin, dass in der jüngsten Vergangenheit Gesetzesinitiativen den Landtag erst zwei Wochen vor der geplanten Ersten Lesung erreichen. Das war dann in der Vergangenheit oft dann doch dem konstruktiven Agieren auch hier der Opposition zu verdanken, dass wir überhaupt hier in die Pötte gekommen sind, beispielsweise beim Thema KiföG vor der Sommerpause, Sie erinnern sich daran. Es mag Gründe geben, die ein solches Vorgehen rechtfertigen. Aktuelle Entwicklungen, die ein schnelles Handeln der Landesregierung erfordern, können immer vorkommen. Das, glaube ich, weiß jeder von uns, der auch schon mal Regierungsverantwortung getragen hat. Doch was wir als Parlament hier im letzten Jahr erlebt haben, dass Sie versuchen, Ausnahmen immer mehr zur Regel zu machen, ist für uns komplett inakzeptabel, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und deshalb werden wir den Antrag der FDP auch unterstützen. Aus unserer Sicht ist es notwendig, dass wir als Landtag hier als oberstes Willensbildungsorgan und quasi auch als Arbeitgeber der Landesregierung – daran sollte man auch immer wieder erinnern, auch Sie als Regierungsfraktionen sollten dieses Selbstbewusstsein haben, diesen Mut haben, auch immer wieder klar zu sagen, dass Sie der Arbeitgeber hier sind. Hier sitzen immerhin in der SPD 34 direkt gewählte Abgeordnete. Sie sollten auch mal Mumm haben und sagen, wir sind hier der Arbeitgeber der Landesregierung. Dieses Selbstbewusstsein, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wünsche ich mir von Ihnen. Sie haben ja noch vier Jahre Zeit, daran zu arbeiten. Wir würden uns freuen, wenn wir im Beratungsprozess neben den Pflichten zur Information auch die Antwortpflicht der Landesregierung in den Blick nehmen. Zu oft haben wir es in den letzten zwölf Monaten erleben müssen, dass Kleine Anfragen von Abgeordneten gar nicht, verspätet oder unzureichend beantwortet wurden. Wir als CDU-Fraktion, ich habe heute noch mal nachschauen lassen, haben insgesamt 186 Kleine Anfragen gestellt. Preisfrage: Wie viele wurden fristgerecht beantwortet? Es sind gerade mal 56. 56 von 186 Kleinen Anfragen – schönen Gruß auch an den Chef der Staatskanzlei, der gerade nicht da ist – wurden fristgerecht beantwortet. Das, meine Damen und Herren, ist kein guter Umgang mit der Opposition, zumal in der letzten Wahlperiode dort ja auch noch Fristverlängerungen mit reinverhandelt wurden seinerzeit auf Initiative auch hier und in einem gemeinsamen Kompromiss auch mit der damaligen Oppositionsfraktion DIE LINKE. Also die Regierung hat schon mehr Zeit, als sie bisher hatte, sie schafft es trotzdem nicht, fristgerecht zu antworten. Einige Kleine Anfragen befinden sich zurzeit vorm Verfassungsgericht. Da geht es um den Kollegen Reinhardt, um den Kollegen Damm, also immer mal wieder auch, wo es dann darum geht, die vollständige Beantwortung hier einzuklagen. Also das zeigt doch, dass da einiges hier im Argen liegt. Und das kann aus unserer Sicht kein Ziel sein. Wir haben jetzt ein Jahr um, Sie haben also die Chance, noch hier nachzubessern und besser zu werden. Und ein frühzeitiges und umfassendes Informieren des Parlamentes ist Ausdruck auch der Achtung vor der Legislative. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und es ist angesprochen worden, es gibt vergleichbare Gesetze in Bayern, in Sachsen-Anhalt, in Schleswig-Holstein, da müssen wir das Rad hier auch nicht neu erfinden. Es würde uns also gut stehen, hier diesen Prozess aktiv zu begleiten, nicht auf der Bremse zu stehen und nicht politische Entscheidungen hier weiter zu verlagern in irgendwelche Hinterzimmer und Schattengremien, sondern transparent frühzeitig zu informieren, das Parlament mitzunehmen, bei allem Krisenmodus, den wir in den letzten Monaten erlebt haben. Krisen gibt es, da muss es auch immer Möglichkeiten geben, auch auf anderem Wege zu informieren. Aber wir müssen jetzt auch schauen, dass wir wieder in den normalen Rhythmus kommen, das heißt, nach der Ministerpräsidentenkonferenz muss dem zuständigen Ausschuss berichtet werden und nicht in irgendwelchen Telefonschalten, wo dann jeder mal das rauszitiert, was ihm gerade passt und was nicht nachprüfbar ist für alle, weil es nicht transparent ist, weil es nicht protokolliert ist. Deswegen, wieder zurück hier ins Parlament die Dinge holen – guter Ansatz der Kollegen der FDP. Wir sind da gerne mit dabei und ich hoffe, dass sich die Regierungsfraktionen heute hier diesem konstruktiven Ansatz auch nicht verweigern, gerade DIE LINKE, die ja nun aus der Erfahrung 15 Jahre Opposition hier wahrscheinlich auch einiges zu beitragen kann zum Thema. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
