Dr. Sylva Rahm-Präger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben eine Beschlussempfehlung vorgelegt aus dem Agrarausschuss heraus und haben dazu noch einen Änderungsantrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekommen. Darauf möchte ich zuerst ganz kurz eingehen. In diesem Änderungsantrag wurde wieder zurückgegriffen auf die Worte „Verringerung“, „Vermeidung“. Das haben wir bereits, glaube ich, im Ausschuss ausführlich diskutiert. Wir haben den Mindesttierbesatz diskutiert. Wir wissen, dass wir zwei Großvieheinheiten pro Hektar als Mindesttierbesatz anstreben, dass wir das auch deutschlandweit anstreben und möglichst auch europaweit anstreben, dass unser Minister sich zumindest dafür einsetzt, damit wir überall die gleichen Bedingungen haben, weil es nicht einzusehen ist, dass wir hier, ich sage mal, für unsere Landwirte schlechtere Bedingungen haben und unsere Landwirte schlechter, ich sage jetzt mal, gestellt sind und wir aber trotzdem in Mecklenburg-Vorpommern Lebensmittel aus anderen europäischen Ländern dann verzehren. Es sind weiterhin noch einmal die Biodiversität und der Gewässerschutz angesprochen worden, und da sind vereinzelt also zum geförderten Grünland einige Maßnahmen angesprochen worden. Da möchte ich sagen, dass die Regierung oder, besser gesagt, die gesetzliche Grundlage bei uns im Land durchaus schon sehr viel weiter fortgeschritten ist. Wir haben – jetzt muss ich hier mal den richtigen Zettel finden, hoffentlich habe ich ihn mit –, wir haben zumindest schon für die Wiesenbrüter die Regelungen, wir haben für Salzgrasland verschiedene Regelungen, wir haben für andere Stilllegungsflächen Regelungen. Also es gibt ganz viele verschiedene, acht verschiedene Regelungen für verschiedene Grünlandbewirtschaftungsmethoden, die durchaus deutlich weiter greifen, als es hier in dem Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert wird. Und es ist noch einmal auf die landwirtschaftlichen Tierhaltungssysteme eingegangen worden. Dazu möchte ich vermerken, dass eine AFP-Bewilligung nur ausgereicht wird, wenn Baugenehmigungen oder BImSch-Verfahren bereits vorliegen, und dass zum Beispiel der Zuwendungsempfänger generell ein Landwirtschaftsbetrieb sein muss, also Zuwendungsempfänger auch mit KMU-Eigenschaften. Das förderfähige Volumen – das hatte ich vorhin schon gesagt – liegt bei 3 Millionen Euro. Wenn man aber davon ausgeht, dass ein Kuhplatz im Moment 10.000 Euro kostet, also zwischen 9.000 und 11.000 Euro, dann weiß man, dass maximal 300 Kühe gefördert werden dürfen. Legehennen im konventionellen Bereich zum Beispiel dürfen die Tierzahl von 12.000 je Gebäude nicht überschreiten und müssen dabei zusätzlich die baulichen Bedingungen nach Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes, also der Prämienstufe einhalten. Ja, über die Bestandsobergrenzen hatte ich gerade schon etwas gesagt. Es geht noch einmal um den Futterbau. Vor Kurzem hat schon der BUND versucht, die Futtergrundlage im Baugesetzbuch stärker zu verankern, in dem diese 75 Prozent betragen soll und auch tatsächlich im eigenen Betrieb erzeugt werden müssen. Das macht jedoch wenig Sinn. Der Tierbestand müsste dann genau zum Futteranbau der Region passen, also ein Wechsel im Tierbestand wäre unmöglich. Wenn Brotgetreide angebaut werden kann, würde dieses dann auch nicht mehr angebaut werden können, weil eine Fütterung an die Tiere dann auch ökonomisch nicht sinnvoll wäre. Also es muss eine Möglichkeit bestehen, dass die Betriebe miteinander kooperieren können und dass Mischfutterwerke aus betrieblichen Zusammenschlüssen bewirtschaftet werden und die Fütterung so erfolgt. Ich möchte vielleicht noch ganz kurz ein paar Worte sagen zu dem, was hier vorgetragen wurde von Herrn Schulze-Wiehenbrauk und auch von Herrn Diener. Das ist wichtig, Ernährungssicherung ist wichtig, und Bioökonomie liegt uns tatsächlich am Herzen. Es ist ein Kernthema, die Ernährungssicherung in diesem Kontext. In Mecklenburg-Vorpommern werden 20 Prozent der Flächen jetzt schon für den Energiepflanzenanbau genutzt. Das ist in dieser jetzigen Situation auch die richtige Entscheidung, weil wir einfach eine Stabilität in den Netzen benötigen. Aber die Flächenkonkurrenz, das muss man hier sagen, ist natürlich da. In der letzten Woche sind die Richtlinien aus dem Wirtschaftsministerium an die Verbände herausgegangen. Das oberste Gebot in allen Richtlinien ist die Ernährungssicherung, und darum geht es, Ernährungssicherung und Natur in Einklang zu bringen. Ich möchte noch mal ganz kurz die Paludikulturen ansprechen. 450 Euro pro Hektar sind gesetzt, das heißt, wir können und müssen stoffliche Materialgewinnung aus diesen Paludikulturen dann auch absichern. Wir müssen die Wertschöpfung im Land behalten, das heißt, Lebensmittel, Futtermittel, Materialgewinnung, all das müssen unsere landwirtschaftlichen Flächen hergeben. Wir müssen den bestmöglichen Kompromiss suchen, und ich glaube, dieser bestmögliche Kompromiss ist jetzt in diesen Richtlinien erst mal an die Verbände rausgegangen, wir werden darüber dann beraten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKEN)
