Daniel Seiffert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch die Linksfraktion ist nicht zufrieden damit, dass die Bearbeitung von Anträgen auf Zielabweichungsverfahren zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen so schleppend vorangeht. Das trifft auch auf unseren Koalitionspartner SPD und die Landesregierung zu. Deshalb wird vonseiten der Hausspitzen aller involvierten Ministerien massiv an einer Beschleunigung und Vereinfachung gearbeitet. Herr Meyer hat ja schon ausführlich dargestellt. Aber es ist natürlich nicht so einfach, denn Verwaltung ist immer etwas träge. Aber der nunmehr gesetzlich geregelte Vorrang der erneuerbaren Energien muss sich natürlich in der Bewertung von Anträgen und im Verhandeln erst noch durchsetzen. Das wird derzeit in den Ministerien vermittelt. Das betrifft auch eine personelle Stärkung des Wirtschafts- und des Klimaschutzministeriums. Aber von der Aufgabenbeschreibung über die Stellenausschreibung, den Eingang von Bewerbungen bis letztlich zur Einstellung dauert es. Bis also die aktuell einschlägig Beschäftigten entlastet sind und mehr Personal zur Verfügung steht, arbeiten alle weiter am Limit und mit hoher Motivation. Dafür haben die Mitarbeitenden in den Ministerien ein großes Dankeschön verdient. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich weise auch darauf hin, dass Zielabweichungsverfahren in der Raumordnung die Ausnahme darstellen. Mit dem Landesraumentwicklungsprogramm werden verbindliche Ziele der Raumordnung festgelegt. Davon ist nur in Ausnahmefällen abzuweichen. Dafür wurde das Instrument der Zielabweichungsverfahren geschaffen. Ich erinnere daran, dass die Fortschreibung eines Landesraumentwicklungsprogramms ein Prozess mit mehrfachen Beteiligungsverfahren ist. Das ist in der Demokratie eben so. Es dauert eben Jahre, bis Vorentwurf, Entwurf, Abwägung und teilweise mehrfache erneute Beteiligung bis zur Endabwägung und zum Satzungsbeschluss führen. Weil dieser langwierige Prozess nicht abgewartet werden sollte, wurde mit dem Landtagsbeschluss zum Ende der vergangenen Legislatur ermöglicht, die erweiterten Möglichkeiten des EEG vorerst im Wege von Zielabweichungsverfahren zu nutzen. Wenn jedoch aus einer Ausnahmeregelung über Nacht ein Regelfall wird, ist jedoch klar, dass dafür erst einmal die Strukturen auch angepasst werden müssen. Gleichzeitig wird schließlich auch an der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms von 2016 gearbeitet. Die Arbeit an der Fortschreibung ist ein kontinuierlicher Prozess, da ein Landesraumentwicklungsprogramm in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren gilt. Wir haben die Chance und nutzen diese auch, von vornherein alle aktuellen rechtlichen Grundlagen einzuarbeiten. Werte Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN-Fraktion, das Landesraumentwicklungsprogramm wird unter Einbeziehung des Landesplanungsbeirates und, wie bereits erläutert, in einem mehrstufigen Verfahren geändert beziehungsweise fortgeschrieben. Die Landesregierung setzt das LEP in Kraft. Dazu erfolgt ein Landtagsbeschluss. Eine Beteiligung ist auf Initiative der Fraktionen in den Fachausschüssen möglich. Das heißt aber auch, dass der Landtag nicht in der Position ist, per Beschluss einen Absatz zu streichen, wie im Antrag gefordert. Auch stellen die aufgestellten Kriterien sicher, dass landwirtschaftliche Nutzfläche mit hohen Bodenwerten erhalten bleibt, sich Landwirte und Gemeinden einig sind und die Wertschöpfung möglichst in der Region bleibt. Mit Hochdruck wird an der Optimierung der Antragsbearbeitung gearbeitet. Das gilt auch für die notwendigen Bebauungsplanverfahren. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
