David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Wir haben ein durchaus brisantes Thema, ein drängendes Thema auch jetzt hier auf die Tagesordnung gesetzt, welches auch gerade deutschlandweit debattiert wird. Durch das Achte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften wurde unter anderem auch das Straßenverkehrsgesetz, genauer gesagt Paragraf 6a des Straßenverkehrsgesetzes, zum Sommer 2021 geändert. Mit der Einführung des Absatzes 5a haben die Länder eine Ermächtigungsgrundlage an die Hand bekommen, um die Gebührensätze für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel eigenständig zu regeln und nunmehr neben den reinen Verwaltungskosten bei der Bemessung der Gebührenhöhe auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten sowie deren wirtschaftlichen Wert oder den sonstigen Nutzen von Parkmöglichkeiten für die Bewohner miteinbeziehen zu können. Satz 5 des Paragrafen 6a Absatz 5 (neu) ermöglicht es den Ländern, die Ermächtigungen durch Rechtsverordnung weiter zu übertragen. Das ist das, was das Land Mecklenburg-Vorpommern jetzt gemacht hat, zumindest war das jetzt einer Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 6. September 2022 zu entnehmen. Die Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von entsprechenden Gebührenordnungen an die Kommunen befürworten wir Freien Demokraten an der Stelle ausdrücklich. Nur so können die konkreten Verhältnisse vor Ort mit der Gebührenhöhe einbezogen werden. Auch mit der Weiterübertragung verbundene Stärkungen der kommunalen Selbstverwaltung begrüßen wir an dieser Stelle. Das möchte ich auch einmal ganz klar sagen: Kommunale Selbstverwaltung ist für uns auch weiterhin ein hohes Gut. Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass die Landesregierung in ihrer Verordnung den Rahmen für die Gebührenerhebung in Form einer Kalkulationsgrundlage festgeschrieben hätte. Es muss unseres Erachtens eine Obergrenze nach oben geben, um zu gewährleisten, dass Bewohner städtischer Quartiere nicht über Maß belastet werden. Und wie Sie vielleicht dem einen oder anderen Artikel in diversen Zeitschriften auch bundesweit entnehmen konnten, insbesondere die Deutsche Umwelthilfe, die ja im Wesentlichen dafür bekannt ist, einen ideologischen Kampf gegen das Auto zu führen, das sind ja die größten Advokaten dafür, dass diese Preise doch möglichst so weit nach oben gehen, dass alle Leute doch ganz schnell darüber nachdenken, ihren privaten Pkw abzuschaffen. Und das ist halt eine Argumentation, die hier an dieser Stelle einfach nicht funktioniert. (Beifall René Domke, FDP) Und man muss doch mal überlegen, in welcher Situation befinden wir uns denn gerade. Wir reden über hohe Energiepreise, wir reden über hohe Nahrungsmittelpreise, wir reden hier über eine Inflationsspirale, die immer weiter nach oben geht. Und wenn wir jetzt noch mal wieder aus quasi staatlicher Perspektive noch mal wieder einen draufsetzen, dann ist das doch zum jetzigen Zeitpunkt das absolut falsche Signal. Die Städte Schwerin oder auch Greifswald sind jetzt dabei, die Gebühren zu vervierfachen. Eine Vervierfachung der Gebühren, das mag für den einen oder anderen an der Stelle in absoluten Beträgen vielleicht lächerlich wirken, für viele Leute, die irgendwie tagtäglich damit zur Arbeit fahren müssen, darauf angewiesen sind, ist das durchaus ein Hindernis, das ist ein Argument, und noch wieder eine weitere Kostensteigerung an der Stelle. Und häufig wird auch argumentiert, dass private Stellplätze mit weitaus höheren Kosten belegt sind. Dabei wird aber verkannt, dass anders als beim angemieteten Stellplatz der Inhaber eines Anwohnerparkausweises keinen garantierten Stellplatz hat. Also wer zuerst parkt, nee, wer zuerst kommt, der parkt zuerst, und ansonsten muss ich halt noch ewig durch die Gegend fahren und gucken, dass ich halt irgendwo was finde. Genauso sind das natürlich auch Parkflächen, die irgend- wie draußen sind. Also wer irgendwie eine Garage hat oder einen Carport oder Ähnliches, vom Vermieter vielleicht irgendwie hergerichtet, die haben natürlich irgend- wie Vorteile. Und selbst da zahle ich nicht so viel im Jahr, wie jetzt irgendwie die Gebührenordnungen städtischer Kämmerer da irgendwie durch die Decke gehen. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Das stimmt ja auch gar nicht.) Ja, natürlich! Wenn ich 12 Euro für einen festen, mir zugeordneten Stellplatz bezahle, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Dann hast du aber einen sehr guten.) dann habe ich einen Parkplatz nur für mich irgendwie alleine direkt vor meiner Haustür – in Greifswald. (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Wenn ich jetzt 120 Euro für einen Anwohnerparkausweis bezahlen muss für einen Parkplatz, den ich nicht garantiert habe, wo ich immer suchen muss, dann steht das an dieser Stelle nicht im Verhältnis. (Zurufe von Christian Brade, SPD, Philipp da Cunha, SPD, und Daniel Seiffert, DIE LINKE) Und außerdem muss man auch immer noch mal darüber nachdenken, wenn Wohnungen gebaut werden und die vermietet werden, dann sind die Bauherren beziehungsweise die Vermieter nach Landesbauordnung auch entsprechend angewiesen, Parkplätze für die Mieter zu schaffen. Wer das nicht machen kann, aus welchen Gründen auch immer, der zahlt eine Ablösesumme an die