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René Domke

FDP 10.11.2022 Sitzungen 8/36

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Noch mal, der Kreis der Berechtigten wird sich nahezu verdreifachen, die Höhe des Wohngelds fast verdoppeln. Die Zahl der bundesweit bisher Wohngeldberechtigten wird sich von 600.000 auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erhöhen. Und in M-V wissen wir ungefähr, dass wir von einem Volumen an zusätzlichen Wohngeldansprüchen von 80 Millionen Euro rechnen müssen. Und wenn man das dann betrachtet, also dass es eine Verdreifachung geben wird, dann gilt es natürlich auch gerade für Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz sollen gerade die Haushalte mit niedrigeren Einkommen stärker bei steigenden Wohnkosten unterstützt werden, erstens über die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder auf die Belastung bei der Wohngeldberechnung eingehen soll. Zweitens soll durch die Einführung einer Klimakomponente ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder eben auch wieder auf die Belastung in der Wohngeldberechnung erfolgen. Und damit könnten eben auch die strukturellen Mieterhöhungen im Wohngeld aufgrund energetischer Maßnahmen oberhalb der bisherigen Höchstbeträge berücksichtigt werden. Und drittens soll ja auch die Wohngeldformel angepasst werden. So weit, so gut. Rund 1,4 Millionen Haushalte werden erstmalig einen Wohngeldanspruch erhalten, und ich glaube, das ist auch zu betrachten, dass der Anteil dieser erstmaligen Antragstellung sicherlich auch in M-V sehr groß sein wird. Zur Erhöhung von 180 Euro auf 370 Euro habe ich schon ausgeführt. Diese Reform ist absolut notwendig, sie wird umgesetzt, und darauf, meine Damen und Herren, zielt der Antrag ab. Wir müssen uns darauf einstellen! Angesichts der stetig steigenden Preise brauchen wir diese Entlastung. Und auch in M-V hat schon der Städte- und Gemeindetag gewarnt und hat gesagt, es wird lange Wartezeiten geben, weil die Behörden, also die Wohngeldstellen, noch gar nicht richtig darauf vorbereitet wurden. Insofern kommt dieser Antrag gerade noch rechtzeitig, um auch eine Erinnerung zu setzen, dass das ja nicht erst seit gestern bekannt ist, dass diese Wohngeldreform kommt, sondern dass wir uns längst hätten darauf einstellen müssen. Und gerade in Mecklenburg-Vorpommern wird die schnelle und unbürokratische Umsetzung geboten sein, allein schon aufgrund der Zahl, aber eben auch aufgrund der Struktur. Wir sind ein dünn besiedeltes Flächenland. Zur nächsten Wohngeldstelle zu fahren, um Belege und so weiter und in Papierform Anträge abzugeben, ist ein zusätzlicher Aufwand. Und während Sie sonst immer auffordern zu modernisieren oder immer wieder den Finger in die Wunde legen, hier hätten wir tatsächlich etwas, wo wir in der Wohngeldreform mit einer Digitalisierung eine ganze Menge erreichen können, meine Damen und Herren. Die Bürgerinnen und Bürger wollen schnell eine Entscheidung über ihren Antrag. Sie wollen, sie haben auch einen Anspruch auf Planungssicherheit. Und es ist ja auch so, dass es ja längst Programme gibt. Das heißt, wir müssten noch nicht einmal etwas selbst entwickeln, sondern wir könnten nach Schleswig-Holstein schauen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) wo es durchaus schon ein digitales Antragsverfahren gibt, und im Übrigen wird es auch zur Verfügung gestellt. Meine Damen und Herren, die Entlastung liegt eben auch schon in der digitalen Antragstellung und in der digitalen Bearbeitung. Und es ist bei uns wirklich noch sehr aufwendig und kompliziert. Sie können sich zwar das Antragsformular herunterladen, Sie müssen es aber dann ausfüllen und Sie müssen es mit den Belegen dann in Papierform einreichen. Das heißt, Medienbrüche inklusive einer erhöhten Fehlerquote, und dabei wollen wir eigentlich doch langsam mal das Land der elektronischen Aktenführung werden. Und wir müssen einfach schauen, dass neben dem Behördendeutsch, was wahrscheinlich im Antrag sowieso schon enthalten sein wird, wir doch ein einfaches Abgabeverfahren wählen können. Wir brauchen keine weiteren Zeit- und Nervenräuber, sondern wir brauchen im Grunde einen Onlinewohngeldantrag, der dann auch digital medienbruchfrei weiterbearbeitet werden kann, meine Damen und Herren. Und ich will nur noch mal darauf kommen, seit 2019 hat das Bundesland Schleswig-Holstein in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, des eigenen, ein Projekt aufgelegt beziehungsweise es ist verfügbar. Es gibt eine sogenannte EfA-Lösung, Einer-für-alle-Lösung. Nordrhein-Westfalen hat auch auf diesen Standard gesetzt, finanziert aus Mitteln des Bundeskonjunkturpaketes. Und nur wir stehen hintenan. Vielleicht hören wir gleich noch, wann wir vielleicht diese Option auch ziehen, aber bis jetzt haben wir sie nicht gezogen. Bereits im Zuge der Corona-Pandemie, meine Damen und Herren, als aufgrund von Hygienemaßnahmen der Zugang zu den Ämtern ja schon beschränkt war, wäre eine digitale Beantragung eine enorme Entlastung für die Menschen gewesen. Und es ist ja so, dass bei einer Onlinebeantragung, die dann auch rein digital erfolgt, Sie ja auch durch das Programm geführt werden, gleich auf Plausibilitätsfehler hingewiesen werden, gleich darauf hingewiesen werden, welche Nachweise Sie vielleicht noch mit einscannen müssen, mit einreichen müssen. Und es würde deutlich weniger Kopier- und Papieraufwand entstehen. Der Antrag kann sozusagen bei Tag, bei Nacht, von jedem Ort, der dann mit Breitbandversorgung ausgestattet ist, an die Wohngeldbehörde gerichtet werden. Er kann ja auch dort viel, viel schneller bearbeitet werden, wenn es eine Vorprüfung in elektronischer Form schon gegeben hat. Und auch dort gibt es ja Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die zum Beispiel auch gerne aus dem Homeoffice vielleicht diese Anträge mit bearbeiten könnten. Auch das wäre eine Möglichkeit, es zu beschleunigen. Und gerade, es trifft hier ja Menschen, die darauf angewiesen sind, dass sie diesen Wohngeldzuschuss, dass sie dieses Wohngeld beziehen. Und ich bin froh, dass auch entschieden wurde, dass es eine vorläufige Auszahlung geben kann. Ich sage noch mal, der Städte- und Gemeindetag warnte vor langen Verfahrensdauern. Ich halte es auch für richtig, dass man bei gleichbleibenden Verhältnissen den Zeitraum auf 18 Monate angehoben hat und man nicht sozusagen in die jährliche Beantragung fällt. All das hilft schon beim Bürokratieabbau. Aber wir hätten hier im Land die Möglichkeit gehabt seit 2019 umzustellen. Und hier soll heute dieser Antrag ein klares Signal setzen an die Landesregierung, sich darum zu kümmern, aus Schleswig-Holstein dieses Produkt, dieses Programm zu übernehmen, und bei dieser Pflicht, die auf die Kommune, auf die kommunale Ebene zukommt, hier auch unter die Arme zu greifen. Das wird erforderlich sein. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung, hier die Landesregierung auf den Weg zu schicken, eine landesweite digitale Beantragung des Wohngelds zu ermöglichen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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