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Wolfgang Waldmüller

CDU 06.10.2022 Sitzungen 8/33

Landwirtschaft, genau. Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mecklenburg-Vorpommern verfügt aktuell über 61 Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 927.400 Hektar, es sind knapp 30 Prozent der Landesfläche als Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Die rechtlichen Vorgaben zur Ausweisung des Vogelschutzgebietes sind sowohl in der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Naturschutzausführungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern normiert. Und trotz dieser klaren Vorgaben will die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nun ein einzelnes Vogelschutzgebiet herausgreifen, um dort eine Natura-2000- Station zu errichten und eine naturschutz- und klimagerechte Entwicklung zu ermöglichen, also zusätzlich. Es stellt sich für mich die Frage, inwieweit die Landesregierung mit ihren nachgeordneten Behörden nicht in der Lage sein sollte, im Rahmen der Erarbeitung des Managementplanes und dessen Umsetzung eine naturschutz- und klimagerechte Entwicklung zu gewährleisten. Ich habe gerade Gegenteiliges gehört. Die Landesregierung hat bereits auf Ihre Forderungen reagiert und Ihnen im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage eine Absage erteilt. Auch meine Fraktion spricht sich ausdrücklich gegen die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen von Naturschützern aus. Die Errichtung einer Natura-2000-Station ist mit erheblichem finanziellen und personellen Aufwand verbunden. Da ist es auch kein Wunder, dass sich jüngst auch der Ranger aus der Lewitz zur Thematik äußerte und eine schnelle Errichtung der Station forderte – sicherlich würde er dann gerne zum Leiter dieser Station berufen werden –, aber die Menschen vor Ort, die in den betroffenen Gebieten leben und wirtschaften, hätten wenig davon. Meine Damen und Herren, schon bei der Ausweisung des Vogelschutzgebietes damals – da war noch, ich meine, Herr Methling Umweltminister, damals war er das, glaube ich, noch – wurde den betroffenen Landeigentümern und Nutzern zugesagt, dass die bisherigen Nutzungsformen weiter erfolgen können. Manchmal will davon niemand mehr was wissen. Es gab damals auch die Aussage, das Monitorprogramm und die Erarbeitung des Managementplans sollten mittels zusätzlicher Mittel europäischer Finanzierung umgesetzt werden, also zusätzlicher. Das ist es eben nicht. Heute werden die notwendigen Haushaltsmittel aus dem Europäischen Strukturfonds genommen zulasten des ländlichen Raumes. Und insofern, glaube ich, schaut Vertrauen und Akzeptanz in verantwortungsvolle Naturschutzpolitik anders aus, meine Damen und Herren. Des Weiteren fordern Sie von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine ganzjährige moorschonende Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen. Eigentumsfragen oder Fragen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit spielen für Sie offensichtlich keine Rolle. Meine Fraktion hat sich in den zurückliegenden Jahren dafür ausgesprochen, dass die Wiedervernässung von Moorgebieten nur im Einvernehmen mit den Eigentümern, Nutzern und Betroffenen erfolgen soll, und für Nutzungseinschränkungen und Ertragseinbußen müssen Ausgleichszahlungen gewährt werden. Davon habe ich in Ihrem Antrag nichts gelesen. Sie berufen sich auf die Solidarpflicht des Eigentums. Die hört aber bei Maßnahmen, die eine Nutzung des Eigentums herbeiziehen, dann auch auf. Meine Damen und Herren, die Nutzung von Paludikulturen ist nach wie vor nicht wirtschaftlich, das haben wir gerade auch schon gehört. Gleichzeitig frage ich mich, wie Sie angesichts der aktuellen Klimaentwicklung ausreichend Wasser für die moorschonende Grünlandbewirtschaftung bereitstellen wollen. So hatte die untere Wasserbehörde gerade im zurückliegenden Jahr die Entnahme von Oberflächenwasser aus der Stör zu Zwecken der Beregnung untersagt. Da stellt sich schon die Frage, wie ausreichend Wasser für die Anhebung des Grundwasserspiegels in der Lewitz zur Verfügung gestellt werden soll. Meine Damen und Herren, anstelle einer intensiven naturschutzökonomischen Beratung und Betreuung, was ja mit dieser Station einherginge, von Agrarbetrieben vor Ort oder der Unterstützung des vor Ort tätigen Ehrenamts sollten zunächst Maßnahmen zur Eingrenzung der Prädatoren umgesetzt werden. Wissenschaftliche Erhebungen von Dr. Stier haben ergeben, dass Prädatoren wie Waschbär, Mink zu erheblichen Verlusten im Bereich der Avifauna, eben aus der Vogelwelt, führen. Deshalb sollten hier Maßnahmen zur Unterstützung der Jägerschaft intensiviert werden. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Und zum Schluss lassen Sie mich noch abschließend einige Worte zu Fragen des grundsätzlich geschützten Eigentums verlieren. Dieser Aspekt scheint mir bei dem vorliegenden Antrag völlig außer Acht zu bleiben. Zahlreiche Flächen in der Lewitz haben in den letzten Jahren den Eigentümer gewechselt. Und ob nun bei den Privatverkäufen oder Verkäufen der BVVG, immer war die aktuelle Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen die Grundlage für den Kaufpreis. Höchstpreise wurden insbesondere bei Verkäufen durch die BVVG erzielt. Und nun den Eigentümern zu erklären, dass die bisherige Nutzung massiv eingeschränkt werden soll, stellt eine erhebliche Einschränkung der Nutzung des Eigentums dar. Und vor diesem Hintergrund fordern wir bei der Erarbeitung der Managementpläne, die dann bis 2027 fertig sein sollen, eine umfassende Beteiligung und Berücksichtigung der Eigentümer und Nutzer. Schnellschüsse, wie sie im vorliegenden Antrag gefordert werden, sind meines Erachtens nicht zielgerecht, und deswegen werden wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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