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Jeannine Rösler

Die Linke 29.06.2022 Sitzungen 8/26

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Änderung des Gesetzentwurfes verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele. Mit den neuen Regelungen reagieren wir auf die Kostensteigerungen, die höher sind, als der Gesetzgeber es damals prognostiziert hat. Im Jahr 2020 betrug der zu zahlende Abschlag 3.473 Euro je Vollzeitplatz im Hort. Dieser Betrag wurde auf der Basis des prozentualen Anteils des Landes an den Kosten der Kindertagesförderung im Jahr 2018 ermittelt und für die Jahre 2019 und 2020 jeweils um 2,3 Prozent gesteigert. In den Folgejahren sind die tatsächlichen Kosten der Kindertagesförderung jedoch wesentlich höher als erwartet angestiegen, nicht zuletzt durch gestiegene Personalkosten. Die vorgeschlagene Änderung unterstützt hier die kommunale Familie, und das ist gut so. Zum einen werden wir durch die neuen Regelungen sicherstellen, dass die Höhe der Abschlagszahlungen des Landes weitgehend dem tatsächlichen Anteil des Landes an den Kosten der Kindertagesförderung entsprechen. Die Abschlagszahlungen werden sich im Vergleich zu der bestehenden Rechtslage deutlich erhöhen, und das trägt zu mehr Liquidität und Planungssicherheit bei den Landkreisen und kreisfreien Städten bei. Zudem vermeiden wir hohe Nachzahlungen des Landes für das Vorjahr. Und so führt diese Regelung auch zu einer höheren Planungssicherheit beim Landeshaushalt. Meine Damen und Herren, zum anderen schaffen wir eine Verordnungsermächtigung, die das Bildungsministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Verfahren für die Ermittlung der Steigerung des Prozentsatzes durchzuführen. Der aktuelle Prozentsatz beträgt laut Gesetz 2,3 Prozent. Darüber hinaus ermächtigen wir das Bildungsministerium, den sich ergebenden jährlichen Prozentsatz durch Erlass festzusetzen. Damit können wir besser auf tatsächliche Ausgabensteigerungen reagieren. Auch das kommt den Kommunen zugute. (Torsten Renz, CDU: Inwiefern?) Die neuen Regelungen werden von den kommunalen Verbänden im Übrigen ausdrücklich begrüßt. Ich hoffe, dass unter uns Konsens besteht, eine wirklich gute und nachvollziehbare Regelung im Sinne der kommunalen Ebene hier heute auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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