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Steffi Pulz-Debler

Die Linke 07.10.2022 Sitzungen 8/34

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2016 das Bundesteilhabegesetz beschlossen. In einem mehrjährigen Stufenplan sollte die Integration von Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Die Eingliederungshilfen sollten stärker individualisiert von der Sozialhilfe getrennt werden. Es sollte eine individuelle Hilfeplanung geben, die auch einen höheren Beratungsaufwand mit sich bringt. Um das Bundesgesetz umzusetzen, waren die Änderungen beziehungsweise die Schaffung rechtlicher Vorschriften war notwendig. Sozialministerin Drese hat in ihrer Rede zur Zweiten Lesung und Beschlussfassung des Umsetzungsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern am 12. Dezember 2019 hier im Landtag das BTHG als eine epochale sozialpolitische Reform für eine inklusive Gesellschaft bezeichnet. Die damalige Fraktion DIE LINKE hat damals sowohl den Gesetzesentwurf als auch das Verfahren kritisiert und einen Änderungsantrag vorgelegt. Dieser wurde abgelehnt. Im Ergebnis hat die Fraktion nicht an der Abstimmung über den Gesetzentwurf teilgenommen, weil wir die Kritik der kommunalen Familien in Bezug auf die Unzulänglichkeiten des Gesetzes geteilt haben. Zwei kreisfreie Städte und ein Landkreis haben dann erwartungsgemäß Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt, da es aus ihrer Sicht unter anderem gegen das Konnexitätsprinzip verstieß, welches beinhaltet, dass Gemeinden und Kreise zwar per Gesetz zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben verpflichtet werden können, das aber nur, wenn die Deckung der Kosten gesichert ist und mögliche Mehrbelastungen ausgeglichen werden. (Marc Reinhardt, CDU: Siehste!) Um die Kosten und mögliche Mehrbelastungen abschätzen zu können, muss eine Kostenvorausschau oder Kostenprognose erstellt werden. Dies ist nach Ansicht des Landesverfassungsgerichtes nicht im erforderlichen Maß geschehen, sodass es am 19. August 2021 den Landesgesetzgeber beauftragt hat, diesen Missstand bis zum Ende dieses Jahres zu beheben. Nun liegt uns, nun liegt dem Landtag der entsprechende Gesetzentwurf vor, und wir als Parlament haben die Aufgabe, diesen zu prüfen und für Recht zu befinden. Meine Fraktion sieht unsere Aufgabe also nicht nur darin, zu prüfen, ob die Finanzen richtig prognostiziert wurden, sondern darüber hinaus darin, wie das Gesetz bisher umgesetzt wurde. Und wir wollen natürlich auch wissen, wie es wirkt und welche Reserven es gibt. Dass uns dafür jetzt bis zum Jahresende wenig, wenn ich ganz ehrlich bin, sogar etwas zu wenig bleibt, das ist misslich. Es hat seinen Grund aber auch darin, dass erforderliche Daten der kommunalen Ebene nicht rechtzeitig vorlagen. Damit sich hier etwas ändert, haben wir in der Ziffer 18 des Koalitionsvertrages Folgendes vereinbart: Land und Kommunen richten einen gemeinsamen Datenpool ein. Dieser soll, so heißt es in Ziffer 18, ganz grob gesagt, für die zukünftige Bemessung der Zuweisungen im Sozialbereich genutzt werden. Ich gehe also davon aus, dass uns das Thema Teilhabesicherung über die Befassung mit diesem Gesetzentwurf weiter beschäftigen wird, denn die Integration, die Inklusion und damit die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention befinden sich trotz aller Bemühungen und Fortschritte noch immer im ersten Drittel eines Marathonlaufes. Wir stimmen der Überweisung in die Ausschüsse zu. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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