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Michael Noetzel

Die Linke 11.11.2022 Sitzungen 8/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bündnisgrüne-Fraktion fordert mit dem vorliegenden Antrag die Abberufung des Vorstandes der Klimastiftung MV. Das sei nach Auffassung der Fraktion sowohl durch die Ministerpräsidentin als auch durch die Aufsichtsbehörde möglich. Als Gründe werden zum einen eine unterlassene Presseauskunft und zum anderen die noch nicht vorliegenden Berichte über das letzte Jahr sowie über die Erfüllung des Stiftungszwecks herangezogen. Und herangezogen werden die entsprechenden Rechtsvorschriften aus der Satzung der Stiftung und dem Stiftungsgesetz. Auch ich werde, sehr geehrte Frau Kollegin Oehlrich, zu Ihrem Antragsinhalt reden und nicht zur Auflösung. Darüber und zu den sich widersprechenden Gutachten haben wir uns zur Genüge im Frühjahr ausgetauscht. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn wir Rechtsvorschriften heranziehen, dann müssen wir diese auch rechtlich würdigen und nicht politisch, schließlich leben wir immer noch in einem Rechtsstaat. Der vorliegende Antrag enthält keine solche rechtliche Würdigung, und auch ich werde das jetzt hier nicht final darlegen können. Trotzdem werde ich auf die genannten Forderungen kurz eingehen. In beiden Fällen müssen wichtige Gründe für die Abberufung vorliegen. Im Falle der Stiftungsaufsicht würde ich schon in Zweifel ziehen, eigentlich bin ich mir sogar sicher, dass eine Verspätung bei der Abreichung von Berichten dafür nicht reicht. Mir ist kein Fall bekannt und wir haben auch keinen gefunden, in dem eine Stiftungsaufsicht nach nicht einmal zwei Monaten Verspätung bei der Berichtsabreichung den Vorstand abberufen hätte. Zudem bezieht sich Paragraf 7 Absatz 1 des Stiftungsgesetzes auf einzelne Mitglieder des Organs. Das heißt, dass zusätzlich für jedes Mitglied des Vorstandes die Voraussetzungen vorliegen müssen. Dazu tragen Sie aber gar nichts vor. Und auch hier bin ich mir sicher, dass diese auch nicht vorliegen. Hinsichtlich der Abberufung durch die Ministerpräsidentin kann ich nur so viel sagen, das hinge zunächst davon ab, ob überhaupt eine Informationspflicht bestand. Ob das der Fall war, muss jetzt zumindest mittelbar durch das Bundesverfassungsgericht geklärt werden. Und, Herr Kollege Ehlers, wenn Sie als Rechtsstaatspartei meinen, wer das Bundesverfassungsgericht anruft, missachtet Gerichte oder missachtet Gerichtsurteile, dann sollten Sie Ihren Kompass noch mal gründlich nachschärfen! (Sebastian Ehlers, CDU: Das müssen wir uns von Ihnen nicht sagen lassen!) Ich zumindest meine herausgehört zu haben, dass die anderen Stiftungen in unserem Land sehr darauf hoffen, dass die Klimastiftung recht bekommt. Und selbst wenn ein Verstoß gegen die Berichtspflicht vorliegen sollte, sehe ich nicht, dass dies im juristischen Sinn einen wichtigen Grund im Sinne der Satzung der Stiftung darstellt, denn Herr Sellering nimmt für sich in Anspruch, im Sinne der Stiftung zu handeln. Ob das politisch opportun ist, dürfte in dieser Frage nicht besonders ins Gewicht fallen, ob es uns gefällt oder nicht. In jedem Fall muss die Abberufung aber verhältnismäßig sein. Und da ist zu berücksichtigen, dass der Vorstand ja ohnehin seinen Rücktritt angekündigt hat. Er ist im Verzug, aber irgendjemand muss das ja abwickeln. Und das kann der aktuelle Vorstand sicherlich schneller als ein neu einzuberufender. Das muss man auch mal anerkennen. Insofern sehe ich die Voraussetzung für eine Abberufung aus rechtlichen Gründen nach beiden Rechtsvorschriften als nicht gegeben. Und außer von Ihnen habe ich das auch sonst von keinem einzelnen Juristen gehört. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Bundesrepublik Deutschland haben Stiftungen eine sehr starke Stellung. Das liegt daran, dass das Engagement der Zivilgesellschaft eine tragende Rolle spielen soll. Der Staat soll dort nicht ohne Weiteres reinentscheiden können, und zwar unabhängig davon, wer der Stifter war. Das unterscheidet die Bundesrepublik vom NS-Regime und auch der DDR, und das ist auch richtig so. Und, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, ich habe durchaus ein gewisses Verständnis dafür, dass Sie ein Thema spielen, das Ihnen bisher öffentliche Aufmerksamkeit beschert hat. Auch heute hat man das ja wieder gesehen, die Kamera war aufgebaut, als Sie geredet haben, die Kamera war ins Plenum gerichtet, als die Ministerin geredet hat, und als alle anderen angefangen haben, war die Kamera des NDR weg. Und auch jetzt weiß ich nicht ... (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Oha, Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk! – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Nein, das ist doch keine Kritik! Ich sehe Herrn Ludmann nicht mehr, ich sehe die Kamera nicht mehr. Vielleicht hört er mir ja zu, das ist möglich, durch die Kamera, ich wünsche es mir. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und wie gesagt, der Punkt geht vermutlich an Sie, aber ich würde mir doch ein Mindestmaß an Seriosität wünschen. (Daniel Peters, CDU: Wollen Sie jetzt auch noch in die Berichterstattung eingreifen vom NDR, oder was?!) Und, sehr geehrte Frau Kollegin Oehlrich, dass Ihnen da persönlich bestimmte Verhaltensweisen reichen, (Sebastian Ehlers, CDU: Ja, zu Ihren Anträgen kommt der NDR nicht.) das mag man ja gerne glauben, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) das ist aber ein politischer Wunsch (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Daniel Peters, CDU – Glocke der Vizepräsidentin) und keine juristische Kategorie. Und das ist wohl auch gut so. Viel mehr möchte ich gar nicht sagen, (Nikolaus Kramer, AfD: Können Sie auch nicht, die Zeit ist um.) ich habe alles gesagt, was ich sagen kann. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wir können Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil er aus rechtlichen Gründen abgelehnt werden muss. (Sebastian Ehlers, CDU: Nur deshalb.) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU)

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