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Daniel Seiffert

Die Linke 10.11.2022 Sitzungen 8/36

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zuerst begegnete mir das Problem der Kosten für die Beschaffung von Katasterdaten im Vorfeld der letzten Landtagswahl. Verschiedene Jagdgenossenschaften des Landes schrieben an alle im Landtag vertretenen Fraktionen und Parteien und sicher auch an diejenigen, die noch nicht im Landtag vertreten waren. So erhielt zum Beispiel die Jagdgenossenschaft Kobrow von den damaligen MdL Jeannine Rösler und Dr. Wolfgang Weiß die Antwort, dass unsere Fraktion der Kostenbefreiung für die Führung des Jagdkatasters positiv gegenübersteht und dies bei unserer Arbeit berücksichtigen wird, und dies haben wir getan. Ich zitiere aus unserer Koalitionsvereinbarung: „Landeswald- und Landesjagdgesetz werden novelliert, insbesondere die Bewirtschaftung des Landeswalds als Dauerwald.“ (Zuruf von Thore Stein, AfD) „Das Wildwirkungsmonitoring im Gesamtwald, die Bleiminimierung der Munition, das Wiederherstellen von historischen Parkanlagen, das Reiten und Gespannfahren auf zweispurigen Waldwegen und die Wiedervernässung von Waldmooren werden festgeschrieben. Die Nutzung des Jagdkatasters durch die gemeinnützigen Jagdgenossenschaften stellen wir kostenfrei.“ Und natürlich werden wir liefern. Der Minister hat das früher bereits und heute noch einmal öffentlich verkündet. In Deutschland ist seit 1848 das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Grundeigentümerin und jeder Grundeigentümer automatisch auch berechtigt sind, die Jagd auf dem eigenen Grund auszuüben, vielmehr darf die Jagd nur in Jagdbezirken mit ausreichender Größe, den Jagdrevieren ausgeübt werden. Der überwiegende Teil der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, aber auch der Landwirtinnen und Landwirte ist in Mecklenburg-Vorpommern in Jagdgenossenschaften zusammengeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft, also in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist gesetzlich begründet. Insoweit hat der Besitzer der Flächen kein Wahlrecht, wenn er nicht gerade so viel Wald hat, dass er zur Eigenbewirtschaftung berechtigt ist, und das betrifft wohl die allerwenigsten Jägerinnen und Jäger des Landes. Gemeinschaftliche Jagdbezirke werden dann gebildet, wenn die einzelnen Grundflächen der Eigentümerinnen und Eigentümer nicht die Mindestfläche für einen Eigenjagdbezirk erreichen. In der Regel sind dies 48 Hektar arrondierte Land-, Forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Fläche. In Mecklenburg-Vorpommern sind dies 150 Hektar. Allerdings kann der Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes durch schriftliche Erklärung gegenüber der Jagdbehörde auf die Selbstständigkeit seines Jagdbezirkes verzichten. Als Körperschaften öffentlichen Rechts können sich Jagdgenossenschaften eine eigene Satzung geben, in der sie Fragen ihrer inneren Organisation regeln. Diese Regelsatzungen müssen genehmigt werden. Die meisten Bundesländer haben, wie auch Mecklenburg-Vorpommern, auch eine Mustersatzung herausgegeben. Die Jagdgenossenschaften entscheiden, in welcher Form das Jagdrecht auf ihrem Gebiet ausgeübt werden soll, Verpachtung an Fernpächter, Pächter, Verpachtungen im Kreis der eigenen Jagdgenossen oder Eigenbewirtschaftung. Im Falle der Verpachtung schließen sie Jagdpachtverträge mit den Jagdpächtern und kontrollieren die Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Pächter, und dazu brauchen sie genaue Daten aus den Katastern der Kommunen. Und natürlich kann ich daher die Motivlage der CDU-Fraktion absolut verstehen und nachvollziehen, dass von den einzigen Einnahmen einer Jagdgenossenschaft, der Jagdpacht, selbst bei überdurchschnittlichen Pachtpreisen ein hoher Anteil in die Datenbeschaffung fließt. Auch für meine Fraktion und unseren Koalitionspartner ist es deshalb erforderlich, die Jagdgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts von den Gebühren der Datenbeschaffung zu befreien, benötigen sie doch diese Daten zur auftragsgemäßen Aufgabenerfüllung, an der wir alle natürlich großes Interesse haben. Und genau deshalb werden wir unseren Koalitionsvertrag umsetzen und benötigen eine Aufforderung per Antrag nicht, schon gar nicht in geänderter Form mit einem rechtlich fragwürdigen Ansinnen. Wir werden auch so liefern. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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