Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wulff, ich schätze normalerweise Ihre Beiträge, aber jetzt bin ich ein bisschen verwirrt, weil mir nicht so ganz klar ist, was Sie eigentlich wollen. Wollen Sie etwas für die Autofahrer tun? Wollen Sie etwas für die Innenstädte tun? Wollen Sie etwas für die Kommunen tun? Wollen Sie etwas für die Einkaufssituation in Innenstädten tun? Wollen Sie etwas für die Anwohner tun, die parken? Und ich glaube, man muss das Thema ein bisschen ordnen. Wir fangen mal vorne an. Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass die Gebührenordnung, wie sie bisher auf Basis der Bundesgesetze organisiert war seit über 30 Jahren, Höchstgebühr 30,70 Euro, nicht mehr der Zeit entspricht, wenn man über vernünftiges Anwohnerparken in Innenstädten redet. Das ist, glaube ich, unstrittig gewesen, und deswegen hat auch der Bund letztendlich die Möglichkeit geschaffen, dass man jetzt das anders regeln kann. Dahinter steht natürlich auch eine veränderte Wahrnehmung, veränderte Politik auch in den Kommunen, die sich zunehmend darum kümmern, Autos rauszunehmen aus der Innenstadt, nämlich die von extern kommen, um Innenstädte wieder zu beleben, aber gleichzeitig auch Anwohnerparken zu ermöglichen. Das ist die Absicht und das ist auch der Hintergrund für all das, was hier gemacht worden ist. Also wie gesagt, seit 1993 ist da nichts mehr geändert worden. Dann hat der Bund, wie gesagt, das Gesetz geändert, und jetzt hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern zwei Möglichkeiten: erste Möglichkeit, wir machen gar nichts, dann bleibt es bei 30,70 Euro. Insbesondere die Kommunen haben Wünsche an uns herangetragen, dass sie gesagt haben, wir wissen noch nicht, ob wir es jetzt konkret umsetzen, aber die Möglichkeit zu haben über eine entsprechende Landesverordnung, finden wir gut. Gut, das haben wir aufgenommen. Und dann haben wir zwei Möglichkeiten, nämlich einmal eine Gebührenverordnung zu erlassen für das ganze Land – rein rechtlich ist das so, wir müssten dann sozusagen einen Einheitsbetrag für Mecklenburg-Vorpommern erheben und vorschreiben – oder die entsprechende Ermächtigung dafür zu delegieren. Und da, sage ich ganz offensiv, haben wir uns für die kommunale Selbstverwaltung entschieden. Wir haben gesagt, die Kommunen vor Ort können das am besten beurteilen, die sollen das beurteilen, und die werden dann auch die Entscheidungen treffen und müssen das über die Kommunalparlamente, die gewählten Vertreter vor Ort, auch mit ihren Anwohnern letztendlich vertreten. Ich finde das ganz normal, ich finde das auch einen guten Weg. Davon haben neben Mecklenburg-Vorpommern inzwischen fünf Länder Gebrauch gemacht – Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Thüringen, völlig unterschiedliche Verkehrsminister dort zuständig, von Grün über CDU bis zur LINKEN –, und niemand von den fünf Ländern hat sozusagen eine Gebühr auf der Landesebene vorgegeben, sondern alle haben delegiert auf die kommunale Ebene, wo dann letztendlich auch die Entscheidungen getroffen werden müssen. Und, meine Damen und Herren, ich finde es richtig, die kommunale Selbstverwaltung hier zu stärken, weil die kennen die örtlichen Besonderheiten, die können damit umgehen, und die haben auch ein Gefühl dafür, welche Gebühr beim Anwohnerparken dann letztendlich die richtige vor Ort ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Enrico Schult, AfD: Genauso ist es.) So, und wenn Sie Sorge haben, dass das die kommunalen Parlamente nicht könnten, dann habe ich das Beispiel Tübingen für Sie. Ich weiß nicht, ob der Bürgermeister noch Mitglied bei den GRÜNEN ist. (Zuruf aus dem Plenum: Nein.) Nicht mehr, ʼne? (Enrico Schult, AfD: Die fliegen alle raus da.) Gut, aber der Bürgermeister hat, glaube ich, sehr auf die Deutsche Umwelthilfe gehört und hat einen Vorschlag gemacht von 360 Euro. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und dann hat das Kommunalparlament gesagt, das ist uns zu hoch, wir halten 120 Euro in Tübingen für angemessen, immerhin Universitätsstadt, nicht so ganz einfach mit dem Parken. Und so ist es dann gekommen. Und das zeigt als Beispiel, dass die Kommunalparlamente auch wirklich gut damit umgehen können. Jetzt haben wir zwei Städte, die sich schon geäußert haben in Mecklenburg-Vorpommern. In Schwerin und in Greifswald, da geht es um 120 Euro. Das sind 33 Cent, 33 Cent pro Tag fürs Anwohnerparken. (Marcel Falk, SPD: Genau.) Und das Anwohnerparken, so ist mein Gefühl, jetzt haben wir nicht das große Parkplatzproblem überall in Mecklenburg-Vorpommern, aber das Anwohnerparken ist in den Städten ein wichtiges Instrument und führt auch dazu – ich kann das zumindest in Schwerin beurteilen –, dass man auch seinen Parkplatz findet, (Henning Foerster, DIE LINKE: Das kommt drauf an, wo man wohnt.) weil man nämlich sozusagen berechtigt ist in bestimmten Zonen. Den Rest müssen die Kommunen vor Ort natürlich mit entsprechenden Parkzonen gestalten, das ist die Parkraumgestaltung. Und ich glaube, auch das ist ganz, ganz wichtig, dass das in der jeweiligen Kommune gestaltet wird und nicht wir von oben aus Mecklenburg-Vorpommern als Land das Ganze vorschreiben. Also insofern, glaube ich, sind wir den richtigen, ausgewogenen Weg dann auch tatsächlich gegangen. Und das werden wir auch entsprechend erleben. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
