Michael Noetzel
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf selbst ist recht unspektakulär, er fällt aber in eine Zeit, in der für die Sicherheitsbehörden, insbesondere Verfassungsschutz und Polizei, das rechtliche Koordinierungssystem erheblich durchgerüttelt wird. Gerichtsurteile zwingen die Gesetzgeber auf verschiedenen Ebenen erneut dazu, das traditionelle Spannungsfeld zwischen der sogenannten wehrhaften Demokratie einerseits und dem Schutz persönlicher Freiheit andererseits neu zu vermessen. Meine Damen und Herren, mit der vorliegenden Änderung des SOG M-V und des Landesverfassungsschutzgesetzes erfolgen Anpassungen bereits bestehender Eingriffsnormen. Die Erteilung einer Auskunft über Bestandsdaten, die verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig ist, wird künftig an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Im Rahmen des sogenannten „Doppeltürmodells“ – der Minister hat es ja hier bereits ausgeführt – werden die Verwendungszwecke der Daten sowohl durch die Übermittlung als auch die Abfrageregelung begrenzt, etwa zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr. Der Gesetzentwurf weist unter dem Punkt „Lösung“ darauf hin, dass weiterer Regelungsbedarf besteht, Stichpunkt „Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April zum bayerischen Verfassungsgesetz“. Dazu werden wir ja heute auch noch mal hören. Im Zuge einer umfassenden Novelle soll dies dann auch aufgegriffen werden. Das ist richtig. Bei dieser höchst sensiblen Thematik gilt dann aber eben auch Gründlichkeit vor Schnelligkeit, denn es geht nicht einfach um einen generellen Stopp für sicherheitspolitische Maßnahmen, es geht vielmehr um ein Stoppschild für sicherheitspolitische Maßlosigkeit, aber dies wird nicht einfach und bedarf einer weiter gehenden Diskussion. Bis dahin – und so ist es auch in diesem Fall gewesen – geben die Gerichte Handlungsanweisungen und Richtlinien vor, die bis zur Änderung der betroffenen Regelungen anzuwenden sind. Um die durch das Landesverfassungsgericht gesetzte Frist bis Oktober einhalten zu können, sind die vorgenommenen Änderungen notwendig. Ich werbe um Zustimmung und bedanke mich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
