Martina Tegtmeier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Herr Ehlers, ja, auch im Innenausschuss ist es schon bekrittelt worden, dass wir praktisch eine Vorabbefassung oder in Selbstbefassung diese Gesetzesvorlage angesprochen haben oder auf der Tagesordnung hatten. Kann man so sehen, kann man auch kritisieren, vor allen Dingen, da es nicht das Einzige war, aber ehrlich, bei dieser sehr anspruchsvollen Landtagssitzung finde ich es eher gut, dass wir jetzt nicht noch eine Sondersitzung des Innenausschusses parallel oder im Anschluss, wann auch immer, machen müssen, sondern den ersten Auftakt schon mal hatten. (Zuruf von Christiane Berg, CDU) Also man muss auch immer schauen, welche Hintergründe da zu berücksichtigen sind. (Unruhe bei Rainer Albrecht, SPD, und Harry Glawe, CDU) Wir machen auch Ihrem, dem ehemaligen Innenminister, sicherlich keinen Vorwurf daraus, dass wir hier einen Gesetzesentwurf haben, der notwendig ist, weil Teile des Gesetzes eben nicht verfassungskonform sind. Das fällt uns nicht im Traum ein, denn das ist ja immer so: Je tiefer behördliches Handeln in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen kann, desto enger sind die Eingriffsvoraussetzungen und die Schutzmaßnahmen auszugestalten. Und so ist es auch die Regel und geradezu natürlich, dass Anpassungen der Sicherheits- und Ordnungsgesetze oder der Verfassungsschutzgesetze als Antwort auf neue technisch basierte Straftaten oder staatsgefährdende Aktionen im Vorfeld nicht nur kritisch diskutiert, sondern im Nachhinein oftmals auch juristisch angegriffen werden, und so verhält es sich auch hier. Und mit der Materie, die wir hier haben – das sagte der Innenminister schon –, die ist ja nicht nur einmal durch Gerichtsbeschluss praktisch überarbeitet worden, sondern muss erneut noch mal überarbeitet werden. Und es geht nicht darum, was hier getan werden können soll, sondern wie die Rahmenbedingungen in den entsprechenden Gesetzen halt dargelegt sind. Und ich werde auch nicht das noch mal wiederholen, was der Minister gesagt hat, Herr Noetzel gesagt hat und Herr Ehlers auch noch mal wiederholt hat. Ich hab auch gesehen, Frau Oehlrich hat in ihrer Rede schon ganz viel weggestrichen, wahrscheinlich möchte sie auch vermeiden, hier Dinge zum vierten Mal zu sagen. Deswegen werde ich das an dieser Stelle auch einfach mal abkürzen. (Zuruf von René Domke, FDP) Wir haben hier einige Normen zu verändern. Die Einzelheiten werden wir im Innenausschuss erörtern. Dazu kommt ja auch noch, dass der Bundesgesetzgeber zum Beispiel das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien geschaffen hat – als ein Beispiel, es gibt auch noch weitere. Und deswegen werden wir die intensiven Beratungen im Innenausschuss fortführen. Wir werden also selbstverständlich der Überweisung zustimmen. Und ich möchte wegen der insbesondere schwierigen Rechtsmaterie, die ja immer schwierig ist, wenn es um Eingriffe in das Leben von Menschen geht, um Straftaten zu vereiteln oder staatsgefährdende Aktionen nicht entstehen zu lassen – das gibts bei uns in etwas kleineren, aber in größeren Zusammenhängen hat Condoleezza Rice mal gesagt, das möchte ich hier zitieren: „Auf dieser Welt ist es unmöglich, saubere, klare Trennlinien zwischen unseren Sicherheitsinteressen … und unseren demokratischen Idealen zu ziehen.“ Und das ist sicherlich bei diesem Gesetzgebungsvorhaben auch so. Und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, und wir sehen uns im Ausschuss wieder. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
