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Dr. Sylva Rahm-Präger

SPD 29.06.2022 Sitzungen 8/26

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, dass die Landwirtschaft mit ihren Aktivitäten unsere Umwelt stark beeinflusst. Darüber hinaus verändert der Klimawandel die biotischen und abiotischen Rahmenbedingungen, unter denen Landwirtschaft stattfindet. Vor diesem Hintergrund sind mit der Neuausrichtung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik und der damit einhergehenden Überarbeitung des Nationalen Strategieplans Deutschlands insbesondere die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen anzupassen. Ziel ist es, die im Konsens vereinbarten Umwelt- und Naturschutzziele zu erreichen, Agrargüter im ausreichenden Umfang zu produzieren und eine betriebswirtschaftlich auskömmliche Landbewirtschaftung und Nutzung zu ermöglichen. Und diese Neuausrichtung muss zudem unter global veränderten politischen Rahmenbedingungen vollzogen werden, die durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hervorgerufen worden sind. Meine Damen und Herren, die Landwirtschaft in Deutschland steht deshalb vor großen Herausforderungen. Noch immer wissen wir nicht, welche Vorgaben wir beziehungsweise die Bundesländer durch den Bund zu erwarten haben. Derzeit arbeitet die Landesregierung fieberhaft daran, den Fristen bei der Erklärung und Darlegung der Maßnahmen gegenüber dem Bund nachzukommen. Das erscheint im Moment wie die Quadratur des Kreises. Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drei Änderungsanträge zum Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE gestellt, die sich im Wesentlichen an Empfehlungen der Umweltverbände im Land angelehnt haben. Der erste Antrag zielt darauf ab, in Ziffer 1 Nummer 2 Satz 3 den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln nicht nur zu verringern, sondern zu vermeiden. Denn so, die Argumentation, könnten nur durch deren Verzicht die negativen Auswirkungen auf die Gewässer sowie die notwendigen Minderungseffekte erzielt werden. Diesem Antrag hat der Ausschuss mehrheitlich nicht zugestimmt, weil der Begriff „Vermeidung“ de facto einem Verbot des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmittel gleichkäme. Da es aber Flächen gibt, auf denen der Einsatz dieser unverzichtbar ist, ist die Verringerung der bestmögliche Ansatz. In einem weiteren Antrag zur Ziffer 2 Nummer 2 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert, dass eine Förderung der Bewirtschaftung von Grünland mit dem vorrangigen Ziel der Beweidung und Bindung an einen Mindesttierbestand im Unternehmen zu koppeln sei. Die Zahlung von Fördermitteln solle zudem an weitere Kriterien geknüpft werden. Viehlose Unternehmen sollten keine Förderung erhalten. Die Beweidung von Grünland ist der Schnittnutzung vorzuziehen, um den Rückgang der Beweidung aufzufangen, so die Argumentation. Dieser Argumentation ist der Ausschuss mehrheitlich nicht gefolgt, weil eine generelle Beweidung ohne Mahd keine ausreichende Futterproduktion für die Nichtweidemonate im Jahr sicherstellt. Hinsichtlich der Zielrichtung des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen wurde darauf verwiesen, dass die naturschutzgerechte Grünlandnutzung bereits unterschiedliche Kriterien berücksichtige und somit die unterschiedlichen Schutzziele differenziert ausgestaltet seien. Zudem sei auf die im Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgeführte detaillierte Aufschlüsselung von Kriterien zu verzichten, um den Spielraum von Landwirten nicht unnötig einzuengen. Für den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, den Wortlaut des zweiten Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entsprechend der Beschlussempfehlung zu ändern, hatten sich die Ausschussmitglieder mehrheitlich ausgesprochen. In einem dritten Antrag hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, die landwirtschaftliche Tierhaltung am tiergerechten Haltungssystem auszurichten, Außenklima, Weidegang und Auslaufhaltung. Die Tierbesatzgrenze soll bei zwei GV pro Hektar liegen, zwei Großvieheinheiten pro Hektar. Die Förderung sollte an Bestandsobergrenzen entsprechend der standortbezogenen Umweltverträglichkeitsvorprüfung gebunden sein. In diesem Zusammenhang sollten 75 Prozent der benötigten Futtermittel durch die Tierhalter selbst erzeugt werden. Vorrangiges Ziel sei, dass bei einer Flächenreduzierung oder einem Flächenentfall der Tierbesatz ebenfalls zu reduzieren sei. Abschließend wurde vom Fachressort und den Ausschussmitgliedern dargelegt, dass die Obergrenze von zwei Großvieheinheiten pro Hektar bereits seit dem Jahr 2012 besteht, dass der Bund auch darüber nachdenkt, diese Obergrenze einzuführen, was auf die Initiative Mecklenburg-Vorpommerns hervor- oder besser gesagt zurückgeht. (Rainer Albrecht, SPD: Hat Till sich drum gekümmert.) Haltungsgrenzen werden durch die Umweltverträglichkeitsprüfung gezogen. Die Förderung gilt sowieso nur für Betriebe, die als KMU geführt werden, und ist auf maximal 3 Millionen Euro begrenzt. Und Vertrags- und Pachtflächen aus der Förderung herauszunehmen, schränkt die Flexibilität der Tierhalter stark ein. Darüber hinaus würde sich der Nutzungsdruck in schlechten Jahren auf die vorhandenen Flächen zu stark erhöhen. Auch müsse eine Arbeitsteilung landwirtschaftlicher Betriebe möglich bleiben, um angesichts des Kostendrucks betriebliche Abläufe zu optimieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Agrarausschuss ist hinsichtlich seines einvernehmlichem Votums den wesentlichen Argumenten der Koalitionsfraktionen sowie des Fachressorts gefolgt und empfiehlt, den veränderten Antrag entsprechend der Beschlussempfehlung anzunehmen. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass Sie der Beschlussempfehlung zustimmen können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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