René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach der kleinen Hygienepause beruhigen wir uns mal alle wieder etwas und konzentrieren uns auf einen Antrag der FDP-Fraktion. Und ich weiß, es gab schon in vorherigen Legislaturperioden ähnliche Ansinnen, aber ich halte es für wichtig, dass wir das regelmäßig wieder hier auf den Tisch bringen. Die Intention unseres Antrags ist ja einfach, die Debatte hier im Plenum dient ja in allererster Linie dazu, dass wir uns öffentlich über Themen austauschen können und den Bürgerinnen und Bürgern im Land die Möglichkeit eröffnet wird, nachvollziehen zu können, welche Gründe, welche Argumente ausgetauscht wurden, die bedeutsam sind für unsere politischen Entscheidungen, oder, um es eben ganz einfach auszudrücken, die öffentliche Debatte im Plenum soll die Transparenz von politischen Entscheidungen sicherstellen. Der Weg hin zu diesen Entscheidungen, der eigentliche Willen zum Meinungsbildungsprozess ist eben der Öffentlichkeit nicht zugänglich, weil hier die Ausschüsse nicht öffentlich tagen. Die Frage, woher beziehen wir – wir, also die vom Volk gewählten Abgeordneten – eigentlich die Grundlagen für unsere Entscheidungen, soll mit diesem Antrag ein Stück weit aufgeklärt werden. Die gesetzlichen Aufgaben des Landesrechnungshofs, meine Damen und Herren, sind in der Verfassung – das hat Verfassungsrang – in den Artikeln 67 und 68 des Landes klar niedergelegt. Dem Landesrechnungshof obliegt gemäß Artikel 67 Absatz 2 der Landesverfassung die Prüfung der Rechnung sowie der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, das heißt, die Prüfung der Ausführung der von uns beschlossenen Haushaltsgesetze und darüber hinaus des Haushaltsplanes durch die Exekutive, und das ist nämlich unsere Kontrollfunktion, die wir hier wahrzunehmen haben, und wir bedienen uns dort der Institution Landesrechnungshof. Dem Landesrechnungshof obliegt weiterhin gemäß Artikel 68 Absatz 4 der Verfassung unter anderem auch die Überwachung der Haushaltsführung und Wirtschaftsführung der kommunalen Körperschaften, auch äußerst bedeutsam, gerade für die Bürgerinnen und Bürger, wo es direkt wirkt, sowie weiterer juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Unter anderem fallen darunter auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die zuletzt, mehr die Chefetagen, aber doch in eine erhebliche Kritik geraten sind. Also auch das hat Bedeutung und interessiert natürlich die Bürgerinnen und Bürger. Die Prüfungsbefugnis des Landesrechnungshofes ist sehr umfangreich und reicht wirklich von Personal- über Sachausgaben. Sie geht sehr weit, auch über Vermögen und Schulden des Landes, der Betätigung des Landes an Gesellschaften, wo wir uns sowieso noch viel mehr Transparenz wünschen, zu den Bauausgaben, und steht einzig und allein unter einem Vorbehalt, dass keine Prüfung erfolgen darf hinsichtlich laufender exekutiver Entscheidungsprozesse. Zu welchem Sachverhalt und in welchem Umfang der Landesrechnungshof Prüfungen vornimmt, das obliegt allein seiner Entscheidung, und über das Ergebnis wird in einem Bericht berichtet und der wird uns vorgelegt. Er darf hier aber nicht öffentlich eingebracht werden nach den derzeitigen Regularien. Es ist eine Vorlage eines schriftlichen Jahresberichtes, Landesfinanzberichtes, Kommunalfinanzberichtes. Eine Erörterung erfolgt dann – und das ist das, was wir abschaffen wollen –, erfolgt dann in nicht öffentlicher Sitzung der Ausschüsse. Warum, meine Damen und Herren, warum dieses Versteckspiel? Warum darf es nicht hier eingebracht werden und nicht hier diskutiert werden? (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Aktuell befassen wir uns wieder mit dem Landesfinanzbericht und es ist wirklich befremdlich, dass wir in den Ausschüssen darüber beraten, aber leider eben nicht hier. Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen und dem Landesrechnungshof, insbesondere natürlich der Präsidentin, Frau Dr. Johannsen, auch mal meinen Dank ausbringen für die hervorragende und fundierte Berichterstattung. Wirklich herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen des Rechnungshofes, die uns informieren, wie hier die Haushaltsdurchführung im Land überhaupt läuft! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe den Aufgabenumfang skizziert und es ist eben keine Kleinigkeit. Ich habe schon gesagt, vom Verfassungsrang ist es ein Organ, es ist eine Institution, der wir uns hier bedienen, und dann frage ich mich, warum gerade hier – und das ist keine Entscheidung der Landesregierung, es ist übrigens eine Entscheidung rein des Landtages –, warum er hier kein Rederecht einräumt. Dass das durchaus auch üblich ist, meine Damen und Herren, dass zeigen die Beispiele anderer Bundesländer. Es gibt Bundesländer, wo dieses Rederecht eingeräumt wurde, und die sind auch nicht untergegangen oder an Arbeit erstickt, sondern ganz im Gegenteil, das sind sehr, sehr erhellende Debatten, eben gerade für die Bürgerinnen und Bürger. Ich weiß, dass es Argumente dagegen gibt, und unter anderem eins, was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, was man