Henning Foerster
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben vor einigen Wochen mit ihrem Antrag ein wichtiges verkehrspolitisches Thema aufgegriffen. Und schon in meiner Rede bei Einbringung des Ursprungsantrages habe ich betont, dass wir mit Ihnen darin übereinstimmen, dass die Stärkung von ÖPNV und SPNV entscheidende Stellschrauben für die Verkehrswende und das Erreichen der selbstgesteckten Klimaschutzziele sind. Die Motivation für Ihren Antrag seinerzeit war ja unter anderem die pandemiebedingt schwierige Lage vieler Verkehrsunternehmen auch bei uns im Land. Massive Fahrgastverluste stoppten eine bis dahin positive Entwicklung, die es vielerorts in Deutschland vor dem Hintergrund einer gestiegenen Sensibilität für Umwelt- und Klimafragen gab. Die Zahlen habe ich seinerzeit vorgetragen. Das werde ich daher jetzt hier nicht wiederholen. Ich habe allerdings damals schon gesagt, dass ich Zweifel ob der von Ihnen skizzierten Lösungsansätze habe. Dennoch ist Ihr Antrag überwiesen worden, und im Nachhinein muss man sagen, das war auch gut so, denn wir haben eine hochkarätige Expertenanhörung durchgeführt, die nach meiner Einschätzung Erkenntnisse weit über den Inhalt des Ursprungsantrages hinaus geliefert hat. (Rainer Albrecht, SPD: Das ist auch richtig.) Und deshalb haben die Koalitionsfraktionen aus SPD und LINKE ja auch einen qualifizierten Entschließungsantrag formuliert, der viele Aspekte aus der Anhörung aufnimmt und widerspiegelt. Worum geht es jetzt inhaltlich dabei? Ganz allgemein könnte man sagen, um die schrittweise Stärkung des Nahverkehrs im Land, schrittweise deshalb, weil die finanziellen Möglichkeiten des Landes, bedingt durch die notwendige Abfederung der pandemiebedingten Folgen, des Krieges in der Ukraine und der Inflation natürlich begrenzt sind. Unser Ziel ist folglich die Umsetzung der Entschließung, die mit der Beschlussfassung des Landtages dann künftig für uns Arbeitsgrundlage ist. Demnach kommt der Landesverkehrsgesellschaft VMV eine maßgebliche unterstützende und koordinierende Rolle zu. Sie soll nämlich gemeinsam mit den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen unter anderem dafür sorgen, dass Linienfahrplan- und Tarifinformationen in Echtzeit übermittelt werden. Darüber hinaus soll der Ticketvertrieb gebündelt und ein Dachtarif für Fahrten über Kreisgrenzen hinweg geprüft werden. Zudem gilt es, die Vernetzung von Bahn, Bus und Rufbus auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg zu verbessern und die Kooperation zwischen Aufgabenträgern zu stärken. Ebenfalls aufgegriffen wird die Forderung, landesweite Taktbuslinien über Kreisgrenzen hinweg zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis gegebenenfalls auch einzuführen. Großen Raum nahm ein landesweites Rufbussystem ein. Mit landeseinheitlichen Mindeststandards soll unter Berücksichtigung vorhandener Rufbussysteme gearbeitet werden. Ein Fortschritt ist auch, dass zusätzliche Regionalisierungsmittel des Bundes für die Stärkung des SPNV-Angebotes als Rückgrat des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden können. Und dies, das war meiner Fraktion wichtig, schließt auch Reaktivierungen von Strecken und den dazu notwendigen Investitionsaufwand mit ein. Gleiches gilt für die Möglichkeit, das SPNV-Sondervermögen abzuschmelzen und beispielsweise eine Stärkung von Takten und Randzeiten auf besonders stark genutzten Bahnstrecken künftig zu ermöglichen. Angestrebt wird hier ein Einstundentakt. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass dieses verdichtete Leistungsangebot auch bis 2030 über erhöhte Regionalisierungsmittel sichergestellt werden kann. Zu guter Letzt noch einige Zahlen, die deutlich machen, über welche finanziellen Größenordnungen wir bei zentralen verkehrspolitischen Vorhaben in diesem Land reden. Im aktuellen Haushalt stehen folgende Mittel zur Verfügung: für den ÖPNV/SPNV im Jahr 2022 300,4 Millionen Euro, im kommenden Jahr 313 Millionen Euro. Für die Etablierung eines landesweiten Rufbussystems sind es in diesem Jahr 1,6 Millionen Euro, im nächsten Jahr beträgt die Summe dann bereits 14,1 Millionen Euro. Für die Sondertarife Azubi- und Seniorenticket sind für das laufende Jahr 4,6 Millionen Euro und für das Folgejahr 9,8 Millionen Euro eingeplant, und das unterstreicht noch einmal die bereits getroffene Schwerpunktsetzung. Und wenn wir jetzt noch mal zurück zum Ausgangspunkt Ihres Antrages kommen, möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass den Verkehrsunternehmen die erlittenen Einnahmeverluste durch den pandemiebedingten Rückgang der Fahrgastzahlen zu großen Teilen über den ÖPNV-Rettungsschirm ausgeglichen werden, und selbiger wird im Übrigen hälftig von Bund und Land getragen. Abschließend fasse ich daher die Debatte für meine Fraktion wie folgt zusammen: Vielen Dank für den Anstoß durch Ihren Ursprungsantrag und den daraus resultierenden fachlich hoch qualifizierten Austausch im Rahmen der Expertenanhörung im Fachausschuss! Ich glaube, wir sind dabei alle wieder ein Stück klüger geworden. Da die finanziellen Möglichkeiten in diesem Land aber bekanntermaßen begrenzt sind, muss man sich auf Schlüsselvorhaben konzentrieren, und diesbezüglich haben sich SPD und LINKE schon in den Koalitionsverhandlungen verständigt. Somit wird es Sie auch nicht überraschen, dass wir dies heute mit unserem Abstimmungsverhalten dokumentieren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
