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Sebastian Ehlers

CDU 29.06.2022 Sitzungen 8/26

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Neufassung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes ist nach den bundes- und landesverfassungsrechtlichen Vorgaben notwendig, damit Verfassungsschutz und Polizei auch nach der Übergangsfrist des Landesverfassungsgerichts bis zum 31. Oktober 2022 die Befugnis haben, manuelle Bestandsdatenauskünfte einzuräumen. Zu den rechtlichen Grundlagen wurde hier schon umfassend vorgetragen. Gegen die Ermächtigungsnorm zur Bestandsdatenauskunft wurde 2014 Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht erhoben. Das Verfahren wurde 2016 ausgesetzt, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer ähnlichen Verfassungsbeschwerde gegen Bestandsdatennormen des Bundes abzuwarten. Das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr festgestellt, dass die Erteilung einer Bestandsdatenauskunft grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig ist, wenn bestimmte verfassungsrechtliche Grundsätze beachtet werden. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat das Landesverfassungsgericht bei uns im Land das ausgesetzte Verfahren wieder aufgenommen und entschieden, dass die Bestandsauskunftsnormen für M-V mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, aber bis zum 31. Oktober 2022 unter bestimmten Maßgaben noch angewendet werden dürfen. Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf soll nun die Anpassung erfolgen. Neu geregelt werden der Einsatz technischer Mittel zur Überwachung der Telekommunikation, die Auskunft über Nutzungsdaten, die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Mobilfunkendgeräten und die Unterbrechung oder Verhinderung der Telekommunikation. Dem können wir folgen, und wir werden den Gesetzentwurf folglich auch überweisen. Was wir kritisch sehen und was wir so auch nicht mittragen und was wir so auch in der Vergangenheit nicht erlebt haben, zumindest unter früheren Chefs der Staatskanzleien – Herr Meyer, Herr Geue seien da erwähnt –, ist die Verfahrensweise, dass hier Gesetzentwürfe bereits vor der Einbringung im Landtag in den Ausschüssen behandelt werden. Das gilt für diese Vorlage, das gilt für die Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes, das gilt für das Gesetz zum Staatsvertrag über die Änderung des Glücksspielstaatsvertrages. Auch beim Kurortgesetz im Wirtschaftsbereich war es in der vergangenen Woche der Fall. Der Innenausschuss hatte in der vergangenen Woche eine Tagesordnung komplett mit Vorlagen, die erst heute in Erster Lesung beantragt werden. Das Selbstbefassungsrecht ist aber auf Angelegenheiten im eigenen Aufgabenbereich beschränkt und deshalb gegenüber der inhaltlichen Kompetenz des Landtages eingeschränkt. Und Gesetzentwürfe der Landesregierung sind keine Angelegenheiten im eigenen Aufgabenbereich eines Ausschusses, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall René Domke, FDP) Das kann man im Einzelfall mal machen, aber in dieser Landtagswoche ist es zur Regel geworden. Die Landesregierung begründet das im Ausschuss dann auch noch mit der Eilbedürftigkeit der Gesetzentwürfe, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Landesregierung. Ja, dann muss man schneller arbeiten! (Beifall René Domke, FDP) Sie sind jetzt sieben Monate hier in der neuen Koalition am Werk. Da war genug Zeit, um die Gesetzentwürfe rechtzeitig einzubringen, und man hätte die Erste Lesung bereits im Mai auch durchführen können. Das verstehe ich an der Stelle nicht. Und nach unserer Landesverfassung ist die Landesregierung verpflichtet, den Landtag über die Vorbereitung von Gesetzen frühzeitig und vollständig zu informieren. Ich weiß nicht, wie es anderen Oppositionsfraktionen geht, unsere Fraktion ist zumindest nicht informiert worden, das ist bei uns jetzt nicht erfolgt. Wir haben Kenntnis von den Gesetzesvorhaben erst durch die Veröffentlichung der Tagesordnung bekommen. Deswegen – ich habe es auch an anderer Stelle schon kritisiert – ist das aus meiner Sicht kein ordentlicher Umgang hier mit dem Parlament und auch eine missbräuchliche Auslegung der Geschäftsordnung. Das wollte ich im Rahmen der Ersten Lesung hier noch einmal sagen, weil ich das so für nicht in Ordnung halte, wie hier mit dem Parlament umgegangen wird. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Nichtsdestotrotz werden wir natürlich der Überweisung zustimmen und uns konstruktiv in die Beratungen einbringen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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