Sebastian Ehlers
Vielen Dank! Also aus meiner Sicht war der Ende September klar definiert, aber das können wir an anderer Stelle gern noch mal klären. Von daher meine zweite Frage: Zieht die Landesregierung die Möglichkeit in Betracht, die ja die Stiftungssatzung weiter auch bietet, dort den Vorstand abzuberufen? Und mit welcher Begründung zieht sie die Option in Betracht oder zieht sie sie nicht in Betracht?
