Sebastian Ehlers
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Insgesamt 85 Änderungsanträge legt Ihnen heute hier die CDU-Fraktion vor, teilweise gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen von FDP und GRÜNEN. Ich möchte auf einige Anträge eingehen aus dem Innenbereich. Ich möchte aber mal vorwegschieben, weil die Debatte vorhin ja etwas hitzig war, heute ist Internationaler Tag des Parlamentarismus. Von daher, vielleicht vergegenwärtigen wir uns einfach auch mal, vor was für einer glücklichen Situation wir hier stehen dürfen, dass wir in einem frei gewählten Parlament, in einer Demokratie und in Frieden heute hier diese Debatte bei aller Auseinandersetzung, manchmal mit einiger Schärfe, führen dürfen. Ich glaube, so manche Menschen würden davon träumen, von den Verhältnissen, wie wir sie hier in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf drei Schwerpunkte eingehen, die uns als CDU-Fraktion traditionell sehr wichtig sind und die sich in diesem Einzelplan wiederfinden. Das sind die Bereiche Feuerwehr, Polizei und Kommunen. Wir haben es in der vergangenen Wahlperiode im Bereich der Polizei ja geschafft, eine Trendumkehr zu schaffen beim Bereich der Schutzpolizei. Der Stellenabbau wurde quasi beendet, es ist wieder zu einem Stellenaufwuchs gekommen mit den vereinbarten 6.200 Stellen. Und deswegen haben wir in unserem Wahlprogramm bereits gefordert, dass das jetzt weitergehen muss, und zwar für den Bereich, der besonders auch noch weiter betroffen ist, und das ist der Bereich der Kriminalpolizei. Wir haben dort im Wahlprogramm es gefordert und wir halten hier Wort und bringen das auch in die Haushaltsdebatte ein mit unserem Änderungsantrag, 100 zusätzliche Stellen für die Kriminalpolizei zu schaffen. Und warum ist das so notwendig? Das hat unter anderem ja die Anhörung auch gezeigt. Wir haben nun mal, dass – wenn Sie sich mit Kriminalpolizisten unterhalten, werden Sie es immer wieder hören – einige Deliktbereiche, einige Verbrechensbereiche in den letzten Jahren natürlich gewachsen sind. Und das ist unter anderem natürlich der schlimme Bereich der Kinderpornografie, alles, was mit Internet, Cyberkriminalität zu tun hat, aber natürlich auch in verstärkter Form von Extremismus, wo wir zusätzliche Stellen benötigen. Und deswegen noch mal hier der dringende Appell und das Werben auch für unseren Antrag. Im Ausschuss ist es abgelehnt worden, aber Sie haben heute Abend ja noch dann die Gelegenheit und die Chance, noch mal das geradezurücken und unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Zweites wichtiges Thema ist das Thema Feuerwehr. Zur Förderung der LF 20 und TLF 3000 für gemeindliche Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben stehen in der dritten Stufe des Sonderprogramms „Zukunftsfähige Feuerwehr“ 10 Millionen Euro zur Verfügung, die für die Förderung von etwa 38 Fahrzeugen veranschlagt waren. Wir haben darüber hier auch bei anderer Gelegenheit schon gesprochen. Angesichts der erheblichen und fortlaufenden Preissteigerungen ist davon auszugehen, dass die eingestellten Fördermittel für 38 Fahrzeuge nicht ausreichen werden. Um diese Anzahl dennoch fördern zu können, sollte der Ansatz für Zuweisungen an Kommunen zur zentralen Beschaffung von Fahrzeugen und deren Ausstattung im Rahmen des Sonderprogramms „Zukunftsfähige Feuerwehr“ nach unserem Änderungsantrag für 2022 um 2 Millionen Euro erhöht werden. Neben der Ausstattung der Feuerwehren mit Fahrzeugen gehört zu einer aufgabenadäquaten und modernen Ausrüstung und Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren auch die Einrichtung und Sanierung von Feuerwehrhäusern – das gilt insbesondere für den ländlichen Raum, wer da unterwegs ist und sich mal einige Feuerwehrhäuser anschaut, der wird wissen, wovon ich rede – und natürlich auch die Sicherstellung der Löschwasserversorgung, damit sie ihre Aufgaben umfassend erfüllen können. Gerade bei den Feuerwehrgerätehäusern besteht großer Handlungsbedarf, insbesondere durch die Vorschriften zur Schwarz-Weiß-Trennung und weil neue Fahrzeuge teilweise nicht in die vorhandenen Gerätehäuser passen. Für Zuweisungen an Kommunen für den Neubau und die Sanierung von Feuerwehrhäusern und die Sicherstellung der Löschwasserversorgung im ländlichen Raum sollen daher in diesem Jahr 2 Millionen Euro und 2023 40 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt werden, jeweils mit einer Verpflichtungsermächtigung für 2023 sowie für die Jahre 2024 bis 2026. Mit einem Investitionsprogramm von insgesamt zusätzlich 102 Millionen Euro in den Jahren 2023 bis 2026 für die Freiwilligen Feuerwehren würde der Landtag so einen klaren Schwerpunkt im Brand- und Katastrophenschutz setzen, den wir beim bisherigen Haushaltsgesetzentwurf und auch bei der Beschlussempfehlung so nicht sehen. Meine Damen und Herren, das Thema Kommunen ist bereits andiskutiert worden in der Generaldebatte. Ich möchte noch mal auf einige konkrete Punkte hier eingehen. Für Finanzausgleichsleistungen an die Kommunen als Zuweisungen für kommunale Infrastruktur haben wir zum Einzelplan 11 einen Änderungsantrag eingebracht, um den Haushaltsansatz für 2023 von 100 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro zu erhöhen. Zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft wurde die Infrastrukturpauschale in Höhe von 100 Millionen Euro eingeführt und 2020 bis 2022 aufgestockt auf 150 Millionen Euro. Diese Pauschale dient unter anderem zur Finanzierung notwendiger Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen in den Bereichen Schulen, Kitas, Straßen, ÖPNV, Sportanlagen, Feuerwehren, Brandschutz, kommunaler Wohnungsbau sowie Digitalisierung und Breitbandausbau. Insbesondere vor dem Hintergrund der überdurchschnittlich gestiegenen Kosten für Baumaßnahmen soll die Infrastrukturpauschale nach unserem Änderungsantrag in der bisherigen Höhe von 150 Millionen Euro dauerhaft fortgeführt werden. Dabei wissen wir die kommunalen Spitzenverbände an unserer Seite, sie haben sich ähnlich gehend positioniert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie sich unsere Änderungsanträge durchgelesen haben – und davon gehe ich mal aus, zumindest die Kolleginnen und Kollegen im Innen- und Finanzausschuss –, werden Sie sehen, dass es im Saldo sogar zu einer Haushaltsentlastung kommt, wenn Sie dem zustimmen würden. Deshalb gibt es auch keinen sachlichen und vor allem keinen finanzpolitischen Grund, heute hier unsere Änderungsanträge im Haushalt des Innenministeriums abzulehnen. – Von daher werbe ich noch mal um Ihre Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
