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Constanze Oehlrich

GRÜNE 30.06.2022 Sitzungen 8/27

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Nur wenn sich Menschen sicher fühlen, leben sie frei, selbstbestimmt und in Würde. Sicherheit muss für alle gleich garantiert sein, egal wo jemand wohnt, was jemand glaubt, wen jemand liebt, wie jemand aussieht oder woher jemand und die eigenen Vorfahren kommen. Die öffentliche Sicherheit und den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten, gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Polizei. Damit die Polizei diese Aufgaben auch wahrnehmen kann, muss sie mit den dafür erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen ausgestattet sein. Im Koalitionsvertrag von SPD und LINKE heißt es dazu: „Die Koalitionspartner bekennen sich zu dem in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Pakt für Sicherheit und den darin vereinbarten rund 6.200 Stellen für die Polizei. Sie halten das für eine große Herausforderung und zugleich sehr wichtige Aufgabe, diese Stellen zusätzlich zu den durch Altersabgänge freiwerdenden Stellen zu besetzen. Grundlage dafür ist, die Fachkräfte für die Polizei zu sichern und die Nachwuchsgewinnung weiter zu entwickeln. Der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege … kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.“ Dieser Doppelhaushalt sieht weder 6.200 Stellen für die Landespolizei vor, noch wird die darin eingeplante Personalausstattung die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow in die Lage versetzen, die im Koalitionsvertrag zugedachte Aufgabe der Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung zu erfüllen. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass ja das rechtsextreme Nordkreuz-Netzwerk und seine Verbindungen zur Landespolizei von einem Untersuchungsausschuss aufgearbeitet werden, aber längst diese Geschehnisse ja auch schon Anlass für konkrete Konsequenzen hätten sein können, wie unter anderem eine Erhöhung des Stundenanteils der politischen Bildung, sowohl in der Ausbildung als auch in der Fortbildung der Landespolizei. Doch auch das wird mit diesem Haushalt nicht drin sein. Der Verfassungsschutz, den ich auch erwähnen möchte, verfügt über die Befugnis, sich mithilfe verdeckter Maßnahmen Informationen zu beschaffen. Verdeckte Maßnahmen lassen sich nur schwer auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen. Deshalb bedarf der Verfassungsschutz einer effektiven parlamentarischen Kontrolle, aber auch einer Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Eine verantwortliche Teilhabe der Bürger/-innen an der politischen Willensbildung setzt voraus, dass diese von den durch die Staatsorgane getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen und Lösungsvorschlägen genügend wissen, um sie beurteilen, billigen oder verwerfen zu können. Dazu muss die staatliche Öffentlichkeitsarbeit einen Beitrag leisten. Die dafür im Haushalt des Verfassungsschutzes vorgesehenen Mittel sollten daher nicht gekürzt werden. Ebenso wenig sollten die Mittel für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände des Katastrophenschutzes gekürzt werden. Die infolge des Klimawandels erhöhten Durchschnittstemperaturen werden für mehr Extremwetterereignisse sorgen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Laut einer Studie der Weltwetterorganisation treten Extremwetterereignisse heute vier- bis fünfmal so häufig auf wie noch in den 1970er-Jahren und richten siebenmal so hohe Schäden an. Der Umgang mit diesen Extremwetterereignissen ist originäre Aufgabe des Katastrophenschutzes. Hier wie auch in den anderen von mir genannten Bereichen der inneren Sicherheit sollten wir nicht in dem von der Landesregierung geplanten Ausmaß sparen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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