Petra Federau
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine sehr große Welle der Empörung und des Entsetzens ist vor einigen Wochen über ganz Deutschland gerollt, als allgemein bekannt wurde, dass auf der Regenbogenportalseite des Bundesfamilienministeriums Kindern, die eventuell mit ihrem eigenen Geschlecht hadern, die Einnahme von Pubertätsblockern empfohlen wurde, ohne jeglichen Hinweis auf Risiken und Nebenwirkungen einer solchen Behandlung. (Thomas Krüger, SPD: Oh je!) Zitat: „Bist du noch sehr jung? Und bist du noch nicht in der Pubertät? Dann kannst du Pubertäts-Blocker nehmen.“ Und weiter heißt es: „Vielleicht sagst du irgendwann: Mein Körper passt doch zu meinem Gefühl. Dann nimmst du die Pubertäts-Blocker einfach nicht mehr.“ Zitatende. Kindern, die noch nicht in der Pubertät sind – wir reden hier also von Kindern, die höchstens zehn oder elf Jahre alt sind –, wird dort in bunten Farben und mit bunten Bildchen völlig unreflektiert die Einnahme von sehr drastisch in den Hormonhaushalt eingreifenden Medikamenten empfohlen, als ob es sich um die Einnahme von Hustenbonbons handelt. Sehr geehrte Damen und Herren, am 9. Mai 2019 wurde das Regenbogenportal online gestellt. Auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums wird es als „Informationsquelle, Datenbank und Wissensnetzwerk“ in einem beworben. Weiter heißt es: „Es liefert Aufklärung und passende Beratung und erleichtert interessierten Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zu fachlich fundierten Informationen.“ Zitatende. Was sich im Infoartikel „Jung und trans“ an Informationen findet, ist sehr weit entfernt von „fachlich fundiert“. (Thomas Krüger, SPD: Das können Sie einschätzen?) Das Regenbogenportal des Bundesfamilienministeriums suggeriert Kindern und Jugendlichen, dass eine geschlechtsangleichende Hormontherapie und die Gabe von Pubertätsblockern einfache Methoden sind, wie ein Spiel, das man ausprobieren kann. Die Kinder werden dazu regelrecht aufgefordert. (Enrico Schult, AfD: Unfassbar! – Julian Barlen, SPD: Das ist einfach falsch!) Meine Damen und Herren, (Julian Barlen, SPD: Haben Sie sich damit beschäftigt?) seit den Corona-Lockdowns, also seit 2020, ist vor allem auf der Social-Media-Plattform TikTok ein extremer Anstieg von Videos zum Thema Transgender zu verzeichnen. Kinder und vor allem Jugendliche sind für äußere Beeinflussungen sehr empfänglich, sind sie doch auf der Suche nach Identität und Anerkennung durch Dritte, und so lassen sie sich auch schnell verführen, (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) greifen gerne Trends auf oder generieren diese, um Vorreiter zu sein, und verfallen sehr schnell einem Hype. Die Jagd nach Followern und Likes führt dann auch zu Challenges, die für die Teilnehmer weitreichende Folgen haben. Durch die sogenannte „Blackout-Challenge“ auf der TikTok-Plattform sind mindestens sieben Kinder gestorben, weil sie sich in Form einer Mutprobe zu Tode stranguliert haben. Sie waren alle jünger als 15, (Thomas Krüger, SPD: Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?) manche erst 8 oder 9. (Julian Barlen, SPD: Was hat das jetzt mit dem Regenbogenportal zu tun?) Warum bringe ich dieses Beispiel, Herr Barlen? (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Hören Sie zu, Herr Barlen! Hören Sie zu! Nehmen Sie es mit!) Es soll zeigen, wie leicht Kinder und Jugendliche zu manipulieren sind. (Enrico Schult, AfD: Genau so ist es nämlich.) Meine Damen und Herren, in dieser Lebensphase haben Eltern das Recht und die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen, wie es Artikel, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) wie es Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 1626 des Bürgerlichen Gesetzbuches verlangen. Eltern dürfen und müssen also unter anderem über den Aufenthalt ihres Kindes, den Umgang mit Dritten, die Art und Weise der Erziehung, die Schul- und Berufswahl und natürlich über Fragen der Gesundheitsfürsorge entscheiden – unter Einbeziehung des Kindes entsprechend seinem Alter und seiner Reife. Das Bundesjustizministerium hat in seinem Ratgeber „Meine Erziehung – da rede ich mit!“ entsprechend ausgeführt, Zitat: „Sie“ – gemeint sind dabei die Eltern – „haben das berühmte ‚letzte Wort‘. Wegen ihrer viel größeren Lebenserfahrung erkennen Erwachsene nämlich manche Gefahren oder Schwierigkeiten, an die Kinder und Jugendliche nicht denken würden.