Harry Glawe
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landesausführungsgesetz SGB IX und andere Gesetze stehen heute in Erster Lesung hier im Landtag an. Der Kernpunkt des vorliegenden Gesetzes ist im Wesentlichen die Neuregelung des Mehrbelastungsausgleichs für die Aufwendungen der Eingliederungshilfeträger im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Die Ministerin hat schon darauf verwiesen, dass also das Landesverfassungsgericht diese Aufgabe dem Land zugewiesen hat. Ich sehe und meine, dass es richtig ist, dass insgesamt diese Anpassungen passieren sollen. Die einzige Kritik, die ich habe, ist, dass man eigentlich mit den Landkreisen und auch mit den kreisfreien Städten schon eine Einigung beim Kommunalgipfel im Dezember 2021 hatte – liegt jetzt knapp ein Jahr zurück. Ich hätte mir gewünscht, dass wir in einem ordentlichen Verfahren die Dinge hier im Landtag abgearbeitet hätten, aber nun ist es so, wie es ist. Wir werden uns also der Überweisung nicht verweigern. Und entscheidend ist, dass wir insgesamt hier eine Heilung vornehmen, und das ist ja auch im Interesse aller Beteiligten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
