René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Uhr läuft hier irgendwie noch oder, weiß ich nicht, oder noch nicht zurückgesetzt. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin auch etwas entrüstet. Wir reden hier nicht über Lappalien, wir reden hier gerade über Grundrechtseingriffe, und ich habe so den Eindruck, das Parlament ist gerade etwas in der Ruhepause. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Da müssen wir viel lebhafter drüber diskutieren. Im Wesentlichen sollen hier die seitens des Bundesverfassungsgerichts und des Landesverfassungsgerichts aufgezeigten Mängel repariert werden. Es soll eine Verfassungskonformität des Verfassungsschutzgesetzes und des SOG, des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, in M-V hergestellt werden. Übermittlungsschwellen sind verfassungskonform anzupassen beziehungsweise überhaupt erst einmal – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – erstmals eindeutig festzulegen. Die Anpassung an die gerichtlichen Entscheidungen ist richtig, sie ist zwingend notwendig. Und unsere grundrechtlich verankerten Freiheits- und Bürgerrechte sind als hohes Gut zu achten und natürlich auch hier im Parlament zu verteidigen. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, Eingriffsgrundlagen so konkret wie möglich auszugestalten. Es gilt, nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich. Allen voran müssen Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger verhältnismäßig sein. Je tiefgreifender ein Grundrechtseingriff ist, umso höher sind die Eingriffsschwellen anzusetzen und umso konkreter ist die jeweilige Ermächtigungsgrundlage auszugestalten. Es gilt gerade eben nicht, zunächst – und genau den Eindruck konnte man gewinnen – einmal wahllos Eingriffsmöglichkeiten so weit und so tiefgreifend wie möglich zu erlassen, bis dann irgendein Verfassungsgericht diese erwartungsgemäß kassiert. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Und dann, das Nötigste – Sie haben es beschrieben, Frau Oehlrich –, das Nötigste wird repariert in der Hoffnung, dass die nächste Schelte vom Verfassungsgericht nicht so schnell kommt, ja?! Dieses Agieren, meine Damen und Herren, das stößt uns Freien Demokraten schon seit Jahren bitter auf, das stößt auf Unverständnis. Und noch einmal: Es ist sorgfältig umzugehen mit den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Sie stehen nicht zur Disposition des Staates. Und gerade im Zusammenhang mit Eingriffsbefugnissen für Polizei und Verfassungsschutz ist es notwendig, Handlungs- und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Anwender müssen sicher sein können, dass ihr Handeln verfassungskonform und gerichtsfest ist. Das ständige Nachbessern von Gesetzen behindert die Arbeit der ausführenden Organe, und es sorgt für Verunsicherung, und zwar sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch bei den ausführenden Organen. Wie angesprochen, wird hier abermals ein Gesetz vorgelegt, das nur die groben Mängel beseitigt. Warum, frage ich Sie, Herr Innenminister? Die Schwellen für die Beantragung der Bestandsdatenauskunft sind immer noch deutlich zu niedrig angesetzt. Wir Freien Demokraten können uns zum Beispiel vorstellen einen Fix-and-Freeze-Ansatz. Was heißt das? Die Daten werden grundsätzlich zunächst gespeichert, und das Auftauen, sprich, der Zugriff darauf, gehört angesichts der Bedeutung für die Freiheitsrechte des Einzelnen unter Richtervorbehalt, meine Damen und Herren. Das ist ein Ansatz, den wir gerne mit Ihnen mal diskutieren würden, aber die Zeit für eine ausführliche und der Bedeutung angemessenen Beratung in den Fachausschüssen bleibt uns ja wieder nicht. Wir haben die Frist des Verfassungsgerichtes. Wir haben gehört, in der Oktobersitzung muss die Zweite Lesung erfolgen, und tatsächlich wird es wohl eher die Sitzung Anfang September sein. Und damit bleiben vier beziehungsweise zwei reguläre Ausschusssitzungen. Hier, meine Damen und Herren der Landesregierung, haben Sie es an der notwendigen Weitsicht fehlen lassen, denn dass eine Anpassung des Verfassungsschutzgesetzes und des SOG erforderlich wird, das war doch bereits seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Mai 2021 zu erwarten. Mai 2021, ich betone das noch mal ausdrücklich! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dass sich das Landesverfassungsgericht in weiten Zügen an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts orientiert hat, das bestätigt das doch nur. Hier hätten wir uns tatsächlich mehr Weitsicht gewünscht. Fehlanzeige! Erneut wird hier ein Gesetzentwurf, ein bedeutender Gesetzentwurf im Eiltempo durchs Parlament gejagt. Und, wie gesagt, was ich hier bemängele, ist, dass nicht mit Leidenschaft um die Grundrechte und die Grundfreiheiten gekämpft wird, sondern das hier irgendwie einfach beiläufig zur Kenntnis genommen wird. Meine Damen und Herren, hier sollten wir mehr Sorgfalt walten lassen, und ich wünsche mir, dass wir hart in der Sache in den Ausschüssen diskutieren können, dass wir auch über verschiedene Modelle sprechen können, dass wir auch Anhörungen stattfinden lassen können. Ich glaube, Gründlichkeit ist hier geeignet vor Schnelligkeit, um nicht die nächste Schelte vom Verfassungsgericht einzukassieren. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