Stadt. Das heißt, es wird schon dafür bezahlt, die Stadt wird dafür bezahlt, dass sie dann quasi in Vertretung des Bauherrn beziehungsweise des Vermieters öffentlichen Parkraum herrichtet. Und auch bei der Neuregelung für die Parkgebühren ist die Argumentation Mobilitätswende/ÖPNV immer wieder ein wichtiger Punkt. Aber auch da muss man sagen, das ist nicht überall so ausgebaut, dass man den immer nutzen kann. Selbstverständlich, Rostock ist irgendwie ein ganz tolles Beispiel, ist auch die einzige Großstadt, die wir hier im Lande haben, die machen das schon sehr hervorragend, (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) aber in vielen anderen Bereichen ist das halt nicht so. (Christian Brade, SPD: Das erzählen Sie mal den Schwerinern!) Und wer jetzt zum Beispiel Familie hat, der ist auch ganz häufig auf ein Auto angewiesen. Da kann ich auch irgendwie nicht mit Kleinkind und Kinderwagen und weiß nicht was immer mit den Öffentlichen fahren. Auch wenn ich an die ältere Generation denke, da haben wir auch schon drüber debattiert, wie ist denn das mit den Leuten, die älter werden. Das funktioniert auch nicht immer nur mit dem öffentlichen Verkehr. Da ist man dann entweder darauf angewiesen, dass man noch einen eigenen Pkw haben kann in den unterschiedlichsten Größenordnungen oder zumindest irgendwie gefahren wird, vielleicht auch von den Kindern, die dann auch unter Umständen irgendwo in der Nähe parken können und vielleicht auch dauerhaft parken. Und deswegen werden die aktuellen Debatten an der Stelle der Diskussion einfach nicht gerecht. Und wenn ich schon diese Mobilitätswende anfüge und sage, okay, ich kann damit leben zu sagen, wenn ich ein gutes ÖPNV-Angebot habe, dann kann ich das grob in diese Kalkulation mit reinnehmen, dann darf das aber nicht die Argumentation sein, wo ich sage, na, wir erhöhen zuerst die Anwohnerparkgebühren und dann machen wir einen besseren ÖPNV, sondern wenn, dann muss das andersherum passieren. (René Domke, FDP: Richtig!) Wenn, dann muss erst die Investition in einen besseren ÖPNV getätigt werden, und dann kann ich hingehen und sagen, gut, hier wird es ein höheres Angebot, und jetzt machen wir auch eine moderate höhere Belastung für so einen Anwohnerparkausweis. Aber andersrum wird da kein Schuh draus, meine Damen und Herren! Und in den größeren Städten erleben wir es auf der anderen Seite bereits jetzt auch vermehrt, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Auto stehen lassen. Ein vollständiger Verzicht ist aber aus unterschiedlichsten Gründen, wie gesagt, nicht immer machbar. Die Leute arbeiten auch gar nicht immer in der Stadt, in der sie wohnen. Da ist viel Pendelverkehr auch einfach immer mit dabei. Das heißt, die Leute, sei es Greifswald oder Anklam, fahren dann halt irgendwo anders hin, und wenn da kein Regionalverkehr ist an der Stelle, auch wenn es weitere Verkehre, weitere Strecken nachher sind, dann komme ich mit dieser Argumentation einfach nicht weiter und mit der Verbindung entsprechend auch nicht. Und dann, ich denke, jeder hier, der kommunalpolitisch aktiv ist, weiß, wird es eine Gebührenordnung geben, wird es früher oder später auch einen Bürger oder eine Bürgerin geben, die einfach Lust hat, mal zu klagen. Das ist Standardgeschäft im kommunalen Bereich. Und wenn wir Satzungen erlassen im kommunalen Bereich, dann legen wir immer allerhöchsten Wert auf eine gewisse Rechtssicherheit. Und wenn wir hier auch von Landesseite die nötige Rechtssicherheit für die Kommunen schaffen können, dann nehmen wir auch doch die Unsicherheit raus bei den Kommunen und erhöhen die Planbarkeit bei den Kommunen. Noch einmal, wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Land die Ermächtigung zum Erlass der Gebührenordnung auf die Kommunen überträgt und somit dieser ortsangemessene Gestaltungsspielraum eingeräumt wird. Aber die Konkurrenz, auch beim öffentlichen Parkraum und Privatparkraum wird dem wieder nicht ganz gerecht, denn wenn ich jetzt zum Beispiel einen öffentlichen Parkraum habe, der vielleicht sogar günstiger wird oder gleich teuer eventuell wie mein Anwohnerparken, und ich gehe dann halt irgendwie auf einen anderen Parkplatz drauf, dann sind das ja aber auch die Parkplätze, die Einpendler benutzen. Die Städte sind Zentren, wirtschaftliche Zentren bei uns hier in Mecklenburg-Vorpommern, und wenn die Leute reinkommen wollen zum Einkaufen, zum Arbeiten, dann benutzen die genau die Parkplätze, die zum Einpendeln da sind. Wie gesagt, durch öffentlichen Verkehr ist das häufig einfach nicht möglich. Und dann blockiere ich die Parkplätze, mache dann meinen urbanen Raum, meinen Wirtschaftsraum unattraktiver oder schwerer erreichbar für alle Leute, die einpendeln müssen. Und auch das ist ein Punkt, der in dieser ganzen Debatte und Diskussion mitberücksichtigt werden muss. Daher geht unsere Aufforderung an die Landesregierung, die Landesverordnung noch einmal zu überarbeiten und den Kommunen eine gute, brauchbare und rechtssichere Kalkulationsgrundlage an die Hand zu geben, damit wir auch den Autofahrerinnen und Autofahrern hier im Land was Gutes tun können und ihren täglichen oder den Alltag entsprechend auch bewältigen zu können, ohne die Kostenspirale noch weiter anzuheizen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Daniel Peters, CDU)
