Philipp da Cunha
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag beschäftigt sich mit einer gesetzlichen Ausgestaltung der in Artikel 39 der Landesverfassung geregelten Informationspflichten der Landesregierung. Die Landesregierung ist verpflichtet, über die Vorbereitung von Gesetzentwürfen sowie über Grundsatzfragen der Landesplanung, der Standortplanung und Durchführung von Großvorhaben frühzeitig und vollständig zu unterrichten. Der Artikel umfasst noch weitere Punkte, über die die Landesregierung informieren muss, insbesondere, wenn es um Gegenstände von grundsätzlicher Bedeutung geht. Weiter heißt es in der Verfassung: „Die Informationspflicht … findet ihre Grenzen in der Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Landesregierung“, also dem sogenannten Kernbereich der Exekutive. Dabei geht es darum, dass das Parlament nicht in die Exekutive hineinregiert. Bei laufenden Prozessen, insbesondere bei der Frage der Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung, gibt es also einen geschützten Bereich, den wir auch an anderer Stelle schon hier und in anderen Bereichen diskutiert und thematisiert haben. Ihr Antrag sieht vor, dass die Landesregierung ein Gesetz vorlegt, welches die eigenen Informationspflichten der Landesregierung an das Parlament regelt, ein, ich will mal sagen, ungewöhnliches Vorgehen. Eines der Ziele aus dem Antrag ist, dass Sie die bereits zum Zeitpunkt der Verbandsanhörung von Gesetzentwürfen vorliegenden Sachen bekommen wollen, Sie wollen da beteiligt werden, ein, wie ich finde, ebenfalls ungewöhnliches Vorgehen, da dies so frühzeitig ist, dass da die Meinungsbildung innerhalb der Regierung längst nicht abgeschlossen ist. Zwischen Referentenentwurf und Kabinettsfassung durchläuft so ein Gesetzentwurf in der Regel doch noch die eine oder andere Anpassung, was ja auch gut ist, da es ja um die Beteiligung derjenigen geht, die möglicherweise von so einem Gesetz betroffen sind. Darüber hinaus wollen Sie in anderen Bereichen beteiligt werden, obwohl dies in der Verfassung nur für Gegenstände der grundsätzlichen Bedeutung vorgesehen ist. Wir sind gern immer bereit, darüber zu sprechen, wie wir den Austausch zwischen Koalition, Opposition, aber auch zwischen Parlament und Landesregierung noch weiter verbessern können, es wird aber auch immer Grenzen geben wie die gerade eben schon ausgeführten. Ihren Antrag, die Landesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf dafür vorzulegen, die eigenen Informationspflichten zu regeln, lehnen wir ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
