Stephan J. Reuken
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die FDP-Fraktion hat hier einen Antrag vorgelegt, der sich mit den drohenden Gebührenerhöhungen beim Anwohnerparken befasst. Und dem Punkt I Ihres Antrags kann ich eigentlich auch in weiten Teilen von ganzem Herzen zustimmen, denn die – in Anführungsstrichen – „kleinen Arbeitnehmer“ befinden sich in der derzeitigen Situation ohnehin im Würgegriff von explodierenden Energiepreisen und Inflation. Es sind eben jene Arbeitnehmer, die, wie man so lapidar sagt, das Rad hier am Rollen halten: Angestellte in Supermärkten, Krankenschwestern, viele Weitere, die auf ihr Auto eben angewiesen sind. Oder es ist vielleicht auch das kleine bisschen Luxus, was man sich gönnt, um eben nicht bei Wind und Wetter mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren zu müssen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass diejenigen, die auf einen Anwohnerparkausweis in der Regel angewiesen sind, eben nicht die sind, die große, teure Autos oder gar SUVs fahren oder zum Zweit- oder Drittwagen tendieren. Wer es sich leisten kann, hat meistens eine Garage oder einen festen Stellplatz, sprich, der Adressat der Gebührenerhöhung, das sind genau die Menschen, die eigentlich höchstens ein mittleres Einkommen haben. Und das halten wir für nicht ganz fair. (Beifall Nikolaus Kramer, AfD) Allerdings, allerdings – und ich nehme die Pointe meines Redebeitrags jetzt hier mal vorweg –, wir werden den Antrag trotzdem ablehnen, und zwar aus zweierlei Gründen: Erstens hat er aus unserer Sicht eine handwerkliche Schwäche. Sie fordern also eine Obergrenze, aber Sie benennen keine. Warum sagen Sie nicht, maximal 100 Euro oder auch 360 Euro, wie es, glaube ich, die Deutsche Umwelthilfe, die ja schon angesprochen wurde, vorgeschlagen hat? Das hätte der Debatte hier, glaube ich, etwas mehr Substanz geben können. Und für den Fall, dass Ihr Antrag angenommen werden würde, wäre es ja auch so, die Landesregierung könnte eine Obergrenze von 1.500 Euro festlegen, und dann wäre, glaube ich, in Ihrem Sinne auch niemandem geholfen. Und der zweite Grund, warum wir den Antrag leider ablehnen müssen, der rührt aus unserem Politikverständnis her. Freilich ist die finanzielle Situation der Kommunen angespannt und eine höhere Parkgebühr ist eine willkommene Einnahmequelle. Die AfD fordert aber auch seit Jahren mehr Autonomie für die Kommunen im Land, und deshalb begrüßen wir es einfach, dass die Kommunen diese Angelegenheit zukünftig selbst regeln sollen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es ist ein Paradebeispiel eigentlich für einen Sachverhalt, der besser vor Ort entschieden werden kann. Die Gemeinden wissen selbst am besten, wie viel Platz sie haben. Der Minister hat es auch gesagt. Und sie wissen auch, das muss man vielleicht auch mal sagen, welche Stadtviertel von welchen Einkommensgruppen grob bewohnt werden. Wenn man sich zum Beispiel mal die Stadt Köln in Nordrhein-Westfalen anschaut, dort wird das gestaffelt, also da gibt es in den verschiedenen Stadtteilen auch verschiedene Anwohnerparkgebühren. Das wäre eine Möglichkeit, das auch zu regeln. Und was man nicht vergessen darf, auch die kommunalen politischen Verantwortlichen, sie müssen auch genau wissen, wie viel Autofeindlichkeit sie sich eigentlich leisten wollen und können, denn kommt es zu einer extrem starken Erhöhung, dann mag es natürlich sein, dass sich das unmittelbar in den Ergebnissen der nächsten Kommunal- oder Bürgermeisterwahl niederschlägt. Die Vertreter auf der kommunalen Ebene können sich dann hier eben nicht mehr hinter der Landespolitik verstecken. Und eine Vervierfachung der Gebühren, wie sie jetzt in Schwerin und auch bei uns in Greifswald angekündigt sind, die werden dann hoffentlich eben auch vom Wähler genauso quittiert. Und das ist gut so. Und aus diesem Grund müssen wir den Antrag leider ablehnen. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
