Daniel Seiffert
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Entschuldigung! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht kann ich ja mit meiner Rede zur Versachlichung beitragen. Zur Einordnung dieses Antragsinhaltes möchte ich daran erinnern, was Gegenstand des am 30. März dieses Jahres verkündeten 9-Punkte-Paketes Hilfe für Flüchtlinge, Entlastung für die Menschen bei den Energiepreisen war. Die Landesregierung bekannte sich mit diesem Paket frühzeitig verantwortlich zu Hilfen für Geflüchtete, humanitäre Hilfe und Integration. Zudem wurde zugesichert, die zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Energiepreisentlastungsmaßnahmen des Bundes sowie weitere konkrete Hilfen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit Landesmitteln mitzufinanzieren. Insgesamt wurde mit diesem Paket der Einsatz von über einer halben Milliarde Euro zugesichert. Einen kleinen Anteil davon nimmt das in Ziffer 7 aufgeführte Energiespar- und Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger ein. Es, ich zitiere, „sollen private Haushalte dabei unterstützt werden, ihren Energiebedarf stärker über Photovoltaikanlagen zu decken“ – so viel dazu, warum der Herr Minister hier über Photovoltaik redet – „und bestehende Öl- und Gasheizungen umzurüsten. Dafür sollen insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung stehen.“ Wie im vorliegenden Antrag dargelegt, wurde in der Maisitzung des Landtages der Antrag der Regierungsfraktionen „Zukunft aus eigener Kraft – Energiesouveränität als Baustein eines starken Mecklenburg-Vorpommerns“ diskutiert und beschlossen. Gegenstand dieses Antrages war auch ein Punkt, der sich mit der Reduzierung des Wärmebedarfes befasste. So beinhaltet die Ziffer 5 maßgeblich einen Prüfauftrag, „ob im Bereich der Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit einer Anpassung der Modernisierungsrichtlinie … noch stärker Akzente für eine energetische Gebäudesanierung gesetzt werden können.“ Weiter heißt es im besagten Antragstext, und ich zitiere wieder: „Die bereits im 9-Punkte-Paket der Landesregierung vom 30. März vorgesehenen zehn Millionen Euro für die Umstellung von alten Heizungsanlagen für erneuerbare Energien helfen zusätzlich, fossilen Energiebedarf im Wärmesektor zu reduzieren.“ Mit dem vorliegenden Antrag wird nun eingefordert, dies sei nun in der Tat umzusetzen. Zum einen stellt vorgenannter Auszug aus dem damaligen Antrag lediglich eine Untermauerung oder Feststellung dar, es handelt sich nicht um einen Auftrag an die Landesregierung. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum anderen besagt das 9-Punkte-Paket explizit, dass insgesamt 10 Millionen Euro bereitgestellt werden, um private Haushalte zu unterstützen und geplante Bundesprogramme zu ergänzen. Benannt wurden die möglichen Einsatzgebiete Photovoltaik und auch Heizungsumrüstungen. Und zum Dritten, sehr geehrter Kollege Damm, haben Sie selbst in Ihrem Redebeitrag im Mai herausgearbeitet, dass der Mitteleinsatz für den Tausch alter Heizungen einen Tropfen auf den heißen Stein bedeuten würde. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das macht es ja nicht besser.) Sie rechneten seinerzeit vor, dass maximal 5.000 Haushalte profitieren könnten, wenn man von einer zehnprozentigen Förderung ausgeht, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das heißt 2.000 Euro Förderung pro Haushalt. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Superstrategie!) Auch deshalb und weil diese Förderung nur Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnraum zugekommen wäre, haben wir uns entschlossen, den Fokus auf die Förderung von Balkonsolaranlagen zu legen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Wow!) Davon sollen in der Hauptsache Mieterinnen und Mieter, aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum profitieren. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Für eine Minisolaranlage bis 600 Watt wird die Förderobergrenze bei 500 Euro liegen. Somit können fast 20.000 Haushalte dieses Programm nutzen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wow!) Leider lag der Teufel bei der Erarbeitung der Richtlinie im Detail. Somit konnte die Förderung nicht wie geplant im Oktober anlaufen. Das ist sehr ärgerlich, aber zuweilen entpuppt sich einiges schwieriger als gedacht. (Jens-Holger Schneider, AfD: 600 Watt.) Nun läuft es aber. Und für die Linksfraktion sage ich klar und deutlich, wenn sich das Programm bewährt – und die massive Nachfrage lässt das vermuten –, sollten wir nachsteuern. Die kommenden Monate werden zeigen, ob es für zusätzliche Mittel Spielräume gibt. Nichtsdestotrotz ist der Tausch alter Heizungen zu forcieren – keine Frage, wichtiger Punkt. Das Landesprogramm hätte aber auch lediglich Bundesprogramme ergänzt. Der Minister hat dazu ausführlich ausgeführt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die bestehende Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die BAFA-Förderung. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugungen, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Auch die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpen, werden gefördert. Es gibt also schon zahlreiche Möglichkeiten der Förderung. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
