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Henning Foerster

Die Linke 06.10.2022 Sitzungen 8/33

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Ruf nach staatlicher Reglementierung, hier in Form eines Deckels für Parkgebühren, und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor zu hohen Parkgebühren, den vermutet man jetzt nicht unbedingt bei der FDP. Der Aufhänger für Ihre Initiative, Herr Wulff, das haben Sie ja dargestellt, sind aber die tatsächlich derzeit laufenden Diskussionen um die drastische Anhebung der Parkgebühren hier in Schwerin und auch bei Ihnen zu Hause in Greifswald. Was steckt eigentlich hinter dieser Bewohnerparkgebühr-Ermächtigungslandesverordnung? Das klang beim Minister schon an, diese räumt ja den Kommunen die Befugnis ein, vor Ort selbst tätig zu werden und eben Gebührenordnungen für das Ausstellen von Parkausweisen zu erlassen. Und dabei geht es vordringlich um Bewohnerinnen und Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel. Diese Verordnung, die ist am 6. September im Kabinett beschlossen worden und am Tag nach der Verkündung auch im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und somit in Kraft getreten. Im Übrigen darf ich mir erlauben, darauf hinzuweisen, das ist keine Lex M-V, sondern es klang auch schon an, das wird in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen beispielsweise gleichermaßen gehandhabt. Und man muss sich ja fragen, was sind die Alternativen. Die erste wäre, einfach nichts zu tun. Dann würden weiterhin die bundesrechtlichen Vorgaben gelten, und die sehen eine Gebührenspanne von 10,20 Euro bis 30,70 Euro pro Jahr vor, und das – klang beim Minister schon an – schon relativ lange. Das würde allerdings bedeuten, dass die jahrelangen Bemühungen des Deutschen Städtetages zunichtegemacht würden, das Bepreisen des Bewohnerparkens genau in das Ermessen der Städte zu stellen und eben den realen Bedingungen vor Ort anzupassen. Die zweite Alternative wäre, als Land selbst Regelungen zu treffen, die dann MV-weit einheitlich gelten. Das ist ja offenbar Ihre Stoßrichtung. Das hätte dann allerdings den Nachteil, dass örtliche Besonderheiten unberücksichtigt blieben und darüber hinaus ein Abstimmungsmarathon mit den Kommunen zu bewältigen wäre. Daher meinen wir, dass es schon richtig ist, die Verantwortung auf der kommunalen Ebene zu belassen. Und so sehen das im Übrigen auch die Verbandsvertreter. Ich habe es eben schon angedeutet. Ich meine, dass auch seitens des Justizministeriums schon mal rechtlich geprüft worden ist, ob die Festlegung einer Gebührenobergrenze im Fall der Übertragung der Befugnis auf die Kommunen möglich ist oder nicht, und nach meinem Kenntnisstand mit dem Ergebnis, dass das gar nicht möglich wäre. Schon aus diesem Grund kann man diesen Antrag ruhigen Gewissens ablehnen. (Marc Reinhardt, CDU: Das steht wo?) Zu beachten ist jedoch, dass die Debatte um höhere Parkgebühren aktuell zur Unzeit kommt. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Derzeit bangen viele Menschen, und das ist natürlich nachvollziehbar auch in unserem Land, ob der galoppierenden Inflation und den Teuerungen bei Sprit, Gas, Strom und Lebensmitteln, ob sie dessen Herr werden können, das alles bezahlen können. Und meine persönliche Meinung ist, in dieser Situation auch noch eine Vervierfachung der Parkgebühren wie hier in Schwerin, in meiner Heimatstadt, vorzuschlagen, das zeugt mindestens mal von wenig Fingerspitzengefühl. Und daher stehen jetzt alle in der Kommunalpolitik hier in Schwerin und auch in Greifswald Aktiven auch in der Verantwortung, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) das sehr behutsam abzuwägen, ob und wie weit man diesen neuen Spielraum auch tatsächlich ausnutzt. Und ich bin da ähnlicher Auffassung wie Sie, Kollege Peters. Ich bin auch nicht gegen Erhöhung an sich, aber ich glaube, eine Vervierfachung ist einfach aus sozialpolitischen Erwägungen im Moment nicht angezeigt. (Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE, FDP und Daniel Peters, CDU: Richtig!) Das will ich an der Stelle auch deutlich sagen. Und dafür werde ich mich auch in meiner Stadtfraktion einsetzen, dass wir eben nicht diese Vervierfachung erleben hier in Schwerin. Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Man kann das natürlich, und man muss es eigentlich auch verkehrspolitisch bewerten. Und wenn man das fachlich einordnet, muss man zu dem Schluss kommen, die schwindende Verfügbarkeit öffentlicher Flächen in den Städten verschärft die Debatten um konkurrierende Nutzungen. Das ist auch ein Fakt. Mehr Platz für Grün, mehr Freiraum für Gemeinschaft und Miteinander im öffentlichen Raum, mehr Platz fürs Rad und für Fußgänger sind auch hier in Schwerin häufige Forderungen. Und das hat auch seinen Grund, nämlich, weil seit Jahrzehnten dem Auto im öffentlichen Verkehrsraum der Vorrang gegeben wird. Wir erleben derzeit einen Umbruch in der Stadtentwicklung und in der Verkehrsplanung. Unter anderem auch der „Radentscheid Schwerin“ macht das öffentlich. Die Neuaufteilung und Nutzung öffentlicher Flächen, insbesondere der Verkehrsflächen, die stehen zunehmend auf der politischen Agenda. Und die geforderte Verkehrswende forciert diesen Prozess natürlich noch. Und deswegen, Parkflächenbewirtschaftung hat auch eine Lenkungswirkung in Richtung ÖPNV. Ziel ist es, weniger Autos in den Innenstädten zu haben. Das ist alles nachvollziehbar aus fachlicher Sicht, aber wie gesagt, ich komme bei der Abwägung aus sozialpolitischen Erwägungen zu dem Ergebnis, dass das jetzt zumindest in der Höhe nicht angezeigt ist. (Marc Reinhardt, CDU: Dann zustimmen!) Und deswegen bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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