Katy Hoffmeister
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche heute zu einer besonderen Herzensangelegenheit meines Kollegen Harry Glawe, wobei ich davon ausgehe, dass es für alle ein besonderes Thema ist. Harry Glawe ist kurzzeitig verhindert und ich darf deshalb die Rede einbringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die kontinuierlich steigenden Eigenbeteiligungen in stationären Pflegeeinrichtungen sind kein neues Thema. Das ist so. Zur Jahresmitte lag diese laut Verband der Ersatzkassen bundesweit durchschnittlich bei 2.248 Euro sowie in M-V bei 1.828 Euro monatlich. Bleiben wir beim Land! Dieser Betrag von 1.828 Euro bedeutet eine Steigerung von knapp 50 Prozent im Vergleich zum Juni 2018. Angesichts der durchschnittlichen Rente in Mecklenburg-Vorpommern von etwa 1.200 Euro monatlich wissen wir, dass dieser Anstieg inzwischen für einen Großteil der Pflegeheimbewohner im Land bedeutet, dass sie auf Hilfe zur Pflege oder auf ihre Angehörigen angewiesen sind. Um insbesondere Pflegeheimbewohner finanziell zu entlasten, die für einen längeren Zeitraum in einer stationären Pflegeeinrichtung leben, wurde noch von der ehemaligen Bundesregierung eine Teilreform der Pflegeversicherung auf den Weg gebracht. Diese sieht je nach Aufenthaltsdauer eine zeitlich gestaffelte Entlastung von 5 bis 70 Prozent beim einrichtungseinheitlichen Anteil vor. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen jedoch inzwischen konstatieren, dass nicht zuletzt neuere Entwicklungen zu einer weiteren Beschleunigung der Kostenspirale geführt haben. Zu nennen sind hier beispielsweise das seit dem 1. September in Kraft getretene Tariftreuegesetz in der Pflege und natürlich auch die Preisentwicklungen bei Energie, Innovation und Verpflegung. Mitunter ist von Preiserhöhungen bei der Eigenanteilsbeteiligung von bis zu 650 Euro monatlich zu hören. Vor diesem Hintergrund haben wir den vorliegenden Antrag in den Landtag eingebracht, um diese Thematik erneut in den Fokus zu rücken. Es braucht zwingend eine finanzielle Entlastung für viele der Pflegebedürftigen im Land. Die Entscheidung, ins Pflegeheim zu ziehen, die oftmals angesichts des gesundheitlichen Zustands irgendwann unumgänglich ist, darf nicht zwangsläufig in die Sozialhilfe führen. Hier sehen wir nicht nur die Bundes-, sondern auch die Landesregierung in der Verantwortung. Zu verweisen ist hier auf Paragraf 9 SGB XI, der eine Beteiligung der Bundesländer an den Investitionskosten vorsieht. Zur Ehrlichkeit gehört dazu, dass diese Beteiligung nicht zuletzt aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel bislang durch das Land nicht wahrgenommen wurde. Nun sehen wir die Entwicklung der Eigenbeteiligung jedoch an einem Punkt angekommen, bei dem ein Landeshilfsprogramm unumgänglich erscheint. Mit unserem Antrag schlagen wir eine zeitlich befristete Unterstützung des Landes in Höhe von monatlich bis zu 50 Prozent der zuletzt erfolgten Erhöhung bei der Eigenbeteiligung vor. Als Stichtag könnte dazu der 1. Oktober 2022 herangezogen werden. Und natürlich ist uns bewusst, dass dies mit nicht unerheblichen Belastungen für den Landeshaushalt einhergehen wird, wir sehen allerdings den entsprechenden Spielraum etwa aus der Ausgleichsrücklage, und das nicht zuletzt auch durch die neuesten positiven Steuerschätzungen. Dabei ist jedoch klar, dass ein solches Landeshilfsprogramm die Problematik allein nicht lösen wird. Es braucht sie, eine tiefgreifende Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Ein Vorschlag ist ja beispielsweise, einen Sockel-Spitze-Tausch vorzunehmen und einen festen Betrag bei der Eigenbeteiligung vorzusehen. Wir sehen die Landesregierung in der Pflicht, ihre Aktivitäten bei der Bundesregierung für eine solche Reform deutlich zu intensivieren. In der vergangenen Wahlperiode hat Ministerin Drese dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Spahn ja noch einen verfehlten Kommunikationswillen vorgeworfen. Mit dem derzeitigen SPD-Gesundheitsminister sollte diese vermeintliche Problematik ja nicht länger im Raum stehen. (Ministerin Stefanie Drese: Genau.) Bekanntlich besteht hier ein sehr enger Draht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir bitten Sie also um Unterstützung und Zustimmung zu unserem Antrag. Besonders ansprechen möchte ich stellvertretend für den Kollegen Glawe hier auch die Linksfraktion, die die steigenden Eigenbeteiligungen in der Pflege zu Recht bereits mehrfach im Landtag in den vergangenen Wahlperioden eingebracht hat. Zeigen Sie dieses Engagement auch heute und stimmen Sie dem Anliegen gern zu! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