ausführt: Der Rechnungshof könne seine Berichte ja auch in einer Pressekonferenz darstellen und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Ja, aber das ist was anderes, ob ich das hier mache, da, wo es hingehört im Landtag, oder irgendwo hier nebenan in einer Pressekonferenz, wo ja nur ausschnittsweise daraus berichtet werden kann. Das ist der riesengroße Unterschied, sonst bräuchten wir uns hier auch gar nicht zu treffen. Wenn wir eben diese öffentliche Debatte gar nicht haben wollen, dann können wir auch im Umlaufverfahren abstimmen. Den Steuerzahler wird es freuen, er müsste das nämlich nicht bezahlen, (Beifall vonseiten der Fraktion FDP) unsere Anfahrten und Unterbringung. Dann könnten wir auch über Pressekonferenzen miteinander kommunizieren und im Umlaufverfahren Beschlüsse fassen. Warum, frage ich Sie also, wollen wir eine oberste Landesbehörde, eine unabhängige Landesbehörde nicht damit ausstatten, hier sprechen zu dürfen? Ich hatte die anderen Bundesländer angesprochen, das sind unter anderem Brandenburg, Baden-Württemberg und Sachsen. Wenn der Finanzminister gerade mit Brandenburg verhandelt, ob wir die Grundsteuerfrist verlängern, kann er vielleicht auch mal nachfragen, wie es dazu gekommen ist in Brandenburg, dass dort auch der Rechnungshof sprechen darf. Das ist vielleicht eine gute Gelegenheit, sich da mal abzustimmen und auch mal die Erfahrung beizubringen. Vielleicht können wir das auch im Ausschuss weiterberaten und uns vielleicht diese Erfahrungen aus den – Berlin kommt auch noch dazu –, aus den Bundesländern uns mal vortragen lassen. Und wir müssen gar nicht über die Landesgrenzen hinweg schauen, wir wissen zum Beispiel, dass der Bürgerbeauftragte sehr wohl ein Rederecht hat und auch seinen Bericht hier einbringen kann. Ich will das nicht in Abrede stellen, ganz im Gegenteil. Es ist eine sehr wertvolle Arbeit, wertvolle Berichte für unsere Arbeit einzubeziehen. Aber ich frage Sie auch – da haben wir noch mehr Beauftragte, zum Beispiel den Landesdatenschützer –, ich frage Sie auch: Warum räumen wir nicht dem auch ein Rederecht ein? Ich hätte großes Interesse daran, dass der Landesbeauftragte auch seinen Bericht hier einbringen darf und dass wir uns damit hier im Plenum auseinandersetzen und nicht hinter verschlossenen Türen in den Ausschüssen. Das Gleiche gilt für die Beauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, kann ich mir auch sehr gut vorstellen zu entsprechenden Punkten, dass sie hier ausführen darf. Und wir sollten unbedingt darüber nachdenken, uns hier nicht abzuschotten als Plenum, sondern mehr Sachverstand in das Plenum zu holen. Dafür haben wir diese Beauftragten und dafür haben wir einen Landesrechnungshof. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Meine Damen und Herren, dann wird ausgeführt, es wird ein Gegenargument sein, was wieder kommt, die Unvereinbarkeit der Unabhängigkeit des Landesrechnungshofs mit der Einräumung eines Rederechts. Das ist auch falsch. Die Beurteilung, die politische Beurteilung des Berichtes, die obliegt ja weiterhin dem Landtag. Das lassen wir uns ja nicht aus der Hand nehmen. Ich fühle mich in der Lage, anhand eines Berichtes politische Entscheidungen treffen zu können, und ich gehe davon aus, dass das jeder hier kann. Und deswegen ist das kein Argument, was aus meiner Sicht zieht. Meine Damen und Herren, ich würde – zumindest solange wir es nicht zulassen, dass der Rechnungshof in einer öffentlichen Ausschusssitzung über den Bericht oder Berichtsauszüge berichten darf – einfach den Vorschlag noch mal unterbreiten, darüber nachzudenken, die Landesregierung hier aufzufordern, einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten, wie wir das ins parlamentarische Verfahren mit einbeziehen können. Es sind entsprechende gesetzliche Regelungen zu treffen. Wir haben jetzt davon Abstand genommen, einen Vorschlag schon zu unterbreiten, weil es verschiedene Wege geben kann. Noch mal, ich bin sehr dafür, dass wir das weiterdiskutieren, gerne auch im Ausschuss. Ich würde auch selbst die Überweisung dann beantragen, um einfach die Erfahrungen aus den anderen vier Bundesländern mit einzubeziehen in unsere Betrachtung, was ist der richtige Weg für uns, für unsere Umgangsformen mit den entsprechenden Berichten. Aber, meine Damen und Herren, das ist ein Antrag, der gehört hierher. Wir allein entscheiden, wir müssen uns jetzt auch nicht von irgendeiner Ministerin oder irgendeinem Minister dazwischenreden lassen. Das entscheiden wir hier, wer hier berichtet. Und, meine Damen und Herren, dieser Antrag kostet kein Geld, meine Oma hätte gesagt, das frisst kein Brot. Das ist etwas, was ich als notwendig erachte, und wir werten damit die Institution Landesrechnungshof auf, und ich denke, wir tun gut daran. Wenn wir uns die Haushaltsführung in diesem Land mal anschauen in dem vorliegenden Jahresbericht und vor allem auch im Sonderbericht im Umgang mit dem MV-Schutzfonds, dann meine ich, das gehört hierher in den Plenarsaal, und deswegen bitte ich Sie um Zustimmung, wenigstens zur Überweisung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)