“ Zitatende. Das Recht und die Pflicht der Eltern, zum Wohl ihres Kindes zu entscheiden und zu handeln, wird auf der Seite des Regenbogenportals völlig negiert. Hier wird den Kindern und Jugendlichen suggeriert, dass es allein ihre Entscheidung ist, Pubertätsblocker zu nehmen oder sich geschlechtsangleichend operieren zu lassen. Wie heißt es dort zu schön: Wichtig ist, dass du dich jetzt und hier wohlfühlst, denn – so kommt die Seite zum Schluss – die/der Expert/-in für dein Leben bist du. Das muss man sich mal ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen! Wir reden von Kindern. Das Bundesfamilienministerium treibt auf der Seite des Regenbogenportals ganz bewusst einen Keil zwischen Eltern und Kindern, indem es den Eltern Unwissenheit und mangelnde Einsicht unterstellt. Das Bundesfamilienministerium verstößt damit eindeutig gegen das Grundgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Dann klagen Sie bitte!) Weiterhin, weiterhin verstößt das Ministerium aus bildungspolitischer Sicht in einer besonders schweren Form gegen das Kontroversitätsgebot des Beutelbacher Konsenses, (Julian Barlen, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU: Beutels…!) da auf die Gefahren der Behandlung mit Pubertätsblockern und der geschlechtsangleichenden Hormontherapie und diesbezügliche kontroverse Diskussionen nicht hingewiesen wird. So konstatierte die FAZ: „Von den Nebenwirkungen und möglichen Spätwirkungen eines Pubertätsblockers ist keine Rede.“ Dazu zählen eine zwischenzeitliche und dauerhafte Unterbrechung der Entwicklung des Gehirns, eine Beeinträchtigung des Knochenwachstums und Osteoporose. Eine gehemmte Libido und Unfruchtbarkeit gehören zu den Risiken einer langandauernden Anwendung. Das Einsatzgebiet einiger dieser Blocker ist eigentlich die Krebstherapie bei Tumorbehandlung an der Prostata oder bei Brustkrebs, wird aber auch bei der chemischen Kastration von Sexualstraftätern in den USA eingesetzt. Eine Anschlusstherapie mit gegengeschlechtlichen Sexualhormonen macht die Patienten in fast allen beobachteten Fällen unfruchtbar. Hinzu kommen höhere Risiken für Thromboembolien und koronare Herzkrankheiten und im Fall der Testosterontherapie das Risiko einer Leberfunktionsstörung. Meine Damen und Herren, die Verantwortung von Ärzten und Therapeuten ist gegenüber Kindern und Jugendlichen besonders groß, denn diese befinden sich oft in einer körperlich und emotional schwierigen Lebensphase, die durch große Unsicherheit gegenüber der eigenen Person geprägt ist und die sich nicht nur auf die Geschlechtlichkeit bezieht. Das Regenbogenportal gibt hier natürlich auch gleich Hinweise, welche Ärztin/welcher Arzt oder Berater gut ist. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Praktischerweise hält es nämlich auch gleich ein Verzeichnis für, Zitat, „queerfreundliche und sensibilisierte Ärzt*innen & Therapeut*innen“ bereit, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Queer! Queer!) die wahrscheinlich das Sich-jetzt-und-hier-Wohlfühlen der Heranwachsenden über die langwierigen Begleiterscheinungen und gesundheitlichen und psychischen Probleme stellen, die viele der Personen, die sich einer Hormontherapie unterziehen oder unterzogen haben, zu beklagen haben. Mit der völlig unkritischen, einseitigen und unreflektierten Darstellung einer Behandlung mit Pubertätsblockern und der geschlechtsangleichenden Hormontherapie, gefolgt von Operationen, die den Körper dann endgültig verändern, stellt dieses sogenannte Informationsportal des Bundesfamilienministeriums eine Kindeswohlgefährdung dar, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen sollte. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Dann klagen Sie doch auch! Klagen Sie doch einfach!) Erstellt wurde die Seite vom Referat „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Geschlechtliche Vielfalt“ in enger inhaltlicher Zusammenarbeit mit ABqueer e. V. und anderen LGBT-Gruppen und -Autoren, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Queer!) die beratend oder schreibend zur Seite standen. (Julian Barlen, SPD: Aber das Thema finden Sie irgendwie spannend, oder?!) Aus der Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 9. Mai 2019 geht hervor, dass das Regenbogenportal allein bis Ende 2020 mit knapp 1 Million Euro vom Ministerium finanziert wurde. Es ist notwendig, die Höhe der staatlichen Finanzierung der beteiligten Lobbyisten zu beleuchten und die Rechtmäßigkeit der staatlichen Zuschüsse zu prüfen. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Wir fordern die Landesregierung auf, die Verlinkung zu dieser Seite sofort zu löschen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) um eine weitere Kindeswohlgefährdung durch Verweis auf die unsachliche, unkritische und ideologisch verbrämte Information zum Thema „trans“ …
