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Daniel Peters

CDU 10.11.2022 Sitzungen 8/36

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Mir gestattet ist ja leider nicht, sozusagen die Dinge, die Sie gerade genannt haben, entsprechend zu kommentieren, auch wenn es mir wahnsinnig auf der Zunge liegt, das eine oder andere zu den Pseudodigitalisierungsvorhabenträgern zu sagen. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Aber ich würde gerne jetzt sozusagen zu dem Thema der Genehmigungsfiktion sprechen. (Zuruf von René Domke, FDP) Ja, genau, richtig, Herr Domke, das können Sie ja gern an anderer Stelle ausführen, aber ich würde Sie bitten, mich nicht jetzt an der Stelle bei der Fragestellung zum Thema Genehmigungsfiktion zu unterbrechen. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU) Können wir gerne noch mal … Und da an der Stelle unterbreche ich übrigens, das ist ein Programm der Bundesregierung von Herrn Dobrindt gewesen, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Wo ist die Frage?) aber egal, lassen wir das. (allgemeine Unruhe – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Es geht um das Thema Genehmigungsfiktion, und zwar hat der Kollege, Ministerkollege von Ihnen, Herr Meyer, im Rahmen der Hanse Sail auf dem Rostock Business Forum sozusagen vollmundig angekündigt, von der Genehmigungsfiktion Gebrauch machen zu wollen innerhalb des eigenen Hauses. Das betrifft aber vor allem natürlich die Landesbauordnung, wonach man sozusagen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens von drei Monaten eine Genehmigung, eine Baugenehmigung, erteilen kann, und wenn sozusagen keine Unterlagen, oder wenn die Unterlagen vollständig eingebracht wurden und sozusagen dann seitens der Genehmigungsbehörde keine Einwände bestehen und auch keine Rückmeldung erfolgt, ist eine Genehmigung zu erteilen. So habe ich das zumindest als Nicht-Rechtsgelehrter verstanden. Und jetzt wäre meine Frage, wie oft die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern hiervon Gebrauch macht und ob diese vollmundige Ankündigung an der Stelle hier sozusagen dann tatsächlich auch Anwendung findet.

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