Anne Shepley
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der hier sehr kurzfristig vorgelegte Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Landesausführungsgesetzes SGB IX und anderer Gesetze passt geltendes Bundesrecht – wir haben es heute schon oft gehört – an die finanzielle Ausstattung der Kommunen an. Festhalten kann man, dass es leider erst Vorgaben des Landesverfassungsgerichtes brauchte, um den Mehrbelastungsausgleich des BTHG endlich neu zu regeln. Dabei ist das BTHG eigentlich ein Schritt, um – die Kollegin erwähnte es gerade – die UN-Behindertenkonvention ein Stück weit gerechter werden zu lassen. Es sollte Menschen mit Behinderungen aus dem System der Sozialhilfe herausführen und die Vorschriften über die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht umgestalten. Insbesondere die von GRÜNEN mitregierten Länder haben es damals geschafft, dass das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen nicht eingeschränkt wurde, sei es seitens der Wahl ihres Wohnortes oder auch bezüglich der Stärkung der Teilhabemöglichkeiten. Dass die Vorgaben der UN-Behindertenkonvention auch mit dem BTHG noch nicht voll umgesetzt sind, steht außer Frage. Nichtsdestotrotz stellt die Reform von der Eingliederungshilfe hin zu einem modernen Teilhaberecht einen wichtigen ersten Schritt dar. Umso entscheidender ist natürlich, dass dies auch auf Landesebene richtig umgesetzt wird. Die Ziele der Eingliederungshilfe lassen sich in der Praxis nur verwirklichen, wenn geeignete, ausreichende, umfassende, qualifizierte Mitarbeiter/-innen der Leistungsträger vorhanden sind und diese auch entsprechend auskömmlich finanziert werden. Es nützt nichts, personenzentrierte Leistungen gesetzlich vorzugeben, wenn dann die Landkreise und kreisfreien Städte nicht über die ausreichend finanziellen Mittel verfügen. Dass es an dieser Stelle aktuell hakt, ist offensichtlich. Der Integrierte Teilhabeplan M-V, kurz ITP M-V, der eigentlich ein Verfahren darstellen sollte, auf Basis dessen die Hilfebedarfe von Menschen mit Behinderungen auf Grundlage ihrer persönlichen Zielsetzung, Ressourcen und Beeinträchtigung festzustellen sind – anders gesagt, es werden Formulare ausgefüllt von allen Klientinnen –, wird vielerorts noch gar nicht umgesetzt. Lange Wartezeiten seitens der Leistungserbringer können sich hier aber insbesondere bei Kindern schwerwiegend auf ihre Entwicklung auswirken. Die Kommunen müssen an dieser Stelle auskömmlich ausgestattet werden. Nur so kann der Prozess des Wandels in der Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten und pauschalen hin zu einer individuellen, personenzentrierten Hilfe gelingen. Doch nun zu einem anderen Punkt dieses umfänglichen Gesetzentwurfes: In Paragraf 17 regeln Sie erstmals in Mecklenburg-Vorpommern das Budget für Arbeit. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Hiermit kann es nämlich gelingen, dass Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen der Wechsel in den allgemeinen Arbeitsmarkt besser gelingt. Heute ist es Alltag, dass junge Menschen mit Behinderungen mit der Bitte zur Agentur für Arbeit gehen, in einem ganz normalen Unternehmen beschäftigt zu werden. Die Antwort lautet dann aber oft nicht, welche Unterstützung brauchen Sie, sondern, warum gehen Sie nicht einfach in eine Werkstatt. Diesen Zustand müssen wir beenden, und ich glaube, da sind wir uns alle einig. Nichtsdestotrotz steigt der Anteil von Menschen, die in Werkstätten arbeiten, kontinuierlich an, und nur ein Prozent, ein Prozent dieser Menschen, schafft es tatsächlich, jemals wieder raus aus der Werkstatt und, wenn gewünscht, rein in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu kommen. Das Budget für Arbeit ist insofern das richtige Instrument, um Menschen diesen Weg in einen normalen Arbeitsplatz finden zu lassen. Dass Sie dies jetzt anpacken, begrüßen wir ebenso wie die Tatsache, dass Sie die Lohnkostenzuschüsse der Arbeitgeber von 40 auf bis zu 60 Prozent der monatlichen sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße erhöhen. Ob dies am Ende hinreichend ausreichend ist, um beispielsweise den beruflichen Wiedereinstieg qualifizierter psychisch-behinderter Menschen zu erleichtern, ist etwas, was wir im Ausschuss dringend besprechen müssen. Das BTHG soll die flächendeckende, vollumfängliche und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Bitte verlieren Sie dieses Ziel nicht unter der Prämisse der Sparsamkeit aus den Augen! Da wir all dies in Ruhe beleuchten müssen, begrüßen wir die Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse und freuen uns auf die entsprechenden Beratungen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP)
