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Dr. Sylva Rahm-Präger

SPD 11.11.2022 Sitzungen 8/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, kurz die GAK genannt, sind im Entwurf des Bundeshaushaltes für das Jahr 2023 Kassenmittel in Höhe von 1,283 Milliarden Euro eingeplant. Im Bundeshaushalt des Jahres 2022 waren es 1,324 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Kürzung von 41 Milliarden Euro – Millionen Euro, Entschuldigung! Schaut man sich an, wie die Mittel auf die einzelnen Bereiche verteilt werden, dann fallen folgende Positionen besonders auf: Die zweckgebundenen Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls in Höhe von 15 Millionen Euro sind für den Ansatz 2023 gestrichen, wohl auch aus dem Grund, dass das Geld in keinem Jahr vollständig abgerufen wurde. In den letzten Jahren haben nur fünf Bundesländer überhaupt Mittel für diesen wichtigen Bereich geplant und abgerufen. Erwähnenswert ist hier, dass das im Vergleich kleine Mecklenburg-Vorpommern mit 1,1 Millionen Euro kontinuierlich an dieser wichtigen Problematik gearbeitet hat. An dieser Stelle ist eine Umschichtung der Mittel in den Bereich Umbau Tierhaltung vorgesehen, den es bis 2022 nicht gab und der jetzt ab 2023 150 Millionen Euro umfasst. Aber dazu komme ich später noch einmal. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwei Positionen aus der Planung des Bundes für die Verteilung der GAK-Mittel haben für unser Bundesland, ich möchte sagen, dramatische Auswirkungen. Die Position der regulären GAK wird von 634 Millionen Euro auf 529 Millionen Euro gekürzt, das ist eine Kürzung von 105 Millionen Euro. Und die Titelgruppe 04, der Sonderrahmenplan ländliche Entwicklung, wird um 30 Millionen Euro gekürzt. Was bedeutet diese Kürzung für unser Land? Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies bei einem GAK-Anteil von 7,75 Prozent Bundesmitteln circa 10 Millionen Euro weniger. Bei einer Kofinanzierung von 60 zu 40 entspricht dieser Anteil einer Minderung, also insgesamt einer Minderung von 15 Millionen Euro für unser Bundesland. Die Auswirkungen können darin gipfeln, dass für das Haushaltsjahr 2023 weniger oder keine GAK-Mittel zur Kofinanzierung zur Verfügung stehen. Und warum ist das so? Weil erstens alle bereits eingegangenen Verpflichtungen bedient werden müssen und zweitens alle Mittel zur Kofinanzierung des ELER zur Verfügung stehen müssen, um den Mittelabfluss für den Zeitraum 2014 bis 2022 zu bedienen. Das bedeutet, dass nur im Bereich der ländlichen Entwicklung ohne ELER-Kofinanzierung gekürzt werden kann, und das bedeutet, dass für das Jahr 2023 schlimmstenfalls keine neuen Projekte bewilligt werden können. Um dies zu veranschaulichen, habe ich mir die Zahlen aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen mitgebracht. Wir haben eine Landesrichtlinie für die Entwicklung des ländlichen Raumes – die genaue Bezeichnung ist Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung –, kurz, den ILERL M-V. Dieser ILERL umfasst fünf Teilprogramme, die in unterschiedlicher Höhe mit den Mitteln aus der GAK kofinanziert werden. Mit 25 Prozent kofinanziert werden erstens der ländliche Wegebau und zweitens die private Dorferneuerung. Zu 100 Prozent aus GAK-Mitteln finanziert werden: – erstens die öffentliche Dorferneuerung mit dem Ziel der Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters und ländlicher Gemeinschaftseinrichtungen. Auf der Liste der antragstellenden Gemeinden bei uns in Vorpommern-Rügen haben wir 36 antragstellende Gemeinden, nur 6 konnten berücksichtigt werden. Die Liste der Maßnahmen, die nicht berücksichtigt werden konnten, ist lang. Der ungedeckte Bedarf liegt hier bei 17,8 Millionen. Das hat sich aber über die Jahre aufgebaut. – zweitens das Sonderrahmenprogramm, wo ein Abschmelzen der verfügbaren Mittel von 13,7 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 0 im Jahr 2024 im Raum steht, – und last, but not least eines der wichtigsten Programme, die Grundversorgung, so wird es zumindest in der Aufstellung des Landkreises Vorpommern-Rügen bezeichnet. In dieses Programm gehören die Schulen, die Kindergärten, der Schulhort, die Sporthallen, die Essenssäle für die