Philipp da Cunha
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zum Ziel, die Landesregierung aufzufordern, den Vorstand der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“, bestehend aus Herrn Sellering, Herrn Kuhn und Frau Enderlein, abzuberufen. Das wundert mich schon sehr, dass wir jetzt Themen, die längst geeint sind, wieder und wieder hier diskutieren, teils mit, ich würde sagen, doch sehr fragwürdigen Argumenten, aber dazu komme ich gleich noch mal. Immerhin scheinen Sie ja teilweise eingelenkt zu haben. Sie haben diese Woche einen Änderungsantrag eingereicht, der den kompletten Feststellungsteil Ihres Antrages streicht. Grund dafür ist ein offener Brief des Vorstandes der Stiftung zu genau diesem heute diskutierten Antrag. Damit streichen wir aber auch alle Punkte, die Sie als Begründung für die geforderte Abberufung unter dem ehemaligen Punkt II anführen, so zum Beispiel den Punkt, dass der Landtag feststellen soll, dass die Voraussetzungen für die Abberufung des Vorstandes nach der entsprechenden Satzung gegeben sind. Bleibt also nur der Teil, den Vorstand abzuberufen, obwohl wir anscheinend nicht feststellen können, dass die Gründe dafür erfüllt sind, nimmt man hin, das müssen andere entscheiden. Das begründen Sie wie folgt, ich zitiere: „Am 28. September 2022 verkündete der Vorstand der ,Stiftung Klima- und Umweltschutz MV‘ …, dass er entgegen der Terminierung in der ,Gemeinsamen Erklärung‘ nicht zurücktreten werde.“ Ich habe mir dann die Mühe gemacht und diese von Ihnen erwähnte Veröffentlichung aufgerufen, und irgend- wie lese ich da ganz andere Punkte als jene, die Sie hier in Ihrer Begründung wiedergeben. Dort steht nämlich nicht, wie von Ihnen hier angeführt, dass der Vorstand nicht zurücktreten werde, sondern es steht, ich zitiere, „wie in der Gemeinsamen Erklärung mit der Landesregierung vereinbart, erst dann“ zurücktritt, „wenn der Abwicklungsprozess mit ,entsprechenden Testaten unabhängiger Wirtschaftsprüfer‘ abgeschlossen ist.“ (Thomas Krüger, SPD: Hört, hört!) „Das wird nicht, wie ursprünglich erwartet, bis Ende September 2022 möglich sein.“ Zitatende. (Zuruf von René Domke, FDP) Also der Teil Ihrer Begründung hat dann, also dieser Teil hat wohl eher stille Post gespielt. Egal, da wollen wir jetzt nicht drauf eingehen. Was aber steht denn nun im Original, in der originalen Fassung der Gemeinsamen Erklärung? Ich weiß ja nicht, ob Sie sich die Mühe gemacht haben, da reinzugucken. Ich zitiere einfach mal von Seite 2 Punkt b aus jenem Teil, den der Vorstand zugesagt hat. Dort steht, dass der Vorstand „zuvor die vollständige Abwicklung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes“ vornimmt, und weiter, dass dieser Abwicklungsprozess abgeschlossen wird „mit entsprechenden Testaten unabhängiger Wirtschaftsprüfer“. Nichts anderes hat Ihnen hier auch die Landesregierung in der Regierungsbefragung erzählt. Und wenn wir uns am Ende der zweiten Seite den Punkt b anschauen, also den, den das Land zugesagt hat, dann steht dort, ich zitiere: „Zeitlich ist nach Überzeugung beider Parteien ein realistisches Ziel, dass der Abwicklungsprozess spätestens bis zum … September 2022 vollzogen wird und die Vorstandsmitglieder dementsprechend voraussichtlich spätestens zu diesem Zeitpunkt ihren Rücktritt erklären können.“ Es gibt eine konkrete Vereinbarung zwischen dem Stiftungsvorstand und der Landesregierung. Diese sagt aus, dass zuerst der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb abgewickelt wird und anschließend der Vorstand zurücktritt. Diese Vereinbarung gilt nach wie vor. Das hat auch der Stiftungsvorstand gerade erst wieder bestätigt, und ich gehe davon aus, dass diese Vereinbarung so gilt und auch zügig umgesetzt wird. (Daniel Peters, CDU: Wir können uns die Pressekonferenz ja noch mal anhören. Da ist ganz klar von September gesprochen worden.) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
