Horst Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Inzwischen sollte aufgrund der bereits geführten Debatten zu diesem Thema auch dem Letzten – bis auf die GRÜNEN – klar geworden sein, dass eine Stiftung nicht frei auflösbar ist. Und ich füge hinzu, die Voraussetzungen für eine Auflösung liegen ersichtlich nicht vor und werden bei aller Vorausschau auch für den widersinnig geplanten Auflösungsvorstand nicht vorliegen. Lägen sie vor – und da gebe ich den GRÜNEN recht –, dann wäre die Möglichkeit schon längst gewesen und hätte die Ministerpräsidentin beziehungsweise die Justizministerin das auch schon längst durchgeführt. Seitdem die GRÜNEN mit ihrem Antrag auf Auflösung der Stiftung wegen vermeintlichen Wegfalls des Stiftungszweckes gescheitert sind, versuchen sie es nun mit dem neuen Antrag auf Abberufung des Vorstands, diesmal gestützt auf Paragraf 7 Absatz 3 der Satzung, aus wichtigem Grund. Wichtige Gründe können nur stiftungsschädigende Gründe sein, und Sie machen ja gerade der Stiftung zum Vorwurf, dass sie sich nicht selbst umgebracht hat. Dazu wurden drei vermeintliche Pflichtverletzungen genannt. Nachdem Sie deren Haltlosigkeit erkannt haben, stützen Sie Ihren Antrag nunmehr darauf, dass der Vorstand nicht, wie angeblich zugesagt, zurückgetreten sei. Zunächst noch mal zum Verständnis: Warum diese Stiftung? Wie war die Reaktion auf die US-Sanktionen gegen die fast fertige Pipeline Nord Stream 2, durch die Gas aus Russland nach Deutschland zu günstigem Preis geliefert werden sollte? Die verschärften global wirkenden Sanktionen der USA bedeuteten praktisch das Aus für Nord Stream 2 und damit wirtschaftlich ein auf US-Druck in der Ostsee versenktes Milliardenprojekt. Mit der Stiftung, die neben Maßnahmen des Klimaschutzes auch die Gründung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes vorsah, gelang es unter Umgehung der völkerrechtswidrigen US-Sanktionen, Nord Stream 2 zu Ende zu bauen, und zwar in rechtlich zulässiger Weise. Der Landtag stand damals komplett hinter Nord Stream 2 und war empört über die US-Sanktionen. Das, werte Abgeordnete, möge sich jeder in Erinnerung rufen, der damals dabei war. Was hier als vermeintliche Pflichtverletzung geltend gemacht wurde, ist vom Tisch, zeugt jedoch von einem profunden rechtlichen Unverständnis der Antragsteller. (Enrico Schult, AfD: Ja.) Nach dem Änderungsantrag bleibt offen, ob der Nichtrücktritt als grobe Pflichtverletzung gelten soll oder ob die Nichteinhaltung einer vermeintlichen Rücktrittszusage als eigenständiger Abberufungsgrund angeführt wird. So soll es wohl verstanden werden. Auch diese neue Begründungsvariante kann den Antrag nicht retten, und zwar völlig unabhängig von den Einwendungen des Stiftungsvorsitzenden, von dem weder ein Rücktrittsdatum noch eine Mitwirkung bei einer Stiftungsauflösung zugesagt war, denn eine rechtlich bindende Rücktrittszusage liegt zum einen nicht vor und deren Nichterfüllung könnte zum anderen nicht als grobe Pflichtverletzung gewertet werden. Denn wie schon mehrfach betont, die Stiftung gehört nicht dem Stifter, sondern sich selbst und ist auf Dauer angelegt. Sie ist nicht allein aus politischen Gründen auflösbar, und genau das fordern Sie mit jedem neuen Antrag und wollen es einfach nicht begreifen. Da gesetzliche Auflösungsgründe ganz klar nicht vorliegen, wäre ein Rücktritt des Vorstands möglicherweise sogar pflichtwidrig, wenn dieser allein deshalb erfolgt, um einem der Ministerpräsidentin hörigen Auflösungsvorstand den Weg für eine grundlose und damit rechtswidrige Auflösung zu ebnen, (Enrico Schult, AfD: So ist es.) denn wenn der Vorstand davon überzeugt ist, dass ein Auflösungsgrund nicht vorliegt, darf er nicht mit seinem Rücktritt die rechtswidrige Auflösung der Stiftung unterstützen. Und nochmals, es gibt keinen Auflösungsgrund und damit auch keinen Auflösungsvorstand. Und was die Ministerpräsidentin hier im Zuge der Wandlung zur Stiftungsfeindin betreibt, wird in die Sackgasse führen, denn ein von einem neuen Vorstand ergangener Auflösungsbeschluss müsste von der Stiftungsaufsicht, das heißt der Justizministerin, genehmigt werden. Und das dürfte der Ministerin bei einem fehlenden Auflösungsgrund mehr als schlaflose Nächte bereiten. Und, meine Damen und Herren, ich bin mir ziemlich sicher, ich kenne Herrn Sellering, und so, wie er hier beharkt wird von allen Seiten, wird er sich noch mehr an Recht und Gesetz gebunden fühlen und er wird nicht zurücktreten, solange nicht die Dreckschleudern rund um die Stiftung abgezogen sind und er sicher sein kann, dass ein neuer Vorstand sich an Recht und Gesetz gebunden fühlt und nicht das tut, was der Landtag – der hat nämlich da auch nichts zu sagen – oder die Ministerpräsidentin befiehlt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von René Domke, FDP) Meine Damen und Herren, was die GRÜNEN hier treiben, ist ein peinliches, absurdes Theater und hat nur ein Ziel, die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ zu beseitigen, egal wie. Die Rechtslage ist Ihnen völlig egal, Hauptsache, es wird Stimmung gemacht und so getan, als ob die Beseitigung der Stiftung eine Frage der Moral sei, und das ist sie gewiss nicht, sie ist eindeutig eine ganz klare Rechtsfrage, die auch nach Recht und Gesetz beurteilt werden soll und nicht nach Ihren politischen Instinkten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
