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Martina Tegtmeier

SPD 10.11.2022 Sitzungen 8/36

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Werte Abgeordnete! Die Infrastrukturpauschale ist ein Instrument, auf das wir alle stolz sein können, das wir zur rechten Zeit gut ausgestattet haben. Aber nicht zu verkennen ist natürlich, dass es auch auf Grundlage des Gutachtens und auch der Verhandlungen im FAG-Beirat so entstanden ist, wie es entstanden ist. Und, Herr Reinhardt, mich hat das auch eben ein bisschen gewundert, als Sie gesagt haben, dass das alles kommunale Mittel sind, das Land macht sich einen schlanken Fuß. Also wenn man die Einleitung des Gesetzentwurfs zum FAG 2020 liest, steht da ganz klar: „Die Finanzierung der anfänglich 150 Millionen Euro erfolgt mit 100 Millionen Euro aus zusätzlichen Landesmitteln, wobei 60 Millionen Euro dauerhaft und 40 Millionen Euro vorübergehend in den Jahren 2020 bis 2022 bereitgestellt werden. In den Jahren 2020 bis 2022 werden außerdem 50 Millionen zulasten der Gesamtschlüsselmasse aufgebracht.“ Und so weiter und so fort. „Ab dem Jahr 2023 sollen mindestens 100 Millionen Euro für die Infrastrukturpauschale zur Verfügung stehen.“ Und wenn Sie ins FAG gucken, steht da drin: „6,5 Prozent“, „mindestens … 100.000.000“. Und wenn die Steuerquellen so weiterfließen wie jetzt, dann sind wir in absehbarer Zeit auch deutlich schon über diesen 100 Millionen drüber. Also es erfolgt erst mal eigentlich keine Absenkung, sondern die Erhöhung fällt ab nächstem Jahr eigentlich weg, wenn es so bleibt, wie es ist. Das Land steht solidarisch an der Seite der Kommunen, und immer, wenn Einnahmeausfälle auf kommunaler Ebene in Größenordnungen drohen, werden Strategien gefunden, diese abzumildern beziehungsweise zu kompensieren. Das haben Sie in der Einleitung Ihres Antrages ja auch gewürdigt, so geschehen ja auch bei den gefürchteten Gewerbesteuerausfällen während der Corona-Pandemie. Die erwarteten Steuerausfälle oder -mindereinnahmen der Kommunen haben sich aber nicht so eingestellt, wie das allgemein befürchtet worden war, und so konnten wir im Frühjahr, als die CDU ja schon mal einen Antrag hatte, der auch die Erhöhung der Infrastrukturpauschale zum Inhalt hatte, konstatieren, die kommunale Finanzausstattung hat sich auch dank der Corona-Sonderhilfen von Bund und Land und des neuen FAG grundsätzlich positiv mit einem bereinigten Haushaltsüberschuss von 247,5 Millionen Euro entwickelt. Der im Jahr 2022 regulär fällige KFA-Abrechnungsbetrag 2020 von 172 Millionen Euro zugunsten des Landes wird über den Zeitraum 2022 bis 2024 mit Teilbeträgen gestreckt. Hierdurch werden die Schlüsselzuweisungen in den kommenden drei Jahren auf dem hohen Niveau der Jahre 2020 und 2021 stabilisiert. (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) Aber trotz alledem, auch obwohl es damals schon ganz gut aussah, sind wir ja davon ausgegangen und haben auch bei dem Antrag darauf hingewiesen, dass sich Land und Kommunen darauf verständigt haben, beim nächsten Kommunalgipfel genau über die Infrastrukturpauschale noch einmal zu verhandeln und zu schauen, ob man da sich noch mal näherkommen kann und da noch mal eine erneute Erhöhung auf den Weg bringen kann, und das, obwohl die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern finanziell sehr gut ausgestattet sind. (allgemeine Unruhe) Das kann man den kommunalen …

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