Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Uns liegt heute der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor „Vorstand der ,Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommernʻ abberufen“. Der vorliegende Antrag richtet sich an die Landesregierung und hat nach der Änderung am 7. November 2022 eigentlich eine Ziffer zum Gegenstand, die da lautet: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den derzeitigen Vorstand der ,Stiftung Klima- und Umweltschutz MV‘ abzuberufen und einen neuen Vorstand zu bestellen.“ Und genau auf diesen Antrag werde ich mich in meinen Ausführungen beschränken und nicht auf die Auflösung et cetera beziehen, sondern dieser ist Gegenstand. (Beifall Bernd Lange, SPD) Für die Stiftungsaufsicht kann ich dazu gern wie folgt Stellung nehmen: Es wird Sie nicht überraschen, dass die Stiftungsaufsicht sich mit der „Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern“ bereits seit einiger Zeit besonders zu beschäftigen hat. Die Stiftungsaufsicht, die eine reine Rechtsaufsicht ist und keine politische Aufsicht, (Beifall Horst Förster, AfD) prüft dabei je nach Bedarf die Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Stiftung stellen, wie zum Beispiel hier mit der Frage der Abberufung der Mitglieder der Stiftungsorgane. Diese Prüfungen wurden stets auf der Grundlage der jeweils aktuellen Tatsachenlage vorgenommen, und das ist mir auch besonders wichtig, das noch mal zu betonen, dass es immer auf die aktuelle Tatsachenlage ankommt. Ändert sich also die Sachlage, kann eine rechtliche Beurteilung der neuen Sachlage zu einem anderen Ergebnis kommen als zuvor die Prüfung des überholten Sachverhalts. Das ist eigentlich eine vollkommen einleuchtende Selbstverständlichkeit. Ich gebe aber nicht die Hoffnung auf, dass es sich irgendwann überall herumgesprochen haben wird. Aus unserer Sicht, und das ist mir wichtig zu betonen, gibt es derzeit – und ich betone ausdrücklich „derzeit“ – keinen Anlass, die Mitglieder des Vorstandes der Stiftung abzuberufen. Es ist eben derzeit kein wichtiger Grund erkennbar, der die vorzeitige Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes gerichtsfest begründen kann. Ich möchte Ihnen das ganz kurz begründen, meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere, was ein wichtiger Grund ist. Eine Abberufung der Mitglieder eines Stiftungsorgans durch die Stiftungsbehörde kann gemäß Paragraf 7 Absatz 1 des Landesstiftungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern aus wichtigem Grund erfolgen. Nach Satz 2 der Vorschrift ist ein wichtiger Grund insbesondere die grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Ich möchte in aller Kürze darauf eingehen, dass diese Voraussetzungen derzeit nicht erfüllt sind. Ein für das Verständnis der Formulierung wichtiger Grund ist Folgendes von grundlegender Bedeutung: Es muss sich bei dem wichtigen Grund stets um ein stiftungsschädigendes Verhalten handeln. Den Tatbestandsvarianten ist gemeinsam, dass es aus Gründen der Verhältnismäßigkeit schwerwiegender Mängel bedarf, aufgrund derer die Existenz der Stiftung oder jedenfalls die Fähigkeit zur dauerhaften und nachhaltigen Förderung des Zwecks der Stiftung gefährdet ist. Darin kommt zum Ausdruck, dass die Stiftungsaufsicht die Möglichkeit zur Abberufung von Organmitgliedern nur im Interesse der Stiftung hat. In dem Tatbestandsmerkmal „Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung“ kommt das unmittelbar zum Ausdruck. Durch eine eventuelle Abberufung soll verhindert werden, dass eine unzureichende Geschäftsführung die Stiftung beschädigt. In einem entsprechenden Kontext ist aber auch die grobe Pflichtverletzung zu sehen. Sehr geehrte Damen und Herren, was haben wir also? Der vorliegende Antrag wird damit begründet, dass die Landesregierung den Vorstand der „Stiftung Klima- und Umweltschutz“ abberufen müsse, um dem Landtagsbeschluss vom 1. März 2022 zu entsprechen und darauf hinzuwirken, dass die Stiftung nicht länger fortbesteht. Diese Argumentation erfüllt nicht die Tatbestandsvoraussetzung des wichtigen Grundes im Sinne des Landesstiftungsgesetzes. (Horst Förster, AfD: Genau das Gegenteil.) Erstens. Die Landesregierung ist auf dem Weg, den Beschluss vom 01.03., den Landtagsbeschluss, umzusetzen. Mit dem Abschluss der Gemeinsamen Erklärung zwischen der Landesregierung, vertreten durch den Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Christian Pegel und dem Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer, und der Stiftung für Klima- und Umweltschutz ist verbindlich vereinbart worden, dass zunächst der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb vollständig abgewickelt wird und hiernach ein Rücktritt des Vorstandes erfolgen wird. Beide Parteien sehen sich nach wie vor an diese Gemeinsame Erklärung gebunden. Das konnten Sie gestern und in den vorgehenden Fragestunden von Herrn Pegel als Vertreter der Landesregierung in ihrer Eigenschaft als Stifterin hören und das konnten Sie erst neulich in dem Brief von Herrn Sellering im Namen des Stiftungsvorstandes vom 7. November an die Landtagspräsidentin beziehungsweise die Fraktionsvorsitzenden lesen. Ganz bewusst war und ist die Stiftungsaufsicht als Rechtaufsichtsbehörde nicht in den Prozess der Gemeinsamen Erklärung involviert, um so der Stellung der Landesregierung einerseits als Stifterin und andererseits als Rechtaufsichtsbehörde gleichermaßen gerecht zu werden. Zweitens wird mit dieser Argumentation der Fortbestand der Stiftung mit dem Abberufen von Vorstandsmitgliedern vermengt. Beides sind aber ganz unterschiedliche, auch rechtliche Fragen, die unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen haben. Für die Abberufung von Vorstandsmitgliedern ist es – und ich habe es bereits ausgeführt – ein wichtiger Grund im Sinne des Paragrafen 7 Absatz 1 des Landesstiftungsgesetzes. Was darunter zu verstehen ist, wie gesagt, erfolgten gerade die Ausführungen. Allein der Umstand, dass die Stiftung nach wie vor besteht, ist kein solcher rechtlicher Grund, der die Abberufung der Vorstandsmitglieder nach dem Landesstiftungsgesetz aktuell rechtfertigen würde. Damit müssen wir, können wir dem vorliegenden Antrag nicht nachkommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