Gemeinschaftsverpflegung. Von fünf Anträgen konnte im Landkreis Vorpommern-Rügen nur ein Antrag zum Schulneubau bewilligt werden. Die übrigen Anträge zur Modernisierung von Schulen und Hortgebäuden bleiben auf der Warteliste. Die Fehlsumme beläuft sich auf 1,3 Millionen Euro. Um den Umfang deutlich zu machen: In den Jahren 2015 bis 2022 wurden insgesamt 13,7 Millionen Euro in solch wichtige Projekte investiert. Für das Jahr 2023 und 2024 steht in der Planung dort eine Null. Und dies sind nur die Zahlen eines Landkreises in unserem Bundesland, meine Damen und Herren. Die Bundesregierung hängt mit dieser Priorisierung in der GAK den ländlichen Raum weiter ab, und genau dies sollte in Anbetracht der Herausforderungen, vor denen wir jetzt stehen, auf keinen Fall passieren. Ganz im Gegenteil, der Ausbau der erneuerbaren Energien stellt große Anforderungen an die Bevölkerung in den Dörfern unseres Landes, also gerade an diejenigen, die von diesen Kürzungen am meisten betroffen sind. Es muss attraktiv bleiben, auf dem Land zu leben, und dafür benötigen wir dringend diese Mittel. Aus diesem Grund bitten wir das Parlament um Unterstützung bei unserer Forderung an den Bund, diese wichtigen Mittel für den ländlichen Raum nicht zu kürzen. (Zurufe von Thore Stein, AfD, und Torsten Renz, CDU) Wir müssen darauf vertrauen können, dass die Bundesregierung entsprechend ihres Koalitionsvertrages handelt und die Möglichkeit der Infrastrukturentwicklung und der GAK erweitert. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Unterstützung bei der Einführung und Umsetzung einer Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichnung nach den Grundsätzen des Tierwohls entsprechend den Ergebnissen der Borchert-Kommission. Da sind wir immer noch nicht weiter. Im Gegenteil, die Borchert-Kommission lässt ihre Arbeit ruhen, weil immer noch kein schlüssiges Finanzierungskonzept für den Umbau der Tierhaltung vorliegt, kein stimmiges Gesamtkonzept, welches Planungssicherheit schafft. Die Kennzeichnung ist für die Verbraucher/-innen bei der Kaufentscheidung wichtig, aber was bringt es den Landwirten. Momentan sehen wir, dass der Markt für ITW-Fleisch überzeichnet ist und Verträge gekürzt werden. Der vom Bundeskabinett am 12. Oktober verabschiedete Entwurf für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz verbessert die Situation der Tierhalter nicht: hoher Verwaltungsaufwand, kein Geld, kein Wort, wie mit den bestehenden Labels umgegangen werden soll, kein universeller Ansatz. Stehen da Aufwand und Nutzen in einem richtigen Verhältnis? Sie haben es sicherlich gelesen, dass dieser große Aufwand, ein Gesetzestext von 64 Seiten, nur für Frischfleisch von deutschen Mastschweinen betrieben werden soll. Nur Frischfleisch und kein Verarbeitungsprodukt – ich frage mich, was das soll. Der größte Teil unseres Schweinefleisches geht in die Verarbeitung. Und was ist mit der Sauenhaltung? Und die Ferkel und die anderen Nutztiere? Gastronomie und Caterer sind von der Kennzeichnungspflicht ausgeschlossen und Ware aus dem Ausland bedarf überhaupt keiner Kennzeichnung. So kommen wir nicht weiter! Inzwischen hat der Bundeslandwirtschaftsminister 1 Milliarde Euro für den Umbau zum Tierwohl für die Unterstützung der Betriebe angekündigt. Die Haltungsstufen 3 bis 5 sollen dann gefördert werden. Werden die eingesparten Mittel bei der GAK für dieses Programm ausgegeben? Uns muss es darum gehen, eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel in allen Handels- und Verbraucherbereichen einzuführen. Fünfmal „D“ – geboren, aufgezogen, gemästet, geschlachtet, verarbeitet in Deutschland – kann ohne Weiteres ein Wettbewerbsvorteil für unsere Produkte und damit für die Landwirte und die Verarbeiter sein. Wenn wir hohe Standards in Deutschland verpflichtend machen, dann müssen wir dafür sorgen, dass jeder Verbraucher auch seine Kaufentscheidung davon abhängig machen kann, und wir müssen unseren Markt in diesem sensiblen Bereich schützen, denn sonst verlieren wir weitere Bereiche der Lebensmittelproduktion in unserem Land. – Wir bitten um Unterstützung dieses Antrages. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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