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Rainer Albrecht

SPD 10.11.2022 Sitzungen 8/36

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Ja, mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz, das ab 1. Januar 2023 gelten soll, kommen zu Beginn zusätzliche Belastungen auf das Land und auf die Kommunen zu, allein schon wegen der prognostizierten Verdreifachung der Antragstellenden, denn für Haushalte mit niedrigen Einkommen führen die hohen Heizkosten ebenso wie die gestiegenen Mieten zu erheblichen Belastungen. Vielfach reicht das Einkommen nicht aus, um die drastisch erhöhten Nebenkosten zu tragen. Um diese Haushalte gezielt zu unterstützen, gibt es das neue Wohngeld. Es wird als Mietzuschuss geleistet, bei selbstgenutztem Eigentum wird es als Lastenzuschuss ausgezahlt. Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen, wie zum Beispiel die Grundsicherung, beziehen. Bund und Länder werden mit der Wohngeldreform ab dem 1. Januar 2023 mehr Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen also somit entlasten. Durch eine Änderung der Einkommensgrenzen für den Wohngeldbezug werden künftig rund dreimal mehr Haushalte Wohngeld beziehen können. Auch die Leistungen des Wohngeldes werden verbessert. So werden eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente dauerhaft im Wohngeld vereinbart. Damit steigt das Wohngeld durchschnittlich von 180 Euro um mehr als das Doppelte auf durchschnittlich 370 Euro. Bund und Länder finanzieren das Wohngeld auch weiterhin gemeinsam je zur Hälfte, das heißt für Mecklenburg-Vorpommern circa 74 Millionen Euro pro Jahr. Meine Damen und Herren Abgeordnete, an dieser Stelle möchte ich alle Menschen in unserem Land ermutigen, sich auf der Internetseite des Bundesbauministeriums den Wohngeldrechner 2023 anzuschauen und zu prüfen, ob sie jetzt auch einen Anspruch auf Wohngeld haben. Auch die Wohngeldstellen und die Mietervereine stehen hier beratend zur Seite. Und wenn wir heute, wie der Antrag der FDP-Fraktion fordert, die „Digitalisierung endlich umsetzen – Beantragung von Wohngeld bürgernah gestalten“, frage ich mich, was heißt das denn konkret. In Schleswig-Holstein ist im Jahr 2019 ein Pilotprojekt für den Onlinezugang bei der Wohngeldbeantragung gestartet. Und wie wir gerade gehört haben, soll es zum Jahresende beziehungsweise Anfang nächsten Jahres dann auch komplett zur Verfügung stehen. Meine Damen und Herren, die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern arbeitet daran, wie auch schon gerade vom Minister ausgeführt, die EfA-, Einer-für-alle-Lösung von Schleswig-Holstein für das Stellen des Wohngeldantrages zu nutzen. Die dazu notwendigen Arbeiten sollen nun bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Wie wir gerade gehört haben, gibt es da weiterhin Probleme in der Zusammenarbeit, sodass wir wahrscheinlich davon ausgehen können, dass es dann doch noch einige Monate länger dauert. Zudem wurde bereits mit den Arbeiten für die Schnittstellen zwischen dieser Lösung und den drei Fachverfahren zur Bearbeitung der Wohngeldanträge begonnen. Ob, wie im Antrag der FDP festgestellt, ein digitaler Zugang die Wohngeldstellen entlastet, sei einmal dahingestellt. Erst, wenn der Antrag auch digital weiterbearbeitet werden kann, kann man von einer Beschleunigung der Verfahren ausgehen. Aber dies wird in den Städten und Landkreisen derzeit noch unterschiedlich gehandhabt, wurde gerade ausgeführt. Auch darf nicht unerwähnt bleiben, dass nicht alle Antragsteller IT-affin sind, da sie sich nicht mit der Technik auskennen beziehungsweise gar keinen PC mit Internetanschluss besitzen. (René Domke, FDP: Oder kein Breitband.) Zurzeit können wir dieses Problem bei der Erklärung zur Grundsteuerreform deutlich erkennen, wie schwer sich viele Menschen mit dem digitalen Format tun. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Daher sehen wir, (René Domke, FDP: Und deswegen bleiben wir da stehen, wo wir jetzt sind.) daher … Nein, aber wenn Sie sagen „bürgernah“, dann müssen Sie sich auch für breite Schichten der Bevölkerung annehmen und nicht nur sagen, die Digitalisierung ist es. (René Domke, FDP: Herr Albrecht, das steht doch im Antrag nicht drin!) Was macht denn eine 80-jährige Frau, die alleine ist zu Hause, (René Domke, FDP: Das steht doch aber im Antrag so nicht drin!) die keinen PC hat, keinen Internetanschluss, aber Wohngeldbezug hat? (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Sie wird das dann sicherlich immer noch in schriftlicher Form machen wollen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Das ist auch übrigens bei der Steuerreform jetzt gerade wieder: Immer wieder in den Sprechstunden, die ich abhalte, kommen die älteren Menschen zu mir und sagen, ja, Herr Albrecht, wie soll ich hiermit umgehen, ich komme hiermit nicht klar. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das hat jetzt aber nichts mit der Digitalisierung zu tun.) Und dann helfen wir natürlich dabei, aber das ist eben das Thema. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es sind nicht alle IT-affin. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Also echt!) Daher sehen wir Ihren Antrag als einen Beitrag zum Thema, noch einmal die Sache zu diskutieren, aber wie gesagt – wir haben es gerade gehört –, es wird an einer Lösung gearbeitet, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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