Constanze Oehlrich
Ja, guten Morgen, Herr Minister! Gleicher Hintergrund, gleiche Vorgeschichte wie bei den Fragen von Herrn Ehlers. Meine Frage ist zuerst, wir haben ja einerseits die gemeinsamen Erklärungen von Landesregierung und Vorstand der Klimaschutzstiftung und andererseits eben jetzt diese Pressemitteilung vom Vorstand, dass ein Rücktritt erst mal nicht in Betracht kommt, und meine Frage ist: Teilt die Landesregierung die Auffassung des Vorstands der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“, dass dieser erst dann zurücktreten könne, wenn die finanzielle Situation der Stiftung hinsichtlich aller aktuellen Forderungen geklärt sei, um nicht durch einen Rücktritt für einen der Stiftung entstehenden finanziellen Schaden verantwortlich zu sein? Und, wenn ja, warum teilen Sie diese Auffassung?
